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[HB] Entgeltstufe nach Probezeit

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MoinMoin:

--- Zitat von: Skedee Wedee am 18.01.2019 08:53 ---
--- Zitat von: Houana am 18.01.2019 08:12 ---Für eine EG 11-Stelle kommen z.B. nur interne Bewerber in Betracht, die mindestens bereits in EG 10 sind.

--- End quote ---

Das ist jedoch eine rein interne Entscheidung des Arbeitgebers und meines Erachtens zu kurzsichtig gedacht. Möglicherweise ist ein Bewerber auf eine 11er-Tätigkeit, der gerade Tätigkeiten nach 9c ausübt, geeigneter, als ein 10er-Bewerber. Der 9c-Bewerber wird in dem Fall jedoch ausgeschlossen.
--- End quote ---
Tja, die Dummheit von Beamten, die über solche Stellen entscheiden ist nicht von der Hand zu weisen.

--- Zitat ---
--- Zitat von: Houana am 18.01.2019 08:12 ---Dann werden neue Aufgaben erstmal nur "zur Erprobung" übertragen usw.

--- End quote ---

Sofern die Tätigkeiten höherwertig sind, gibt es die Zulage nach § 14 TVöD - sofern die Voraussetzungen vorliegen. Ich höre schon die Erwiderung, dass der Arbeitgeber diese nicht zahlt (da ja die Tätigkeit nicht dauerhaft übertragen worden ist) und der Arbeitnehmer aus Angst, bei Einforderung der Zulage die Tätigkeit nicht dauerhaft übertragen zu bekommen...

--- End quote ---
So wie ich lernen durfte ist es wohl bei Lehrer nicht so, dass die den Anspruch haben.
Aber ansonsten, höre ich dieses gemurmel auch und habe da auch kein Mitleid mit den menschen, die wenigstens irgendwann rückwirkend nach dauerhafte Übertragung ihr Geld fordern.
Aber ist halt wie bei Ehepaare, eine ein verprügelt den anderen und der Polzei wird gesagt, bin gegen den Schrank gelaufen. Tja, schon kompliziert diese Welt.

clarion:
Hallo,

zu den Aufstieg in den Entgeltgruppen. Da haben es TB auf gar keinen Fall leichter als Beamte. Zum Einen sind viele Ausschreibungen A10/E9 oder A11/E10 etc. Dann ist das Thema Einfordern von Stellenbeschreibungen sehr heikel. Es soll gerüchteweise in einem Nachbaramt schon die Anweisung gegeben haben, eine TB entgeltgruppengerecht zu beschäftigen als es eine mal gewagt hat, eine Entlohnung der Tätigkeit entsprechend zu fordern. Das hat danna uch nicht lange gedauert und die Person hatte sich zur Kommune weg beworben.

Es gibt auch in meinem Amt für TB immer wieder mal die Möglichkeit sich auf eine höherwertige Stelle zu bewerben, das aber nicht öfters als für Beamte.

MoinMoin:

--- Zitat von: clarion am 21.01.2019 21:20 ---Hallo,

zu den Aufstieg in den Entgeltgruppen. Da haben es TB auf gar keinen Fall leichter als Beamte. Zum Einen sind viele Ausschreibungen A10/E9 oder A11/E10 etc. Dann ist das Thema Einfordern von Stellenbeschreibungen sehr heikel. Es soll gerüchteweise in einem Nachbaramt schon die Anweisung gegeben haben, eine TB entgeltgruppengerecht zu beschäftigen als es eine mal gewagt hat, eine Entlohnung der Tätigkeit entsprechend zu fordern. Das hat danna uch nicht lange gedauert und die Person hatte sich zur Kommune weg beworben.

Es gibt auch in meinem Amt für TB immer wieder mal die Möglichkeit sich auf eine höherwertige Stelle zu bewerben, das aber nicht öfters als für Beamte.

--- End quote ---
Doch es ist leichter: Bewerben und bekommen und fertig. Beschreibst du ja selber (weg beworben zur Kommune und wahrscheinlich "Aufstieg" gemacht) und widerlegst dich damit.
Und der "Aufstieg" ist noch grösser wenn man in den Bereich IG Metal sich weg bewirbt.

Wenn du jedoch damit sagen willst, dass es wenige höherwertige TB Stellen, als Beamtenstellen gibt, da gebe ich dir Recht.

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