Autor Thema: Höhergruppierung in Entgeltgruppe 9c TVöD  (Read 11545 times)

Motivator

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Antw:Höhergruppierung in Entgeltgruppe 9c TVöD
« Antwort #15 am: 17.01.2019 14:55 »
Es werden alle Tätigkeiten, auch die eigenen des Vertreters weitergeführt. Der Umfang der Aufgaben steigt.

Spid

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Antw:Höhergruppierung in Entgeltgruppe 9c TVöD
« Antwort #16 am: 17.01.2019 14:58 »
Also wird die regelmäßige Arbeitszeit während der Vertretungszeit erhöht?

Motivator

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Antw:Höhergruppierung in Entgeltgruppe 9c TVöD
« Antwort #17 am: 17.01.2019 15:06 »
Die regelmäßige Arbeitszeit wird nicht erhöht. Aber der Laden muss laufen.
Es würden vermutlich Überstunden anfallen. Die Tätigkeit des Abteilungsleiters würde automatisch auf den Stellvertreter übergehen. Die Aufgaben des Stellvertreters würden aber nicht wegfallen.

Spid

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Antw:Höhergruppierung in Entgeltgruppe 9c TVöD
« Antwort #18 am: 17.01.2019 15:21 »
Da das nur bei einer Arbeitszeit von 78h/Woche ginge, ist das hinreichend unwahrscheinlich. Mithin werden also zwangsläufig Tätigkeiten entfallen.

Aber unterstellen wir mal den theoretisch günstigen Fall, daß im Umfang von ca. 13% eine Tätigkeit in der Wertigkeit von Exx anfiele: ist Deine übrige auszuübende Tätigkeit dergestalt, daß sich aus den Arbeitsvorgängen unter Hinzurechnung der 13% insgesamt mindestens 50% besonders verantwortungsvolle Tätigkeit ergäbe?

Motivator

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Antw:Höhergruppierung in Entgeltgruppe 9c TVöD
« Antwort #19 am: 17.01.2019 18:28 »
Das hängt wieder vom Begriff der besonderen Verantwortung ab, dieser ist ziemlich weitreichend.

Im Internet war noch folgendes Urteil zu finden :

  „Bei einer „besonders verantwortungsvollen Tätigkeit“ (…) kann Mitverantwortung ausreichend sein. Es wird auch nicht zwingend Verantwortung nach außen gefordert; vielmehr kann innerbehördliche Verantwortung bzw. Mitverantwortung genügen. Auch auf Fragen der Unterschriftsbefugnis kommt es dabei nicht entscheidend an.“ (BAG 14.12.1977 - 4 AZR 476/76) „

Weiter heisst es: 

„In Vergütungsgruppe IIa BAT Fallgruppe 8 fordern die Tarifvertragsparteien als weitere Qualifizierung eine besonders weitreichende, hohe Verantwortung des Angestellten. Dabei verstehen sie unter "Verantwortung" die Verpflichtung des Angestellten, dafür einstehen zu müssen, daß in dem ihm übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Bediensteten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß ausgeführt werden. Dabei kann Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung unter einen Dezernenten unschädlich sein.“ (BAG 29.01.1986 - 4 AZR 645/84)

Zu den Tätigkeiten kann ich sagen, dass keine entfallen würde , es müsste alles bestmöglich erledigt werden. So lief es bisher.
« Last Edit: 17.01.2019 18:35 von Motivator »

Spid

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Antw:Höhergruppierung in Entgeltgruppe 9c TVöD
« Antwort #20 am: 17.01.2019 18:54 »
Jedem, der Dir helfen kann, ist die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe der EGO durch BAG und Kommentarliteratur hinlänglich bekannt.

Wie bringt man 78h Tätigkeit in 39, 48 oder (kurzfristig rechtlich möglichen) 60 Stunden unter?

Motivator

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Antw:Höhergruppierung in Entgeltgruppe 9c TVöD
« Antwort #21 am: 17.01.2019 21:34 »
Ob man diese tatsächlich unterbringt ist fraglich, da gebe ich dir Recht Spid.Es ist aber ausdrücklich gewünscht, dass die Tätigkeiten weiter bearbeitet werden sollen. Jeder der mir helfen kann weiss was soll bedeutet.

Die Aufgaben lösen sich ja nicht in Luft auf falls der Abteilungsleiter ausfällt oder kündigt. Nach aktueller Lage bleibt es dann am Stellvertreter hängen.

Deshalb sehe ich da schon eine besondere Verantwortung.  Ein Versuch wäre es doch Wert einfach einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zu stellen, oder gleich einen Höhergruppierungsantrag auch wenn es diesen so nicht mehr gibt.

Spid

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Antw:Höhergruppierung in Entgeltgruppe 9c TVöD
« Antwort #22 am: 18.01.2019 05:22 »
Die Zeitanteile der Arbeitsvorgänge summieren sich aber dennoch stets auf 100%. Es kommt mithin zwangsläufig zu Verschiebungen. Zudem sind zwei Fälle zu unterscheiden: die planbare Vertretungszeit von regelmäßig ca. 6 Wochen (Erholungsurlaub) und zeitlich darüber deutlich hinausgehende Vertretungszeiten. Erstere sind Bestandteil der auszuübenden Tätigkeit, letztere wäre - sofern sich durch die Vertretung eine höherwertige Tätigkeit ergäbe - eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.

Unbeachtliche „Anträge“ kann man natürlich jederzeit stellen, es besteht jedoch kein Anspruch auf Kenntnisnahme oder gar Bearbeitung durch den AG.

Kaiser80

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Antw:Höhergruppierung in Entgeltgruppe 9c TVöD
« Antwort #23 am: 18.01.2019 07:24 »
  Ein Versuch wäre es doch Wert einfach einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zu stellen, oder gleich einen Höhergruppierungsantrag auch wenn es diesen so nicht mehr gibt.

Na klar, du wärst deutschlandweit sicher nicht der erste, der damit durchkommt.
Ansonsten ist weder Spids noch meinen Äußerungen etwas hinzuzufügen.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in Entgeltgruppe 9c TVöD
« Antwort #24 am: 18.01.2019 07:56 »
Doch @Kaiser80 einen muss ich noch hinzufügen, wenn ichhöre, dass erwartet wird, dass man wenn man jemanden vetritt, dessen Tagesgeschäft mit übernehmen soll und nicht liegenbleiben soll:
Ob man diese tatsächlich unterbringt ist fraglich, da gebe ich dir Recht Spid.Es ist aber ausdrücklich gewünscht, dass die Tätigkeiten weiter bearbeitet werden sollen. Jeder der mir helfen kann weiss was soll bedeutet.
Dann fällt mir nur zynisch eines ein:
Tja, dann muss man halt in dieser Zeit nicht 3-4h pro Tag mit Kaffeeplausch, Frühstücken und Privatkram verwenden, sondern durcharbeiten, ansonsten ginge es ja (rein logisch, wie Spid ja darlegte) nicht.

Wenn ich Kollegen vertrete, dann habe ich nur die Funktion: Alles was dringlich ist, und bei ihm und mir aufläuft erledigen, den Rest liegen lassen. Das macht idR 20% meiner Arbeitszeit aus, und somit bleibt auch bei mir was liegen.