Doch @Kaiser80 einen muss ich noch hinzufügen, wenn ichhöre, dass erwartet wird, dass man wenn man jemanden vetritt, dessen Tagesgeschäft mit übernehmen soll und nicht liegenbleiben soll:
Ob man diese tatsächlich unterbringt ist fraglich, da gebe ich dir Recht Spid.Es ist aber ausdrücklich gewünscht, dass die Tätigkeiten weiter bearbeitet werden sollen. Jeder der mir helfen kann weiss was soll bedeutet.
Dann fällt mir nur zynisch eines ein:
Tja, dann muss man halt in dieser Zeit nicht 3-4h pro Tag mit Kaffeeplausch, Frühstücken und Privatkram verwenden, sondern durcharbeiten, ansonsten ginge es ja (rein logisch, wie Spid ja darlegte) nicht.
Wenn ich Kollegen vertrete, dann habe ich nur die Funktion: Alles was dringlich ist, und bei ihm und mir aufläuft erledigen, den Rest liegen lassen. Das macht idR 20% meiner Arbeitszeit aus, und somit bleibt auch bei mir was liegen.