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[NW] Stufensteigerung nach Beförderung von A8 zu A9

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Corumlu:
Hallo an Alle,

ich wurde am 15. April 2018 zu einer anderen Stadt versetzt, wo ich eine Planstelle mit A9 besetze.

Nun ein paar Hintergrundinfos:
- am 13.04.2018 Beförderung in A8
- am 16.04.2019 Anrecht auf Zulage laut §59 Landesbesoldungsgesetz, ab dem 13. Dienstmonat
- am 01.07.2019 Stufensteigerung

Ab dem 16.04.2019 habe ich ein Anrecht auf eine Zulage für die höherwertige Tätigkeit oder könnte vielleicht sogar befördert werden. Wie sieht es denn nun in meinem Fall aus? Wenn ich die Zulage erhalte, kann ich ja ohne weiteres die Stufensteigerung mitnehmen. Was ist denn wenn ich vorher Befördert werde, gibt es da Nachteile mit der Stufensteigerung? Das z.B. die Zeit für die Stufensteigerung nach der Beförderung bei null anfängt und ich drei Jahre verliere?!?  ::)

Viele Fragen, habe auch einiges im Forum gelesen, aber leider hierzu nichts gefunden. Danke jetzt schon mal für Eure antworten! ;)

Skedee Wedee:
1. Es gibt 16 Landesbesoldungsgesetze, sollen wir uns eines aussuchen? Welches Bundesland?

2. Seit wann verlieren Beamte bei einer Beförderung die Stufe?

Corumlu:

--- Zitat von: Skedee Wedee am 17.01.2019 13:15 ---1. Es gibt 16 Landesbesoldungsgesetze, sollen wir uns eines aussuchen? Welches Bundesland?

2. Seit wann verlieren Beamte bei einer Beförderung die Stufe?

--- End quote ---
Sorry, mein Fehler.
zu 1) Ich bin aus NRW
zu 2) wenn ich das wüsste, wäre dieser Beitrag nicht entstanden!  ;D

Skedee Wedee:

--- Zitat von: Corumlu am 17.01.2019 15:05 ---zu 1) Ich bin aus NRW
zu 2) wenn ich das wüsste, wäre dieser Beitrag nicht entstanden!  ;D

--- End quote ---

Kein Problem.  :)

§ 29 LBesG NRW beschreibt die Stufen und deren Berechnung. Es wäre mir neu, dass Stufen verloren gehen. Aber man weiß ja nie, was andere Bundesländer so treiben... Auch in NRW (so wie meines Wissens überall) bleiben die Stufen erhalten und es wird auch nichts auf Null gesetzt, also kannst Du beruhigt Deine Zulage und die anschließende Stufensteigerung erhalten. Die Zulage entfällt natürlich bei einer Ernennung (Beförderung) zum Amtsinspektor.

Corumlu:
Besten Dank, guck mir mal den § 29 LBesG NRW an

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