Autor Thema: Erstellung von Stellenbeschreibung mit Stand 01.01.2016  (Read 3963 times)

BenQ5

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Hallo zusammen, ich habe in 2017 fristgerecht einen Antrag nach § 29 b TVÜ-VKA gestellt. Meine Stelle ist in der IT und es erfolgte meiner Meinung nach überhaupt keine Prüfung oder Anwendung der neuen Eingruppierungsmerkmale, es ist einfach bei gleicher Entgeltgruppe überführt worden. Jetzt so langsam soll der Antrag bearbeitet werden, dazu ist eine Stellenbeschreibung angefordert worden. Mein Problem: Ich möchte die Stellenbeschreibung an Hand der zum 1.1.16 dauerhaft übertragenden Tätigkeiten erstellen und verspreche mir von den zu diesem Zeitpunkt übertragenen Tätigkeiten und Zeitanteilen eine Besserstellung. Mein Chef verlangt aber eine realistische Stellenbeschreibung der Tätigkeiten zum jetzigen Zeitpunkt und unterzeichnet auch nichts anderes. Übertragen worden sind mir zu 40 % auch Spezialaufgaben, die in der Realität allerdings tatsächlich in dem Umfang aber nicht anfallen. Auf welche Stellenbeschreibung ist denn jetzt hinsichtlich des Antrages abzustellen ? Auszuübende Tätigkeiten am 1.1.16 oder ausgeübte Tätigkeiten heute ?

Kaiser80

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Antw:Erstellung von Stellenbeschreibung mit Stand 01.01.2016
« Antwort #1 am: 17.01.2019 11:35 »
Auszuübende Tätigkeiten am 1.1.16 oder ausgeübte Tätigkeiten heute ?

Betreffend §29b die am 31.12.2016 unverändert auszuübende Tätigkeit.

Alles was danach kommt kann nur eine Veränderung der auszuübenden Tätigkeit sein, die entweder dem Direktionsrecht unterliegt oder aber deiner expliziten Zustimmung bedarf

Spid

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Antw:Erstellung von Stellenbeschreibung mit Stand 01.01.2016
« Antwort #2 am: 17.01.2019 11:36 »
Der Antrag nach §29b TVÜ-VKA richtet sich nach den tatsächlichen Umständen am 01.01.17.

BenQ5

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Antw:Erstellung von Stellenbeschreibung mit Stand 01.01.2016
« Antwort #3 am: 17.01.2019 12:06 »
Danke für die schnellen Antworten, in meinem ersten Beitrag meinte ich auch 1.1.17, war ein Tippfehler. Bin gespannt wie das ausgeht, es herrscht überall nur Halbwissen und Unsicherheit. Und ich nehme mich da nicht aus. Aber was kann ich denn noch anführen, warum auf den 1.1.17 abzustellen ist, auch wenn es den meisten ja logisch erscheint, die sich zumindest etwas mit dem Thema befasst haben.

wedo

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Antw:Erstellung von Stellenbeschreibung mit Stand 01.01.2016
« Antwort #4 am: 17.01.2019 12:32 »
Bin gespannt wie das bei dir ausgeht, ich kenne einen ähnlichen Fall, da geht es um einen techn. Angestellten. Stellenbewertung wurde erst nach dem 1.1.17 erstellt, da ist 9a herausgekommen. Da MA eine Stelle zw. 2005 und neuer EGO angetreten hat die davor von MA EG 9 besetzt war, streitet jetzt der Ma sich mit dem AG über die Eingruppierung. MA ist der Meinung das die Stelle EG 9b ist und hat auch einen Antrag gestellt AG meint es wäre 9a nach der erstellten Bewertung (aus 2017).Nun sag der MA das AG laut NachwG einen Nachweis über die zu erbringenden Arbeit liefern muss, AG kann dies aber nicht und deshalb ist er seiner Meinung nach in 9b einzugruppieren.
« Last Edit: 17.01.2019 13:41 von wedo »

Spid

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Antw:Erstellung von Stellenbeschreibung mit Stand 01.01.2016
« Antwort #5 am: 17.01.2019 12:51 »
Danke für die schnellen Antworten, in meinem ersten Beitrag meinte ich auch 1.1.17, war ein Tippfehler. Bin gespannt wie das ausgeht, es herrscht überall nur Halbwissen und Unsicherheit. Und ich nehme mich da nicht aus. Aber was kann ich denn noch anführen, warum auf den 1.1.17 abzustellen ist, auch wenn es den meisten ja logisch erscheint, die sich zumindest etwas mit dem Thema befasst haben.

Der Antrag nach §29b TVÜ-VKA wirkt auf den 01.01.17 zurück, mithin sind die tatsächlichen Umstände zu diesem Zeitpunkt maßgeblich. Zu den für den Sachverhalt erheblichen Umständen gehört neben der auszuübenden Tätigkeit auch, ob es sich dabei um die selbe handelt wie am 31.12.2017 und ob diese auszuübende Tätigkeit zu einer höheren Eingruppierung führt als das Überleitungsergebnis.

TV-Ler

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Antw:Erstellung von Stellenbeschreibung mit Stand 01.01.2016
« Antwort #6 am: 17.01.2019 13:20 »
... ob es sich dabei um die selbe handelt wie am 31.12.2017 ...
31.12.2016 ist hier wohl gemeint.

Spid

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Antw:Erstellung von Stellenbeschreibung mit Stand 01.01.2016
« Antwort #7 am: 17.01.2019 13:58 »
Ja.