Autor Thema: TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle  (Read 10840 times)

Corsi

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Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
« Antwort #15 am: 18.01.2019 14:12 »
meiner Erfahrung nach, definiert unsere PA höherwertige Tätigkeiten nach der EGO mit den Schlagwörtern:
"selbständig, eigenverantwortlich" und die Themen müssen "komplex, sehr komplex" sein.

Oben genannte Tätigkeiten mit den von mir genannten Bezeichnungen (die natürlich auch zutreffend sein müssen) sind eine E10 wert.

MoinMoin

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Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
« Antwort #16 am: 18.01.2019 14:14 »
Welche oben genannten meinst du jetzt.

kanute1

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Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
« Antwort #17 am: 19.01.2019 23:39 »
Hi,

ich kenne dein Dilemma nur zu gut. Sitze mit dem Abschluss Fachinformatiker Anwendungsentwicklung auf einer befristeten E7 Stelle. Was im aktuellen Wettbewerb ein Witz ist.
Ich muss bei einer Neuentwicklung die Rolle des stellvertretenden technischen Projektleiter ausfüllen und eine Altanwendung alleine weiter pflegen, da sie unserer neuen Anwendung Daten liefert. Nachdem ich fast 1 Jahr lang damit gedroht habe den Vertrag Mitte diesen Jahres auslaufen zu lassen und ein paar Kollegen regelmäßig für mich geworben habe, wurde jetzt einen Anlassbezogene Beurteilung angestoßen. Mal schauen was dabei raus kommt. Aber große Hoffnungen habe ich nicht.
Ich kann dir nur raten, Kollegen hinter dir zu versammeln und Werbung für dich machen zu lassen und aufzuzeigen das du im Zweifel auch gehst. Ansonsten bewegt sich im öffentlichen Dienst gar nichts.
Ansonsten kann ich dir zu einem XING Account raten. Da wirst du regelmäßig Angebote rein bekommen und kannst damit mal abschätzen was dein Marktwert ist und dann mal abschätzen ob du wirklich für das halbe Gehalt weiter im ÖD arbeiten möchtest.

Spid

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Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
« Antwort #18 am: 20.01.2019 01:59 »
Welches Dilemma?

MoinMoin

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Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
« Antwort #19 am: 20.01.2019 07:36 »
Wahrscheinlich das Dilemma, dass
einige ITler im öD falsch eingruppiert sind und sich nicht mit der Tarifautomatik beschäftigen.
oder
 einige ITler meinen falsch eingruppiert zu sein, weil sie nicht die Tarifautomatik verstehen.

und dass alle diese ITler die Vorteile des öD haben wollen, die Nachteile nicht akzeptieren wollen und  jammern, ohne die Konsequenzen zu ziehen und damit die gesamtsituation verschärfen, weil am Ende der Druck auf den AG abgemildert wird.

Spid

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Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
« Antwort #20 am: 20.01.2019 08:13 »
Die Entscheidungsnotwendigkeit zwischen dem Verbleiben im öD unter den gegebenen Bedingungen und einem Wechsel in die Privatwirtschaft wäre unter der Prämisse, beide Entscheidungen würden aus individueller Perspektive gleich nachteilig bewertet ein Dilemma. Dieses wurde aber weder vom TE noch von @kanute1 geschildert. Keiner außer mir, auch nicht Du, @MoinMoin, hat ein Dilemma beschrieben. Deshalb bleibt die Frage, welches @kanute1 meinte.
« Last Edit: 20.01.2019 08:17 von Spid »

kanute1

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Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
« Antwort #21 am: 20.01.2019 09:58 »
Das Dilemma ist aus meiner Sicht das die Arbeit im ÖD Spaß macht. Durch den Rückstand hat man immer etwas neues was man ausprobieren und einführen kann. Nur das ist eben auch der Nachteil. Für das Gehalt einer Putzfrau wird erwartet das wir uns in unserer Freizeit selbstständig fortbilden um den Laden am laufen zu halten und mit massiven Überstunden dafür sorgen müssen, dass es vorwärts geht.
Den gleichen Stress bekomme ich für das doppelte Gehalt auch überall anders nach geworfen. Und die Lösung des ÖD kann wirklich nicht sein die guten ziehen zu lassen, weil sie sich ausgenutzt fühlen und den Rest die Mangel wirtschaft verwalten zu lassen. Finde ich jedenfalls. Aber vielleicht hab ich auch einfach nur zuviel Ehrgeiz...

Spid

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Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
« Antwort #22 am: 20.01.2019 10:45 »
Mir erschließt sich diese behauptete Erwartungshaltung bezüglich Weiterbildung und Überstunden nicht. Wird gefordert, bis zu Zeitpunkt X müsse sich der AN diese oder jene Fachkenntnisse angeeignet haben und dafür seine Freizeit einsetzen? Dann ist diese Forderung ohnehin unrechtmäßig und kann zurückgewiesen werden. Und Überstunden müssen angeordnet werden, da es sich offenkundig um vorhersehbare Überstunden handelt, unterliegt die Anordnung der Mitbestimmung durch PR/BR. Jener sollte schon ein waches Auge darauf haben, daß einzelne Beschäftigte/Beschäftigtengruppen nicht über Gebühr belastet werden. Werden Überstunden nicht angeordnet, werden sie auch nicht erwartet.

kanute1

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Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
« Antwort #23 am: 20.01.2019 11:02 »
Mir erschließt sich diese behauptete Erwartungshaltung bezüglich Weiterbildung und Überstunden nicht. Wird gefordert, bis zu Zeitpunkt X müsse sich der AN diese oder jene Fachkenntnisse angeeignet haben und dafür seine Freizeit einsetzen?

Es ist in der Softwareentwicklung normal sich selbst weiterzubilden. Es gibt immer irgendwelche neuen Dinge die man ausprobieren sollte um effizienter und schneller arbeiten zu können. Würden die paar Leute die sich in der IT des ÖD reinhängen auch Dienst nach vorschrift machen, wäre die ganze Geschichte schon lange kollabiert. Außerdem kann uns niemand sagen, wo wir uns weiterbilden sollen. Unsere vorgesetzten sind alles Beamte die außer Verwaltung nichts können. Reichlich unvorteilhaft. Aber noch das geringste übel.

Dann ist diese Forderung ohnehin unrechtmäßig und kann zurückgewiesen werden. Und Überstunden müssen angeordnet werden, da es sich offenkundig um vorhersehbare Überstunden handelt, unterliegt die Anordnung der Mitbestimmung durch PR/BR. Jener sollte schon ein waches Auge darauf haben, daß einzelne Beschäftigte/Beschäftigtengruppen nicht über Gebühr belastet werden. Werden Überstunden nicht angeordnet, werden sie auch nicht erwartet.

Ich weiß nicht wie bei euch der Personalrat ist. Aber bei uns interessiert ihn das alles nicht. Die Deckelung der Überstunden wird regelmäßig aufgehoben und auf Drohung das man sich was neues sucht, wenn sich die Lage nicht besser kommt nur ein: "Man wüsste ja gar nicht wie gut man es im ÖD hat."
Ist ja auch schön für die hälfte des Branchen üblichen Gehalts zu arbeiten. Wirklich paradiesisch diese Wertschätzung der Arbeitnehmer.

Spid

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Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
« Antwort #24 am: 20.01.2019 12:14 »
Ob etwas aus irgendeiner Perspektive heraus „normal“ nach welcher Definition auch immer ist, ist doch völlig unbeachtlich. Entweder der AG erwartet Weiterbildung und stellt Zeit und Mittel dafür zur Verfügung oder er erwartet sie nicht. Sieht der AN die Notwendigkeit für Weiterbildung im Interesse des AG, kann er diesem ja die entsprechende Maßnahme vorschlagen - entweder er stimmt zu oder die durch die Weiterbildung vermittelten Fertigkeiten stehen eben nicht zur Verfügung. Ja, so einfach ist das.

Mir erschließt sich auch - weder hier noch sonstwo - der Verweis auf „Dienst nach Vorschrift“. Gute Arbeit ist immer Dienst nach Vorschrift, insbesondere im öD, dessen Handeln zwingend rechtsgebunden zu erfolgen hat. Wer seine Aufgaben nicht vorschriftsgemäß erledigen kann, ist offenkundig überfordert. Und wenn vorschriftsgemäßes Handeln zum Kollabieren von was auch immer führt, ist das doch ein reines AG-Problem, insbesondere dann, wenn dessen Entscheidungen zu diesem behaupteten Kollabieren führen.

PR/BR werden gewählt, man hat also immer den PR/BR, den man verdient.

MoinMoin

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Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
« Antwort #25 am: 20.01.2019 12:31 »
Das was bei Mitarbeitern wie Dir @kanute1 das Problem ist, dass sie es nicht schaffen, die Verantwortlichen für das scheitern von IT Dingen in Verantwortung zu ziehen. Sprich die Führungsebene bloß stellen und zeigen, das sie versagt haben, laut und deutlich.

Es ist schön und ehrt die Kollegen, die wie du "es mit sich machen lassen" und "durch persönlichen und privaten Einsatz" den Laden "am laufen lasen" und dann irgendwann gefrustet gehen oder nen Burn Out bekommen.

Solange du nicht mit Ansage Dinge gegen die Wand fahren lässt, weil du eben nicht Überstunden machst ...

Einfach mal den Chef fragen welche Dinge zurückgestellt werden sollen und die quäkenden Kollegen an die Chef Anweisung verweisen.

Wg Weiterbildung: Wer verbietet es dir das am Arbeitsplatz zu machen? Einfach mal den Kopfhörer über die Birne ziehen, Telefon abschalten und ne Sitzung Video2Brain oder nen Webcast durchziehen und wenn was nicht läuft den Chef darauf verweisen,dass man gerade an etwas anderem wichtigeren arbeitet.

Führen von unten ist da das Motto und aufhören zu meinen man müsste das alles machen, denn das ist eben der Unterschied zur pW: Der Laden geht davon nicht Pleite!

Und Dienst nach Plan heißt auch, die Leitungsebene im Vorfeld informieren...

kanute1

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Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
« Antwort #26 am: 20.01.2019 14:53 »
Ob etwas aus irgendeiner Perspektive heraus „normal“ nach welcher Definition auch immer ist, ist doch völlig unbeachtlich. Entweder der AG erwartet Weiterbildung und stellt Zeit und Mittel dafür zur Verfügung oder er erwartet sie nicht. Sieht der AN die Notwendigkeit für Weiterbildung im Interesse des AG, kann er diesem ja die entsprechende Maßnahme vorschlagen - entweder er stimmt zu oder die durch die Weiterbildung vermittelten Fertigkeiten stehen eben nicht zur Verfügung. Ja, so einfach ist das.

Mir erschließt sich auch - weder hier noch sonstwo - der Verweis auf „Dienst nach Vorschrift“. Gute Arbeit ist immer Dienst nach Vorschrift, insbesondere im öD, dessen Handeln zwingend rechtsgebunden zu erfolgen hat. Wer seine Aufgaben nicht vorschriftsgemäß erledigen kann, ist offenkundig überfordert. Und wenn vorschriftsgemäßes Handeln zum Kollabieren von was auch immer führt, ist das doch ein reines AG-Problem, insbesondere dann, wenn dessen Entscheidungen zu diesem behaupteten Kollabieren führen.

PR/BR werden gewählt, man hat also immer den PR/BR, den man verdient.

Sorry, aber das sehe ich anders. Gute Arbeit ist nie Dienst nach Vorschrift. Als guter Arbeitnehmer schaut man immer über den Tellerrand und guckt was man besser machen kann. Und das selbstständig und ohne Aufforderung von irgendwem. Die Realität im ÖD beschreibst du sehr gut. Und das läuft in der IT eben nicht. Jedenfalls wenn man sie professionell und auf einem ordentlichen Niveau betreiben möchte.
Das was bei Mitarbeitern wie Dir @kanute1 das Problem ist, dass sie es nicht schaffen, die Verantwortlichen für das scheitern von IT Dingen in Verantwortung zu ziehen. Sprich die Führungsebene bloß stellen und zeigen, das sie versagt haben, laut und deutlich.

Es ist schön und ehrt die Kollegen, die wie du "es mit sich machen lassen" und "durch persönlichen und privaten Einsatz" den Laden "am laufen lasen" und dann irgendwann gefrustet gehen oder nen Burn Out bekommen.

Solange du nicht mit Ansage Dinge gegen die Wand fahren lässt, weil du eben nicht Überstunden machst ...

Einfach mal den Chef fragen welche Dinge zurückgestellt werden sollen und die quäkenden Kollegen an die Chef Anweisung verweisen.

Wg Weiterbildung: Wer verbietet es dir das am Arbeitsplatz zu machen? Einfach mal den Kopfhörer über die Birne ziehen, Telefon abschalten und ne Sitzung Video2Brain oder nen Webcast durchziehen und wenn was nicht läuft den Chef darauf verweisen,dass man gerade an etwas anderem wichtigeren arbeitet.

Führen von unten ist da das Motto und aufhören zu meinen man müsste das alles machen, denn das ist eben der Unterschied zur pW: Der Laden geht davon nicht Pleite!

Und Dienst nach Plan heißt auch, die Leitungsebene im Vorfeld informieren...

Genau die Frage wurde schon an unsere Dezernatsleitung getragen. Da kommt dann etwas wie: "Ihre Aufgaben sind alle relevant für das Verfahren XY. Wir können gegen über unserem Ministerium auf nichts verzichten. Ansonsten müssen wir eine make or buy analyse fürchten." Und so entstehen Überstunden und Frust ohne ende. Und da das Geld auch nicht stimmt, bleibt kein Leistungsträger länger als 4-5 Jahre.

Zur Weiterbildung. Es ist schlicht keine Zeit da. Wir sind zu wenig Entwickler, da man auf Ausschreibungen seit 3 Jahren kein Personal mehr findet. Fortschritt wird nur durch private Initiative erzielt.

Spid

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Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
« Antwort #27 am: 20.01.2019 15:56 »
Dienst nach Vorschrift bedeutet das penible Beachten von Vorschriften und Arbeitsanweisungen. Wer mir erzählt, er könne seine Arbeit nur erledigen, wenn er Vorschriften nicht beachtet, gesteht lediglich sein eigenes Versagen ein. Wer Ermessen pflichtgemäß auszuüben hat und dies nicht tut, macht nicht Dienst nach Vorschrift, sondern verweigert die geschuldete Hauptleistung aus dem Arbeitsverhältnis mindestens zum Teil. Wer selbstständige Leistungen zu erbringen hat, leistet nur Dienst nach Vorschrift, wenn er sie auch erbringt. Und wer einfach nur zu erledigen hat, was ihm aufgetragen wird, tut genau das. Es gibt nichts schlimmeres als job crafter, die meinen, die geschuldete Arbeitszeit mit Dingen zu verplempern, die ihnen der AG nicht aufgetragen hat. Und genau davon gibt es - wie auch Menschen, die meinen, Vorschriften und Arbeitsanweisungen stünden zu ihrer Disposition - zu viele im öD, weshalb der Minimalanspruch an den AN, wie ich ihn formuliert habe, eben gerade nicht den Zustand im öD beschreibt. Wobei das kein singuläres Problem des öD zu sein scheint, siehe hier http://m.manager-magazin.de/lifestyle/artikel/volker-kitz-luegen-ueber-unsere-arbeit-a-1135766.html

Ich bin übrigens sehr interessiert daran, wie dieses professionelle Arbeiten in der IT aussieht, bei dem man sich nicht an Vorschriften hält.

Wenn kein „Fortschritt“ auf der Arbeit ohne private Initiative (wohl Weiterbildung in der Freizeit) aufgrund der Entscheidungen oder des Organisationsversagens des AG entsteht, ist das ein reines AG-Problem. Wissen und Fertigkeiten aus Fortbildungen, die der AG - aus welchem Grund auch immer - abgelehnt hat, stehen halt nicht zur Verfügung, auch das ist ein reines AG-Problem.

Überstunden werden nicht umsonst mit Zuschlägen vergolten, eben auch um dem AG diese Lösung bitter zu machen. Ansonsten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Anordnung von Überstunden auf dem Wege des vorläufigen Rechtsschutzes anzugreifen, da ja - außer in echten Notfällen - ein ausreichend langer Vorlauf dafür besteht. Ich ziehe in Zweifel, daß lange anhaltende Personalknappheit bei Leistungen, die im Zweifelsfall extern eingekauft werden können, über einen langen Zeitraum immer wieder die dienstliche/betriebliche Notwendigkeit für Überstunden begründen kann. Wann diese Grenze erreicht ist, wird man sehen, wenn man sich in dieser Angelegenheit wöchentlich vor dem Arbeitsgericht wiederfindet.

MoinMoin

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Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
« Antwort #28 am: 20.01.2019 18:07 »
Sorry, aber das sehe ich anders. Gute Arbeit ist nie Dienst nach Vorschrift. Als guter Arbeitnehmer schaut man immer über den Tellerrand und guckt was man besser machen kann. Und das selbstständig und ohne Aufforderung von irgendwem. Die Realität im ÖD beschreibst du sehr gut. Und das läuft in der IT eben nicht. Jedenfalls wenn man sie professionell und auf einem ordentlichen Niveau betreiben möchte.
Merkst Du das du gerade genau das Problem beschreibst, was du beklagst:
Wenn dein Arbeitgeber genau diese Leistung von dir fordern würde, dann würde er auch tariflich korrekt ein höheres Entgelt zahlen, er fordert aber eben NICHT diese selbständige Leistung, diesen Gestalltungsspielraum etc.
Bzw. dein Vorgesetzter fordert das evtl. aber nicht dein AG.

Wenn er einen Abteilung mit IT Generalisten will, die/der überall alles kann mit entsprechende Tiefe und Breite, dann muss er sich halt einen EG13 Diplom Informatiker mit ins Boot holen (plus eine Handvoll EG<12, die das Handwerk erledigen).

Wenn einer z.B. eine EG6 als ITler  erhält, dann ist quasie das "mitdenken" nicht gefordert, auch wenn es in der Seele wehtut, mache es dann auch nicht, oder verweise den AG darauf, dass du dies oder jenes gemacht hättest, wenn du  entsprechend die Tätigkeiten übertragen bekommen hättest und wenn der AG es gerne hätte, dann soll er auch entsprechend es dir übertragen und dir das Entgelt dafür zahlen.
(Unabhängig davon, ob die EGO für Ings, ITler.. mit dem Markt mithalten kann)
Zitat
Genau die Frage wurde schon an unsere Dezernatsleitung getragen. Da kommt dann etwas wie: "Ihre Aufgaben sind alle relevant für das Verfahren XY. Wir können gegen über unserem Ministerium auf nichts verzichten. Ansonsten müssen wir eine make or buy analyse fürchten." Und so entstehen Überstunden und Frust ohne ende. Und da das Geld auch nicht stimmt, bleibt kein Leistungsträger länger als 4-5 Jahre.
Angewiesene Überstunden und entsprechend höher entlohnt? Oder einfach nur der Chef entscheidet nicht, was seine Ressourcen reißen können, sondern die Ressourcen entscheiden selber?

Und wenn da die "Angst" beim Chef schon da ist, dann umso besser, eben nur das geforderte (ausgedrückt in Entgeltgruppe) leisten und nicht freiwillig mehr. Und eben nicht per selbstauferlegte Überstunden für den Chef den Kahn retten! Denn wie sonst soll er nach "oben" seinen Mangel an guten Kräften zeigen, doch nur in dem er mit dem zur Verfügung stehenden Ressourcen scheitert.

Zitat
Zur Weiterbildung. Es ist schlicht keine Zeit da. Wir sind zu wenig Entwickler, da man auf Ausschreibungen seit 3 Jahren kein Personal mehr findet. Fortschritt wird nur durch private Initiative erzielt.
Doch die Zeit ist da: Einfach einen nachmittag nehmen und nichts anderes mache, und wenn dann mal was anderes hinten runterfällt, dann weil eben dafür die Zeit nicht da war.


Was mich wundert: Da sind Menschen, die nicht die Eier in der Hose haben mal die Fehlentscheidungen der Vorgesetzten offen zulegen, obwohl sie nichts zu befürchten haben, rausschmeissen geht nicht und gehen will man eh wenn es sich nicht ändert.



MoinMoin

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Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
« Antwort #29 am: 20.01.2019 18:14 »
In sofern @Spid erscheint es diesen Menschen das es eine Dilemma ist dass man meint die Wahl zu haben.
Entweder: Das zu machen, was zu machen ist (also entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten) und sehenden Auges den Karren an die Wand fahren lässt (das tut einigen Menschen weh)
oder Dingen zu machen für die man nicht bezahlt wird (das tut den gleichen Menschen ebenfalls weh).
Faktisch ist es natürlich so: Es ist kein Dilemma, sondern eine Fehlentscheidung als Mitarbeiter die Fehlentscheidung des AG auf sich zu beziehen.