Autor Thema: Stufeneinteilung  (Read 3748 times)

Silberrücken69

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Stufeneinteilung
« am: 17.01.2019 12:31 »
Hallo,

ich habe eine Frage, die Ihr mir bitte kurz beantworten wollt.

Ich bin aktuell in Entgeltgruppe 11 Stufe 4 im TVÖD (Landkreis) beschäftigt.

Nach 4 Jahren in dieser Stufe steige ich ja automatisch in Stufe 5 und nach 5 weiteren Jahren in Stufe 6 auf. Wie geht es danach weiter? Bleibe ich dann immer auf Stufe 6 oder werde ich anschließend in die Entgeltgruppe 12 überführt? Wenn ja - nach wie vielen Jahren in Stufe 6?

Ich danke für die Beantwortung meiner Fragen.
Beste Grüße

Kat

  • Gast
Antw:Stufeneinteilung
« Antwort #1 am: 17.01.2019 12:33 »
Wenn sich an Deiner übertragenen Tätigkeit nichts ändert ist bei Stufe 6 Schluss und Du hast das bis zur Rente zzgl. Tariferhöhungen natürlich.

tomk

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 52
Antw:Stufeneinteilung
« Antwort #2 am: 17.01.2019 12:34 »
Bleibe ich dann immer auf Stufe 6 oder werde ich anschließend in die Entgeltgruppe 12 überführt?

Du bleibst bis zur Einäscherung in 11/6, für die 12 bräuchtest du höherwertige Aufgaben.

Silberrücken69

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Stufeneinteilung
« Antwort #3 am: 17.01.2019 13:38 »
Danke für die schnelle Info !

Texter

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 362
Antw:Stufeneinteilung
« Antwort #4 am: 17.01.2019 13:45 »
Unter Umständen sind Arbeitgeber aber bereit, nach ein paar Jahren ein Entgelt nach 12/1 zu zahlen. Außertariflich natürlich.

Skedee Wedee

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 277
Antw:Stufeneinteilung
« Antwort #5 am: 17.01.2019 13:52 »
Unter Umständen sind Arbeitgeber aber bereit, nach ein paar Jahren ein Entgelt nach 12/1 zu zahlen. Außertariflich natürlich.

Nach ein paar Jahren in 11/6 außertariflich in 12/1 zu kommen, wäre außerordentlich arbeitgeberfreundlich. Aber ich denke mir schon was Du meinst.  ;)