Autor Thema: Dokumentation Anhörung SBV (Schwerbehindertenvertretung)  (Read 6014 times)

dmmx

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Liebe Kollegen und Experten,
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage helfen:
Wie muss die Anhörung der SBV durch den Arbeitgeber bei einer Maßnahme, die einen schwerbehinderten TB betrifft (hier: Rückgruppierung), dokumentiert werden? Muss ein entsprechendes Formular o.Ä., wie es für die Mitbestimmung durch den PR gilt, Aufnahme in die Personalakte finden?
Hintergrund: SBV teilt schriftlich mit, nicht angehört worden zu sein, widerruft diese Aussage aber einen Tag später. Im Personalakt findet sich nur ein Formular mit der Anhörung des PR.
« Last Edit: 17.01.2019 14:12 von dmmx »

garda

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Hallo,

eine feste Formvorschrift gibt es nicht. Sinnvoll ist es sicherlich, sich an den Formaten für den PR zu orientieren.

Wenn eine Anhörung mündlich erfolgt, sollte ein Gesprächsvermerk angefertigt werden, den dann beide Teilnehmer mit Datum abzeichnen.

Kommt man in die Verlegenheit eine Anhörung vor Gericht beweisen zu müssen wird man mit dem Glaubhaft machen oft nicht wirklich weit kommen.
Mit freundlichen Grüßen

Michael

dmmx

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Danke! Sollte sich dieser abgezeichnete Gesprächsvermerk auch in der Personalakte finden?
Was, wenn nicht?

Lars73

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Solange die SBV bestätigt beteiligt wurden zu sein, wird die nicht optimale Dokumentation keine Folgen haben.

dmmx

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Schade! Ich habe derzeit das Gefühl, je weniger sich der AG an Regeln hält, desto mehr taktische Vorteile kann er daraus ziehen.

Lars73

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Das funktioniert ja nur unter der Annahme, dass die SBV für die Dienststelle lügt und der PR dumm agiert. Die eine Frage ist lügt hier tatsächlich die SBV oder hatte sie sich vorher nur getäuscht und die Anhörung hat stattgefunden.

Natürlich tauscht man sich als PR zu solchen Maßnahmen mit der SBV aus und lässt sich auch dessen Stellungnahme vorlegen. Rückgruppierungen sind ja nun wirklich kein Alltagsgeschäft.