Autor Thema: Staatliche Anerkennung Sozialarbeiter / Sozialpädagoge  (Read 6938 times)

CMcCandless

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Schönen guten Tag zusammen,

arbeitet hier zufällig jemand bei einem kommunalen Arbeitgeber mit eigenem Jugendamt und kennt sich mit der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter / Sozialpädagoge aus?

Die Frage ist, in welchen Fällen (Bei welchen Tätigkeiten konkret?) diese zwingend vorliegen muss. Hintergrund ist, dass diese nach einem Studium 'Bachelor of Social Work' in den Niederlanden nicht automatisch gegeben ist und nur über ein kostenpflichtiges Antragsverfahren bei der Bezirksregierung - ggf. mit Auflagen, Module nachzuholen - erlangt werden kann, dies aber ja vielleicht nicht für jede Tätigkeit (Ambulante Hilfen z.B.) erforderlich ist. Ich suche nach einem entsprechenden Ansatzpunkt, um dies nachvollziehen zu können.

Bei der Bezirksregierung heißt es nur:

"Berufe im Bereich der Sozialen Arbeit gehören in Deutschland zu den reglementierten Berufen. Ihre Ausübung ist in der Regel nur nach einer staatlichen Anerkennung, einer Art „Gütesiegel“, für dessen Erhalt unter anderem die berufspraktische Eignung nachzuweisen ist, erlaubt."

Vielen Dank für Antworten vorab.

Spid

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Antw:Staatliche Anerkennung Sozialarbeiter / Sozialpädagoge
« Antwort #1 am: 22.01.2019 16:59 »
Abseits der Fragestellung sei darauf verwiesen, daß die fehlende staatliche Anerkennung mit erheblichen Einbußen bei der Eingruppierung einhergeht, beim TV-L bspw. führt dies zur Eingruppierung in E8.

Hain

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Antw:Staatliche Anerkennung Sozialarbeiter / Sozialpädagoge
« Antwort #2 am: 22.01.2019 17:22 »
Moin,

>Die Frage ist, in welchen Fällen (Bei welchen Tätigkeiten konkret?) diese zwingend vorliegen muss.

sie ist zwingend, wenn das Anforderungsprofil diese festlegt. Es gibt mW keine gesetzliche Regelung dazu, wohl aber die tarifliche Regelung, die Spid angeführt hat und die maßgeblich die aus der Eingruppierung resultierende Eingruppierung festlegt. Dh selbst wenn eine Kommune ohne die staatliche Anerkennung einstellt, solltest Du aus finanziellen Gründen interessiert sein, die staatliche Anerkennung zu erwerben. Wie man diese erlangt ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen wird sie im Rahmen eines (vergüteten) Anerkennungsjahres erworben.

Viele Grüße
Hain

daseinsvorsorge

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Antw:Staatliche Anerkennung Sozialarbeiter / Sozialpädagoge
« Antwort #3 am: 27.01.2019 09:50 »
Ohne staatliche Anerkennung dürften sie dem Grunde nach kein einziges Jugendamt finden, dass Sie- gleich welche Tätigkeit - einstellen wird.

Ob einzelne Jugendämter - gerade im Bereich  ASD/BSD (u.a. Garantenstellung nach § 8a SGB VIII) aufgrund von dauerhaft unbesetzten Stellen (z.B Berlin) davon abweichen, wird sich zeigen.

Aus meiner Sicht die wesentlich wichtigere Frage ist; wer hat sie so schlecht beraten, in den Niederlanden zu studieren ?