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Dokumentation Anhörung SBV (Schwerbehindertenvertretung)

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dmmx:
Liebe Kollegen und Experten,
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage helfen:
Wie muss die Anhörung der SBV durch den Arbeitgeber bei einer Maßnahme, die einen schwerbehinderten TB betrifft (hier: Rückgruppierung), dokumentiert werden? Muss ein entsprechendes Formular o.Ä., wie es für die Mitbestimmung durch den PR gilt, Aufnahme in die Personalakte finden?
Hintergrund: SBV teilt schriftlich mit, nicht angehört worden zu sein, widerruft diese Aussage aber einen Tag später. Im Personalakt findet sich nur ein Formular mit der Anhörung des PR.

garda:
Hallo,

eine feste Formvorschrift gibt es nicht. Sinnvoll ist es sicherlich, sich an den Formaten für den PR zu orientieren.

Wenn eine Anhörung mündlich erfolgt, sollte ein Gesprächsvermerk angefertigt werden, den dann beide Teilnehmer mit Datum abzeichnen.

Kommt man in die Verlegenheit eine Anhörung vor Gericht beweisen zu müssen wird man mit dem Glaubhaft machen oft nicht wirklich weit kommen.

dmmx:
Danke! Sollte sich dieser abgezeichnete Gesprächsvermerk auch in der Personalakte finden?
Was, wenn nicht?

Lars73:
Solange die SBV bestätigt beteiligt wurden zu sein, wird die nicht optimale Dokumentation keine Folgen haben.

dmmx:
Schade! Ich habe derzeit das Gefühl, je weniger sich der AG an Regeln hält, desto mehr taktische Vorteile kann er daraus ziehen.

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