Okay, schon einmal vielen Dank für die Antworten. Leider ist das für mich persönlich alles sehr schwammig ausgeführt. Vielleicht sollte ich kurz meine Situation erklären, um ein wenig Verständnis in die Sache zu bringen. Ich arbeite auf einem Flugplatz der Bundeswehr, zuständig für mich ist das BwDlz. Meine Dienstzeit ist Mo-Do 07:00 Uhr - 16:30 Uhr Fr 07:00 - 11:55 Uhr, selten mal Wechselschicht, keine Gleitzeit. Mir "Vorgesetzt" sind am Standort nur Soldaten, alle Urlaubsanträge etc. laufen über deren Tische, dann erst zum BwDlz.
Vor ein paar Wochen wollte ich als Ratsmitglied meiner Gemeinde, einer Einladung des Innenministeriums zu einer Infoveranstaltung an einem Freitag folgen. Ich stellte einen Antrag auf Arbeitsbefreiung mit der Begründung gem. § 29 Abs. 2 TvöD. Mein Vorgesetzter kam nach Abgabe des Antrags auf mich zu und sagte mir ,dass ich aus seiner Sicht an dieser Veranstaltung teilnehmen könne, es aber möglich sei, das dass BwDlz diesem Antrag nicht stattgeben könnte. Die Begründung meines Vorgesetzen erschloss sich mir nicht, daher kann ich sie auch nicht widergeben. Darauf hin wurde eine, sagen wir mal, "Außerdienstliche" Einigung getroffen.
Da im kommenden Jahr Kommunalwahlen in RLP anstehen und ich das Amt des 1. Beigeordneten meiner OG anstrebe, möchte ich vorher abklären ob ein solches Amt Grundsätzlich durch mich ausgeübt werden kann, da ja doch einige Termin auf meine Arbeitszeit entfallen würden.