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Kommunaler Wahlbeamter und Tarifbeschäftigung beim Bund

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Casiopeia1981:
Hallo zusammen,

Ein Bekannter von mir möchte nächstes Jahr in NRW als Bürgermeisterkandidat für eine Partei antreten. Er ist derzeit Tarif beschäftigter beim Bund. Wir fragen uns, ob er im Fall eines Wahlsiegs kündigen müsste oder ob sein Arbeitsverhältnis ruht. die Bundesbeamten werden nach der Dienstrechtsreform nicht mehr entlassen.

Lars73:
Grundsätzlich sollte Sonderurlaub nach § 28 TVöD möglich sein.

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