Dann erklären Sie doch bitte einmal, unter welchen Umständen eine stufengleiche Höhergruppierung zu Einkommensverlusten führen kann- dann kapieren es die Meisten vielleicht…
Unter den gleichen wie eine es derzeitig zu Einkommensverluste führen kann.
z.B. E12 Stufe 3 (und noch x Monate in dieser Stufe) auf E13 Stufe 3
Da hat man x Monate 130€ mehr Geld dafür 36-x Monate 315€ weniger und dann 12+x Monate 106€ mehr und dann wieder 417€ weniger .....
Ich vermute MoinMoin stellt auf die Fälle ab, in denen eine Behörde bei der Höhergruppierung keine Rücksicht auf einen baldigen sowieso bevorstehenden und damit regulären Stufenaufstieg nimmt und die Höhergruppierung durch Übertragung der höherwertigeren auszuübenden Tätigkeit zeitlich davor und damit zum Nachteil des Mitarbeiters initiiert.
Damit beginnt mWn die Stufenlaufzeit wieder von vorne. Man möge mich korrigieren, wenn ich Unsinn schreibe.
Genau!
Kommt halt darauf an wie lange man noch in seiner alten EG Stufe verweilt. jeder möge das X selber ausrechnen ab wann es ein Minusgeschäft ist bzw. wann man den Break Even Point erreicht.
Dabei muss man natürlich die "ungerechte" unterschiedliche Höhe der JSZ mit einrechnen.
Die stufengleiche HG mindert das Problem, löst es aber nicht strukturell. Ein garantierter Mindesbetrag auf die Vertragslaufzeit beim AG wäre da hilfreicher! Überfordert aber mathematisch bzw. verwaltungstechnisch die Personaler (oder die Programmierer der Lohnsoftware).