Autor Thema: Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)  (Read 333185 times)

Pan Tau

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
« Antwort #750 am: 26.02.2019 17:02 »
- keine Stufengleiche Höhergruppierung, evtl. Überbrückungsbonus verlängern (doppelte Gehaltserhöhung vermeiden)
Genau: auch eine Stufengleiche HG kann zu Einkommensverlusten führen! Aber das kapieren ja die meisten nicht, denn es geht vielen nur um den Status keine "Stufen" zu verlieren.

Dann erklären Sie doch bitte einmal, unter welchen Umständen eine stufengleiche Höhergruppierung zu Einkommensverlusten führen kann- dann kapieren es die Meisten vielleicht…

Tagelöhner

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
« Antwort #751 am: 26.02.2019 17:07 »
Ich vermute MoinMoin stellt auf die Fälle ab, in denen eine Behörde bei der Höhergruppierung keine Rücksicht auf einen baldigen sowieso bevorstehenden und damit regulären Stufenaufstieg nimmt und die Höhergruppierung durch Übertragung der höherwertigeren auszuübenden Tätigkeit zeitlich davor und damit zum Nachteil des Mitarbeiters initiiert.

Damit beginnt mWn die Stufenlaufzeit wieder von vorne. Man möge mich korrigieren, wenn ich Unsinn schreibe.

Highwaystar

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
« Antwort #752 am: 26.02.2019 17:16 »
Ich wünsche mir nicht weniger als endlich GLEICHEN LOHN FÜR GLEICHE ARBEIT!

Konkret würde dies für tarifbeschäftigte LehrerInnen ein Bruttolohnplus von Euro 1.000,-/monatlich bedeuten. Netto wären diese dann etwa auf Netto-Beamtenentgelt.

Mehr dazu hier:
https://www.schall-nrw.de

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
« Antwort #753 am: 26.02.2019 17:19 »
Seit wann ist der AG für das Nettogehalt verantwortlich?

Highwaystar

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
« Antwort #754 am: 26.02.2019 17:30 »
...deswegen ja plus 1000,- Brutto.

 ::)

Lothar57

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
« Antwort #755 am: 26.02.2019 17:45 »
... Eigentlich sind die Kosten der stufengleichen Höhergruppierung ziemlich überschaubar - eben wegen der Effekte, die @MoinMoin anriß, aber auch aufgrund der Struktur der TB wie der Entgelttabelle. Sie werden nur durch die Lehrer, deren Besonderheiten bei der Höhergruppierung und der dortigen Beschäftigtenstruktur stark verteuert. Die Lösung ist daher einfach: traditionell kommen tarifbeschäftigte Lehrer nicht in den Genuß vorteilhafter Regelungen, also die Lehrer bei der stufengleichen Höhergruppierung einfach außen vorlassen. Mit Traditionen sollte man nicht brechen.

Genauso wird es laufen. Deswegen gibt es ja für die Lehrer eine eigene Entgeltordnung, in die man diese kostensparende Ausnahme hineinschreiben kann.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
« Antwort #756 am: 26.02.2019 17:51 »
...deswegen ja plus 1000,- Brutto.

 ::)

Und das wäre dann im Vergleich zum Beamtenbrutto inwiefern „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“?

Highwaystar

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
« Antwort #757 am: 26.02.2019 18:29 »
Richtig! Oder können Sie von Ihrem Bruttolohn einkaufen gehen und Miete etc. bezahlen..?

marco.berlin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
« Antwort #758 am: 26.02.2019 18:32 »
- keine Stufengleiche Höhergruppierung, evtl. Überbrückungsbonus verlängern (doppelte Gehaltserhöhung vermeiden)
Genau: auch eine Stufengleiche HG kann zu Einkommensverlusten führen! Aber das kapieren ja die meisten nicht, denn es geht vielen nur um den Status keine "Stufen" zu verlieren.

Statt dann aber auf die stufengleiche Höhergruppierung zu verzichten, wäre dann nicht sinnvoll auch diese „Ungerechtigkeit“ zu beseitigen? Knackpunkt ist in den Fällen, soweit ich das sehe, dass die Jahressonderzahlung z.B, von der E11 zur E12 sich verringert...

Mit etwas Glück wissen wir ja in 4 Tagen Bescheid, wenn/falls das Drehbuch abgearbeitet wurde.
« Last Edit: 26.02.2019 18:38 von marco.berlin »

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
« Antwort #759 am: 26.02.2019 18:48 »
Richtig! Oder können Sie von Ihrem Bruttolohn einkaufen gehen und Miete etc. bezahlen..?

Meine Frage läßt die Antwort „richtig“ nicht zu.

CK7985

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
« Antwort #760 am: 26.02.2019 19:04 »
Ich wünsche mir nicht weniger als endlich GLEICHEN LOHN FÜR GLEICHE ARBEIT!

Konkret würde dies für tarifbeschäftigte LehrerInnen ein Bruttolohnplus von Euro 1.000,-/monatlich bedeuten. Netto wären diese dann etwa auf Netto-Beamtenentgelt.

Mehr dazu hier:
https://www.schall-nrw.de

So einen Schwachsinn liest man selten...

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
« Antwort #761 am: 26.02.2019 19:14 »
- keine Stufengleiche Höhergruppierung, evtl. Überbrückungsbonus verlängern (doppelte Gehaltserhöhung vermeiden)
Genau: auch eine Stufengleiche HG kann zu Einkommensverlusten führen! Aber das kapieren ja die meisten nicht, denn es geht vielen nur um den Status keine "Stufen" zu verlieren.

Statt dann aber auf die stufengleiche Höhergruppierung zu verzichten, wäre dann nicht sinnvoll auch diese „Ungerechtigkeit“ zu beseitigen? Knackpunkt ist in den Fällen, soweit ich das sehe, dass die Jahressonderzahlung z.B, von der E11 zur E12 sich verringert...

Mit etwas Glück wissen wir ja in 4 Tagen Bescheid, wenn/falls das Drehbuch abgearbeitet wurde.

Nicht mal unbedingt das. Eine Höhergruppierung zur Unzeit - am Ende der Stufenlaufzeit kurz vor einem Stufenaufstieg - kann durchaus auch bei stufengleicher Höhergruppierung zu Einkommenseinbußen führen.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
« Antwort #762 am: 26.02.2019 19:43 »
Dann erklären Sie doch bitte einmal, unter welchen Umständen eine stufengleiche Höhergruppierung zu Einkommensverlusten führen kann- dann kapieren es die Meisten vielleicht…
Unter den gleichen wie eine es derzeitig zu Einkommensverluste führen kann.
z.B. E12 Stufe 3 (und noch x Monate in dieser Stufe) auf E13 Stufe 3
Da hat man x Monate 130€ mehr Geld dafür 36-x Monate 315€ weniger und dann 12+x Monate 106€ mehr und dann wieder 417€ weniger .....
Ich vermute MoinMoin stellt auf die Fälle ab, in denen eine Behörde bei der Höhergruppierung keine Rücksicht auf einen baldigen sowieso bevorstehenden und damit regulären Stufenaufstieg nimmt und die Höhergruppierung durch Übertragung der höherwertigeren auszuübenden Tätigkeit zeitlich davor und damit zum Nachteil des Mitarbeiters initiiert.

Damit beginnt mWn die Stufenlaufzeit wieder von vorne. Man möge mich korrigieren, wenn ich Unsinn schreibe.
Genau!
Kommt halt darauf an wie lange man noch in seiner alten EG Stufe verweilt. jeder möge das X selber ausrechnen ab wann es ein Minusgeschäft ist bzw. wann man den Break Even Point erreicht.
Dabei muss man natürlich die "ungerechte" unterschiedliche Höhe der JSZ mit einrechnen.

Die stufengleiche HG mindert das Problem, löst es aber nicht strukturell. Ein garantierter Mindesbetrag auf die Vertragslaufzeit beim AG wäre da hilfreicher! Überfordert aber mathematisch bzw. verwaltungstechnisch die Personaler (oder die Programmierer der Lohnsoftware).


Modulator

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
« Antwort #763 am: 26.02.2019 19:49 »
Möglich, das ich den Link zu folgenden Artikel hier überlesen habe.
Falls ja, einfach ignorieren.

Berliner Morgenpost vom 25.2.

Tarifstreit “Forderungspaket würde Berlin 900 Millionen Euro kosten“
https://www.morgenpost.de/berlin/article216517459/Das-Forderungspaket-wuerde-Berlin-900-Millionen-Euro-kosten.html

Germanmann

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
« Antwort #764 am: 26.02.2019 19:59 »
Dann erklären Sie doch bitte einmal, unter welchen Umständen eine stufengleiche Höhergruppierung zu Einkommensverlusten führen kann- dann kapieren es die Meisten vielleicht…
Unter den gleichen wie eine es derzeitig zu Einkommensverluste führen kann.
z.B. E12 Stufe 3 (und noch x Monate in dieser Stufe) auf E13 Stufe 3
Da hat man x Monate 130€ mehr Geld dafür 36-x Monate 315€ weniger und dann 12+x Monate 106€ mehr und dann wieder 417€ weniger .....
Ich vermute MoinMoin stellt auf die Fälle ab, in denen eine Behörde bei der Höhergruppierung keine Rücksicht auf einen baldigen sowieso bevorstehenden und damit regulären Stufenaufstieg nimmt und die Höhergruppierung durch Übertragung der höherwertigeren auszuübenden Tätigkeit zeitlich davor und damit zum Nachteil des Mitarbeiters initiiert.

Damit beginnt mWn die Stufenlaufzeit wieder von vorne. Man möge mich korrigieren, wenn ich Unsinn schreibe.
Genau!
Kommt halt darauf an wie lange man noch in seiner alten EG Stufe verweilt. jeder möge das X selber ausrechnen ab wann es ein Minusgeschäft ist bzw. wann man den Break Even Point erreicht.
Dabei muss man natürlich die "ungerechte" unterschiedliche Höhe der JSZ mit einrechnen.

Die stufengleiche HG mindert das Problem, löst es aber nicht strukturell. Ein garantierter Mindesbetrag auf die Vertragslaufzeit beim AG wäre da hilfreicher! Überfordert aber mathematisch bzw. verwaltungstechnisch die Personaler (oder die Programmierer der Lohnsoftware).

Wegen solche Fälle sollte die stufengleiche Hohergruppierung nicht kommen? Ich bitte dich. Genauso können tausende auch darstellen, wieso die stufengleiche Hohergruppierung notwendig wäre. Ich denke allein als Strukturverbesserung gegenüber dem Beamtentum sollte es kommen. Vor allem für Lehrer. Wir sollten nicht vergessen, dass diese Menschengruppe für die Zukunft dieses Landes sehr wichtig sind. Wenn der Beruf mangelnden Beruf wird werden wir alle die Zeche zahlen.