Wegen solche Fälle sollte die stufengleiche Hohergruppierung nicht kommen? I
Sie ist mEn (ausser bei Lehrer,da aber da ist ja eh alles anders) ein nachrangieges Problem.
Jede tarifliche Regelung hat ihre Vor- und Nachteile. Die jetzt noch in TV-L praktizierte beitragsmäßige Höhergruppierung halte ich für weitaus nachteiliger als eine stufengleiche Höhergruppierung.
Echt jetzt?
Nochmal zum Nachdenken, warum eine schlechte Regelung, die Nachteile durch eine Höhergruppierung schaffen kann, durch eine Neuregelung ändern, die weiterhin Nachteile (aber seltener) bei eine Höhergruppierung schaffen kann?
Die Antwort: weil es die Masse nicht schnallt? Und sie auch bei einer monetären Besserstellung rumheult, weil sie eine Stufe verliert?
Abgesehen von der Änderung der auszuübenden Tätigkeiten, die eine Höhergruppierung zur Folge hat und welche von den Beschäftigten nicht immer beeinflußt werden kann, so ist der - aus meiner Sicht - nicht zu unterschätzende Vorteil der stufengleichen Höhergruppierung der, dass ein Beschäftigter, der sich auf eine höher bewertete Stelle bewirbt und genommen wird, seine Stufe mitnehmen kann und damit effektiv ein höheres Bruttoeinkommen erzielt (wiederum unberücksichtigt die Konstellation, das damit eine Änderung der Jahressonderzahlung einhergeht) und damit die Wahrnehmung von im Regelfall komplexerer, schwierigerer oder verantwortungsvollerer Tätigkeiten stärker honoriert wird als bisher.
1.) auch ohne Änderung bei der JSZ kann eine stufengleiche HG zu monetären Nachteilen führen!!
2.) Natürlich soll jemand der höherwertige Arbeit macht besser monetär entlohnt werden, und natürlich wird bei eine stufengleichen HG die monetäre Ausbeute grösser, als bei einer betragsmäßigen. Aber natürlich (und das haste nicht kapiert, so scheint es) behebt es das Übel nicht bei der Wurzel, und darum geht es mir! Ein ausreichend hoher Garantiebetrag wäre die korrekte Lösung.
3.) Mir wäre es wichtiger, dass wir Mechanismen finden um gute Leute zu halten und sehr gute neue Leute in den öD holen. Und für beides ist die stufengeliche HG nicht relevant und wenn man dem AG etwas geben sollte, was er streichen kann, dann eben diesen Punkt.
Den Zeitpunkt der Bewerbung kann sich der Beschäftigte im Übrigen selbst aussuchen (sinnvollerweise nicht einen Monat vor der nächsten Höhergruppierung).
Oh Gott: Er kann jetzt selber entscheiden, wann seine HG Stelle ausgeschrieben wird? Und hat es plötzlich doch selber in der Hand, obwohl du ob was anderes sagtest?
Aus meiner Sicht hätte es z. B. im TVöD die Regelung geben sollen, dass bei der stufengleichen Höhergruppierung aus der Stufe 6 grundsätzlich der Beschäftigte in die Stufe 5 der höheren Entgeltgruppe eingestuft wird (und Stufenlaufzeit beginnt von vorn). Damit noch ein Anreiz vorhanden ist, sich in der höheren Entgeltgruppe zu entwickeln. Aber auf mich wurde bekanntlich nicht gehört.
Ist auch gut so, jetzt plädierst du dafür, dass jemand sich Höhergruppieren lassen soll um weniger Geld zu verdienen?? Nur zur Info: EGyS6 nicht zwingend kleiner als EG(y+1)S5 Autsch!
Fazit, die korrekte Lösung wäre: Betragsmäßige HG mit einem Garantiebetrag bezogen auf alte EG und Stufenentwicklung inkl. JSZ.
So einfach wären das monetäre Problem zu lösen (ausser das Problem, dass dann immernoch die Leute heulen, weil Ihnen eine Stufe geklaut wurde!)