2.) Natürlich soll jemand der höherwertige Arbeit macht besser monetär entlohnt werden, und natürlich wird bei eine stufengleichen HG die monetäre Ausbeute grösser, als bei einer betragsmäßigen. Aber natürlich (und das haste nicht kapiert, so scheint es) behebt es das Übel nicht bei der Wurzel, und darum geht es mir! Ein ausreichend hoher Garantiebetrag wäre die korrekte Lösung.
Der sich umständlich berechnen lässt? Völliger Unfug, da ist das System der stufengleichen Höhergruppierung leichter anzuwenden und transparent.
Tja, da liegt ja besagter Haken, lieber ein ungerechtes System, welches einfach und für jeden Deppen verständlich ist, als ein gerechtes System, welches nicht zuläßt, dass einzelne Nachteile haben.
FAZIT: Weil die PA und die Programmierer unfähig sind, akzeptieren wir eine kleine Verbesserung anstelle es gleich richtig zu machen? Typisch öD.
Und schwierig ist da gleich nüscht dran. Könnte man selbst mit Excel lösen.
Ich sprach von "Bewerbung". Es soll vorkommen, dass sich Beschäftigte bei demselben AG auf eine höher eingruppierte Stelle bewerben. Und diesen Zeitpunkt, ab wann er die neue Stelle antritt, kann er durchaus selbst wählen, wenn er mit seinem über seine Höhergruppierung aufgrund einer erfolgreichen Bewerbung verhandelt.
Ja und wer bestimmt, wann die Bewerbung stattfindet? Wann die Stelle ausgeschrieben wird, wann die Übertragung stattfindet. Mann, hast Recht! da hat der Mitarbeiter ja alles selber in der Hand.
Richtig, ich habe die TVöD-Tabelle 2019 vor Augen gehabt. Dieses von dir scharfsinnigerweise erkannte Problem gibt es zwischen EG 2 zu EG 3 und EG 9a zu EG 9b, wo die Stufe 6 niedriger als die Stufe 5 der Ausgangsentgeltgruppe ist.
Und , 9b zu 9c, E12 zu E13 wollen wir ja auch nicht unterschlagen gell
Sprich 4 von 16
In 25% der Möglichkeiten werden die MA benachteiligt! Super System.