Fall 1:
In Behörde A sitzen zwölf Beamte mit der Besoldungsgruppe A9 auf A12 Planstellen. In Behörden B sitzen zwölf Beamte mit der Besoldungsgruppe A12 auf A12 Planstellen. Behörde A und Behörde B haben den gleichen Aufgabenbereich und die gleichen Tätigkeiten sollen auf den Planstellen ausgeübt werden.
Wie willst du die Personalkosten vergleichen ohne auf die Individualebene zu kommen?
Sind das A12er Planstellen? Dann sind die Kosten für die A12 Planstellen in das Modelleinzurechnen. Wo ist das Problem?
Wenn du es näher an der Lebenswirklichkeit haben willst, dann fügst du ein Besetzungsmodell inkl. demografischen Wandel hinzu. Da sehe ich absolut kein Problem.
Fall 2:
Die gleichen Mitarbeiter auf den gleichen Planstellen in Behörden A und B aus Fall 1. Diesmal hat Behörde A und Behörde B andere Aufgaben. Die Tarifangestellten in Behörde A mit den gleichen Aufgaben und Tätigkeitszuschnitten sind aufgrund ihrer auszuübenden Tätigkeiten in EG 12 eingruppiert. Die Tarifangestellten in Behörde B mit den gleichen Aufgaben und Tätigkeitzuschnitten sind aufgrund ihrer auszuübenden Tätigkeiten in EG 9 eingruppiert.
WIE soll man zwischen Beamten und Angestellten in diesen Fällen irgendwas vergleichen? Es ist nicht vergleichbar.
Wo ist hier denn ein Problem ich sehe es nicht:
Es sind hier ebenfalls die Modelle rechenbar.
Wenn ich 4 100% E12 Tätigkeiten hab und 5 100% E9er , dann kann ich natürlich 4x E12 rechnen und 5 x E9, ebenso kann ich 9x E9 Rechnen (bei allen sind die 12er Tätigkeiten <50%) und umgekehrt.
Noch verrückter wird das Ganze wenn die Beamten aus Fall A in Behörde B alle verheiratet sind und 4 Kinder haben.
Auch hier ist doch nicht eine Bohne ein Problem beim errechnen der Varianten (die idealerweise mit Lebenswirklichkeitsnormierungsparameter gefüttert werden).
Schon süß wie ein kleiner hupferl Komplexität ein Geht-nicht-Reflex auslöst.