Autor Thema: Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4  (Read 23099 times)

Fleißige Biene

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Eine Geltendmachung zum Zeitpunkt des Auftretens der Tätigkeitsmerkmale und Besonderheiten wäre sinnvoll?

Spid

  • Gast
Das würde ich so sehen.

Fleißige Biene

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Vielen Dank für den sehr interessanten Chat und die Hinweise!

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,264
Geld gibt es zwar nur für die letzten 6 Monate rückwirkend (§37)
Aber bzgl. der Stufenlaufzeiten ist eine noch weiter zurückliegende Klarstellung der Sachlage sinnvoll.
Nicht das die auf die Idee kommen die Stufenlaufzeit erst ab dem 1.8.18 zu berechnen.  :-\

Fleißige Biene

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Wohl gut möglich, aber was wäre das Fazit:
Festzustellen, dass an der Schule x (Brennpunktschule) vor dem 01.08.2018 GENAU die Merkmale und Besonderheiten vorliegen und man jetzt auf einmal feststellt (da die Erzieher weggehen), dass es so ist und man die Arbeit finanziell besser würdigt, als vorher?
Wer soll das eben genau feststellen, dass diese Merkmale und Besonderheiten vorlagen?
Welche Art von Antrag oder Feststellung (Feststellungsklage) soll das werden?

Spid

  • Gast
Eingruppierungsfeststellungsklage.

Fleißige Biene

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Im Zweifel das Richtige. Danke!

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,264
Wenn der AG selbst auf den Trichter gekommen ist, dass er sich bzgl. der Eingruppierunggeirrt hat, dann sollte man Ihn da auch festnageln und feststellen (auch du als AN kannst einseitig eine Meinung vertreten), dass diese Situation ja schon seit Datum x so ist, somit du seit diesem Datum entsprechend in der EG9k (oder so) bist
Ok, das Geld bekommst du nur für 6 Monate, aber die Stufe die läuft dann ab.
Wenn du also aufgrund deiner berechnung nicht die Höherstufe erhälst, dann Klagen.

Fleißige Biene

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Die Idee ist gut. Man muss erst mal sehen, was nun wirklich kommt. Eine Tätigkeit über Jahre praktiziert und nicht richtig bezahlt, hat wohl eine gewisse Tradition. Das nun nachgeholt werden soll, was eigentlich selbstständig nachgeholt sein müsste, lässt etwas auf eine Art Panikreaktion schließen.

Der Markt ist richtig leergefegt und nun entsteht die Drucksituation, die jeder Unternehmer kennt. Kein Personal - kein Service!
Gute Erzieher sind rar und vor allem die Alten gehen mit einem Schub in Rente.

Eine (nachträgliche) ordentliche und angemessene Bezahlung ist wohl lange überfällig und hier im Chat gut diskutiert worden.

Danke!

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,264
Die Idee ist gut. Man muss erst mal sehen, was nun wirklich kommt. Eine Tätigkeit über Jahre praktiziert und nicht richtig bezahlt, hat wohl eine gewisse Tradition. Das nun nachgeholt werden soll, was eigentlich selbstständig nachgeholt sein müsste, lässt etwas auf eine Art Panikreaktion schließen.
Ich lese da raus, dass du immer noch dich dem Wohlwollen deines Arbeitegebers hingibts und hoffst, dass er dir das gibt, was dir Kraft des Tarifvertrages zusteht.
Warum nicht aktiv werden und seine Forderungen stellen zur Rechtswahrung?
Wenn der AG jetzt plötzlich auf die Idee kommt noch einen Monat zu warten bis er sich entscheidet seinen Verpflichtungen nachzukommen? Dann war es dann mit dem Geld ab 1.8. sondern dann gibt es nur das Geld ab 1.9. .....

JC83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 891
Wenn der AG selbst auf den Trichter gekommen ist, dass er sich bzgl. der Eingruppierunggeirrt hat, dann sollte man Ihn da auch festnageln und feststellen (auch du als AN kannst einseitig eine Meinung vertreten), dass diese Situation ja schon seit Datum x so ist, somit du seit diesem Datum entsprechend in der EG9k (oder so) bist
Ok, das Geld bekommst du nur für 6 Monate, aber die Stufe die läuft dann ab.
Wenn du also aufgrund deiner berechnung nicht die Höherstufe erhälst, dann Klagen.

Der AG bzw. das Land hat nicht geirrt, sondern von heute auf morgen, bzw. zum 1.8.2018 erklärt, dass es nun eben Brennpunktschulen gibt.

Alternativ kann man sich auch einfach freuen, dass es, ohne eine objektive Änderung der Arbeitsverhältnisse, eine höhere EG gibt.
« Last Edit: 21.01.2019 13:12 von JC83 »

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,264
Der AG bzw. das Land hat nicht geirrt, sondern von heute auf morgen, bzw. zum 1.8.2018 erklärt, dass es nun eben Brennpunktschulen gibt.
Inwiefern waren sie es ncht vorher? inwiefern berührt es die Eingruppierung?Steht im Tarifvertrag, dass Kollegen die in Brennpunktschulen arbeiten mehr Geldbekommen, sobald der AG dieses feststellt, oder was steht im TV?

JC83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 891
Der AG bzw. das Land hat nicht geirrt, sondern von heute auf morgen, bzw. zum 1.8.2018 erklärt, dass es nun eben Brennpunktschulen gibt.
Inwiefern waren sie es ncht vorher? inwiefern berührt es die Eingruppierung?Steht im Tarifvertrag, dass Kollegen die in Brennpunktschulen arbeiten mehr Geldbekommen, sobald der AG dieses feststellt, oder was steht im TV?

Maßgeblich sind die prozentualen Lernmittelbefreiungen an diesen Schulen. Wenn diese in der Gesamtschülerschaft über 80% liegen, gilt eine Schule als BPS.
Daraus hat der AG abgeleitet,  dass die Erfordernisse zur Höherpruppierung in die E9 Fallgr. 2, Teil II, Abschnitt 20.6 (besonders schwierige fachliche Tätigkeit) erfüllt sind.

Ob das nun in der Endkonsequenz tarifrechtlich korrekt ist, vermag ich in der Tiefe nicht einzuschätzen; Berlin zahlt ja auch den Lehrern einer übertarifliche Zulage. Steht ja auch nicht im TV.
« Last Edit: 21.01.2019 14:14 von JC83 »

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,264
Maßgeblich sind die prozentualen Lernmittelbefreiungen an diesen Schulen. Wenn diese in der Gesamtschülerschaft über 80% liegen, gilt eine Schule als BPS.
Daraus hat der AG abgeleitet,  dass die Erfordernisse zur Höherpruppierung in die E9 Fallgr. 2, Teil II, Abschnitt 20.6 (besonders schwierige fachliche Tätigkeit) erfüllt sind.
Ah interessant, danke für die Info.
Sprich der Staat sagt pauschal: Viele Arme Menschen = besonders schwierige fachliche Tätigkeit ?
 :-\

JC83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 891
Maßgeblich sind die prozentualen Lernmittelbefreiungen an diesen Schulen. Wenn diese in der Gesamtschülerschaft über 80% liegen, gilt eine Schule als BPS.
Daraus hat der AG abgeleitet,  dass die Erfordernisse zur Höherpruppierung in die E9 Fallgr. 2, Teil II, Abschnitt 20.6 (besonders schwierige fachliche Tätigkeit) erfüllt sind.
Ah interessant, danke für die Info.
Sprich der Staat sagt pauschal: Viele Arme Menschen = besonders schwierige fachliche Tätigkeit ?
 :-\

Ja, der Großteil dieser Schulen befindet sich übrigens in Mitte, Neuköln und Kreuzberg (ca. 80%)....