Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
JC83:
--- Zitat von: MoinMoin am 18.01.2019 15:19 ---Wenn der AG selbst auf den Trichter gekommen ist, dass er sich bzgl. der Eingruppierunggeirrt hat, dann sollte man Ihn da auch festnageln und feststellen (auch du als AN kannst einseitig eine Meinung vertreten), dass diese Situation ja schon seit Datum x so ist, somit du seit diesem Datum entsprechend in der EG9k (oder so) bist
Ok, das Geld bekommst du nur für 6 Monate, aber die Stufe die läuft dann ab.
Wenn du also aufgrund deiner berechnung nicht die Höherstufe erhälst, dann Klagen.
--- End quote ---
Der AG bzw. das Land hat nicht geirrt, sondern von heute auf morgen, bzw. zum 1.8.2018 erklärt, dass es nun eben Brennpunktschulen gibt.
Alternativ kann man sich auch einfach freuen, dass es, ohne eine objektive Änderung der Arbeitsverhältnisse, eine höhere EG gibt.
MoinMoin:
--- Zitat von: JC83 am 21.01.2019 13:09 ---Der AG bzw. das Land hat nicht geirrt, sondern von heute auf morgen, bzw. zum 1.8.2018 erklärt, dass es nun eben Brennpunktschulen gibt.
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Inwiefern waren sie es ncht vorher? inwiefern berührt es die Eingruppierung?Steht im Tarifvertrag, dass Kollegen die in Brennpunktschulen arbeiten mehr Geldbekommen, sobald der AG dieses feststellt, oder was steht im TV?
JC83:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.01.2019 13:24 ---
--- Zitat von: JC83 am 21.01.2019 13:09 ---Der AG bzw. das Land hat nicht geirrt, sondern von heute auf morgen, bzw. zum 1.8.2018 erklärt, dass es nun eben Brennpunktschulen gibt.
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Inwiefern waren sie es ncht vorher? inwiefern berührt es die Eingruppierung?Steht im Tarifvertrag, dass Kollegen die in Brennpunktschulen arbeiten mehr Geldbekommen, sobald der AG dieses feststellt, oder was steht im TV?
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Maßgeblich sind die prozentualen Lernmittelbefreiungen an diesen Schulen. Wenn diese in der Gesamtschülerschaft über 80% liegen, gilt eine Schule als BPS.
Daraus hat der AG abgeleitet, dass die Erfordernisse zur Höherpruppierung in die E9 Fallgr. 2, Teil II, Abschnitt 20.6 (besonders schwierige fachliche Tätigkeit) erfüllt sind.
Ob das nun in der Endkonsequenz tarifrechtlich korrekt ist, vermag ich in der Tiefe nicht einzuschätzen; Berlin zahlt ja auch den Lehrern einer übertarifliche Zulage. Steht ja auch nicht im TV.
MoinMoin:
--- Zitat von: JC83 am 21.01.2019 14:09 ---Maßgeblich sind die prozentualen Lernmittelbefreiungen an diesen Schulen. Wenn diese in der Gesamtschülerschaft über 80% liegen, gilt eine Schule als BPS.
Daraus hat der AG abgeleitet, dass die Erfordernisse zur Höherpruppierung in die E9 Fallgr. 2, Teil II, Abschnitt 20.6 (besonders schwierige fachliche Tätigkeit) erfüllt sind.
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Ah interessant, danke für die Info.
Sprich der Staat sagt pauschal: Viele Arme Menschen = besonders schwierige fachliche Tätigkeit ?
:-\
JC83:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.01.2019 15:52 ---
--- Zitat von: JC83 am 21.01.2019 14:09 ---Maßgeblich sind die prozentualen Lernmittelbefreiungen an diesen Schulen. Wenn diese in der Gesamtschülerschaft über 80% liegen, gilt eine Schule als BPS.
Daraus hat der AG abgeleitet, dass die Erfordernisse zur Höherpruppierung in die E9 Fallgr. 2, Teil II, Abschnitt 20.6 (besonders schwierige fachliche Tätigkeit) erfüllt sind.
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Ah interessant, danke für die Info.
Sprich der Staat sagt pauschal: Viele Arme Menschen = besonders schwierige fachliche Tätigkeit ?
:-\
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Ja, der Großteil dieser Schulen befindet sich übrigens in Mitte, Neuköln und Kreuzberg (ca. 80%)....
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