Autor Thema: Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4  (Read 23410 times)

JC83

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Womit wird es denn jetzt begründet, mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument?


Sagte ich bereits: Anteil der Lernmittelbefreiung über 80%.
Sagte ich bereits: mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument!!

Was soll denn diese kindische Reaktion? Du hast gefragt, ich habe geantwortet. Die LMB ist eben vom AG aus dem Hut gezaubert worden und ich freue mich für die Kollegen, die jetzt n bissl mehr in der Tasche haben.

MoinMoin

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Womit wird es denn jetzt begründet, mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument?


Sagte ich bereits: Anteil der Lernmittelbefreiung über 80%.
Sagte ich bereits: mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument!!

Was soll denn diese kindische Reaktion? Du hast gefragt, ich habe geantwortet. Die LMB ist eben vom AG aus dem Hut gezaubert worden und ich freue mich für die Kollegen, die jetzt n bissl mehr in der Tasche haben.
Tut mir Leid, wenn du den zynischen Unterton in meiner Frage nicht erkannt hast und tut mir Leid das du meine Klarstellung, wohin meine "Frage" ging, nicht verstanden hast, da du möglicherweise meinen und Spids Ausführungen, die das ganze flankierten, nicht folgen konntest.

Auch ich freue mich für die Kollegen, bin nur betrübt für diejenigen, die seit Jahren möglicherweise tariflich auf dieses Entgelt Anspruch haben und es nicht erhalten haben und diejenigen, die aktuell einen Anspruch auf diese Entgelt haben und nicht bekommen, weil der AG noch über den nächsten Zauber Trick nachdenken muss.

JC83

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Womit wird es denn jetzt begründet, mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument?


Sagte ich bereits: Anteil der Lernmittelbefreiung über 80%.
Sagte ich bereits: mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument!!

Was soll denn diese kindische Reaktion? Du hast gefragt, ich habe geantwortet. Die LMB ist eben vom AG aus dem Hut gezaubert worden und ich freue mich für die Kollegen, die jetzt n bissl mehr in der Tasche haben.
Tut mir Leid, wenn du den zynischen Unterton in meiner Frage nicht erkannt hast und tut mir Leid das du meine Klarstellung, wohin meine "Frage" ging, nicht verstanden hast, da du möglicherweise meinen und Spids Ausführungen, die das ganze flankierten, nicht folgen konntest.

Selbstverständlich konnte ich deinen Ausführungen folgen, die ja ohnehin simpler Natur waren. Du solltest weniger emotional sein.

MoinMoin

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Fein, wenn du meinen simplen Ausführungen folgen konntest, dann erläutere mir bitte folgendes:
Wenn es kein Zulage ist (obwohl ja von eine Brennpunktschulenzulage bei den Lehrern gesprochen wurde) und es also deiner Meinung nach eine Höhergruppierung (bei den Erziehern) ist, dann erkläre mir bitte an welcher Stelle der AG etwas "gemacht" hat?
MEn hat der AG nur einen Eingruppierungsirrtum seinerseits korrigiert.
Oder gab es ein Tätigkeitsänderung am 1.8. seitens der betroffenen Kollegen?
Das durch die einseitige Feststellung des AG, dass eine Schule eine Brennpunktschule ist, wird mEn keine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten ausgelöst, hier kann ich mich aber irren und lasse mich gerne eines besseren belehren.

JC83

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Fein, wenn du meinen simplen Ausführungen folgen konntest, dann erläutere mir bitte folgendes:
Wenn es kein Zulage ist (obwohl ja von eine Brennpunktschulenzulage bei den Lehrern gesprochen wurde) und es also deiner Meinung nach eine Höhergruppierung (bei den Erziehern) ist, dann erkläre mir bitte an welcher Stelle der AG etwas "gemacht" hat?
MEn hat der AG nur einen Eingruppierungsirrtum seinerseits korrigiert.
Oder gab es ein Tätigkeitsänderung am 1.8. seitens der betroffenen Kollegen?
Das durch die einseitige Feststellung des AG, dass eine Schule eine Brennpunktschule ist, wird mEn keine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten ausgelöst, hier kann ich mich aber irren und lasse mich gerne eines besseren belehren.

Die Besonderheit hier ist, dass der politische Entscheidungsträger gleichzeitig auch der AG ist und dieser hat Kraft seiner Wassersuppe erst den Rahmen geschaffen (hier "Brennpunktschulen"), um eine Höhergruppierung zu ermöglichen.

Es wird nunmehr vorausgesetzt, dass die Tätigkeit an besagten Schulen "schwieriger" sei, als an "normalen" Schulen.

Insofern sehe ich hier quasi eine konstruierte Tarifautomatik seitens des AG bzw Land Berlin.


Spid

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Da die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, kann es derlei nicht geben.

MoinMoin

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Die Besonderheit hier ist, dass der politische Entscheidungsträger gleichzeitig auch der AG ist und dieser hat Kraft seiner Wassersuppe erst den Rahmen geschaffen (hier "Brennpunktschulen"), um eine Höhergruppierung zu ermöglichen.
Wie Spid schon sagte, das kann er damit nicht.
Zitat
Es wird nunmehr vorausgesetzt, dass die Tätigkeit an besagten Schulen "schwieriger" sei, als an "normalen" Schulen.
Es wird nunmehr von dem AG akzeptiert, dass es so ist. Das es vorher schon so war, wird auch von dir immer noch ausgeblendet. Oder sind von heute auf morgen, also über Nacht zum 1.8. dort ein anderes Klientel aufgeploppt und plötzlich sind es "schwierige" Schulen? Sicher nicht.
Zitat
Insofern sehe ich hier quasi eine konstruierte Tarifautomatik seitens des AG bzw Land Berlin.
Ich sehe hier eine elegante Verschleierung von vorher schon existierenden Tatsachen, die zu einer höheren Eingruppierung geführt haben, aber vom AG nicht gezahlt wurden. Und die Betroffenen "feiern" den großzügigen AG.
Eine Eingruppierungsfeststellungsklage hätte möglicherweise diesen Zustand auch vor dem 1.8. korrigiert. Geld ist aber nun futsch. Allein für eine Stufenfeststellung könnte es ich jetzt noch lohnen, festzustellen, dass die HG schon vor dem 1.8. stattgefunden hat. Oder?

JC83

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Vor dem 1.8.18 gab es keine Brennpunktschulen, de jure. Ergo konnte keine entsprechende Tätigkeit übertragen werden, da ja die Voraussetzungen nicht vorlagen?!
So wie es vor 2002 keinen Euro gab, vor 2005 kein ALG II usw....
Das ist eben die Problematik bei Stichtagsregelungen.
Verschleiert wurde hier meines Wissens nichts.
Es will eben niemand mit diesem Klientel arbeiten, also hat man diesen Quark aus dem Boden gestampft. Wie willst du sonst das Personal dort hinlocken?

JC83

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Da die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, kann es derlei nicht geben.
Das Land Berlin hat den Lehrkräften eine Vorweggewährung über 4 Stufen gewährt. Auch das steht nicht im TV-L.
Ist eine ähnliche Konstellation wie mit der "Brennpunktzulage" oder "Brennpunkt-HG".

Spid

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„Brennpunktschule“ ist aber tariflich unbeachtlich, weshalb es ebenso unbeachtlich ist, wann der AG sich diese Kategorie zusammenfantasiert hat. Er könnte sie auch Wadenwickel oder Kir Royal nennen, tariflich ist das völlig egal.

Der AG kann den TB jedes beliebige Entgelt zahlen, sofern es mindestens dem tariflich gebotenen entspricht - die Eingruppierung wird dadurch nicht berührt.

JC83

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„Brennpunktschule“ ist aber tariflich unbeachtlich, weshalb es ebenso unbeachtlich ist, wann der AG sich diese Kategorie zusammenfantasiert hat. Er könnte sie auch Wadenwickel oder Kir Royal nennen, tariflich ist das völlig egal.

Der AG kann den TB jedes beliebige Entgelt zahlen, sofern es mindestens dem tariflich gebotenen entspricht - die Eingruppierung wird dadurch nicht berührt.

Und wie ist festzustellen, dass die Tätigkeit eben nicht E8 sondern E9 an diesen Schulen zu sein hat?

Es muss doch ein skalierbares Kriterium existieren?

Weil die Tätigkeit als solche ist ja nicht anders, als jene an der Lila-Laune-Schule in Steglitz.

Spid

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Wie bei Eingruppierung immer: man prüft, welche Tätigkeitsmerkmale die auszuübende Tätigkeit erfüllt.

JC83

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Wie bei Eingruppierung immer: man prüft, welche Tätigkeitsmerkmale die auszuübende Tätigkeit erfüllt.
Klar, aber ich meinte konkret, wie festgestellt werden will, dass es an Schule A E8 und an Schule B E9 ist, wenn die Tätigkeit als solche dieselbe ist, nur eben anderes Klientel (laut Senat).

Spid

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Indem man die in der von mir bereits genannten Protokollerklärung Beispiele als Anhalt nimmt - die im übrigen verdeutlichen, daß die Tätigkeitsobjekte eben durchaus relevant sein können.

MoinMoin

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Wie bei Eingruppierung immer: man prüft, welche Tätigkeitsmerkmale die auszuübende Tätigkeit erfüllt.
Klar, aber ich meinte konkret, wie festgestellt werden will, dass es an Schule A E8 und an Schule B E9 ist, wenn die Tätigkeit als solche dieselbe ist, nur eben anderes Klientel (laut Senat).
Eben nicht laut Senat, sondern weil das Klientel so ist wie es ist.
Ich versteh, dass es dir schwerfällt dies zu erkenne, weil man nicht einfach irgendwo einen Haken machen kann um es festzustellen. Hierfür hätte man im Zweifel ein Gericht und Gutachter zu bemühen. Genausogut wie der Senat, hätte die GEW oder ver,die diese Aussage treffen können, Schule X ist eine Problemschule, oder eine Anstrengende Schule und dann wäre es plötzlich so gewesen?