Hallo zusammen!
Eine Frage zur Berechnung des Ruhegehalts:
Ich war vor meiner Beamtenzeit zehn Jahre selbständig und über die Versorgungskammer freiwillig rentenversichert.
Wird meine Rente aus der berufsständischen Versorgung auf das Ruhegeld angerechnet?
Ich meine dass es vor etwa einem Jahr diesbezüglich ein Urteil gab, dass die Anrechnung nicht zulässig ist (im Gegensatz zur Anrechnung der Beträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung).
Leider finde ich hierzu nichts im Internet.
Gruß
Robert