Guten Tag,
ich bin zwar erst seit dem 1.1.2019 im öffentlichen Dienst (Bundesbehörde) in NRW tätig, werde aber direkt mit dem Thema der Verbeamtung konfrontiert. Ich bin aktuell mit den Überlegungen etwas überfordert und das Personalamt kann ich aufgrund der Auslastung damit nicht "belästigen". Ich hoffe auf Hilfe in diesem Forum!
Erst einmal zu meiner Person:
Ich bin 27 Jahre alt und war vor meinem Anritt in den öffentlichen Dienst als Projektleiter (Umweltplanung) in der freien Wirtschaft (5 Jahre) tätig.
Zuvor absolvierte ich meinen B.Sc. in der Forstwirtschaft.
Aktuell bin ich E11 - Stufe 3 eingestuft.
Ich habe gelesen, das man bei einer Verbeamtung in das Einstiegsamt eingruppiert wird - also wäre dies hier gh Dienst und damit die A9.
Ich war sehr verwundert, da ich ja aktuell schon Tätigkeiten der E11 wahrnehme. Leider ist es wohl hier so, dass es kaum zu Aufstiegsmöglichkeiten kommt, deshalb möchte ich bei einer möglichen Verbeamtung so hoch wie möglich eingestuft werden.
Ich habe mir dann einmal das BBesG angeschaut und mich danach gefragt, ob der §23 (2) zutritt, aufgrund meines B.Sc. Forstwirtschaft. Mir ist nur nicht klar ob dieses Studium zum gehobenen technischen Verwaltungsdienstes zählt. Falls ja, würde ja das Einstiegsamt 10 oder 11 zählen.
Und vielleicht können Sie / könnt ihr dann noch etwas über die Stufe sagen, die für mich in Frage kommen würde?
Ich hoffe Sie / Ihr könnt mir helfen!
Schon einmal im Vorfeld vielen lieben Dank!
Liebe Grüße
E. Mross