Die Argumentation hatte ich im alten Forum ausführlich dargestellt. Leider alles weg.
Also, in aller Kürze:
Beamte mit Ehepartner und zwei Kindern sind nach der Rechtsprechung des BVerfG seit Jahrzehnten nicht mehr überalimentiert.
Kürzungen der Besoldung treffen sie schlimmer als Single-Beamte. Gleiches gilt für Beihilfeeinschnitte und die Arbeitszeiterhöhung.
Der Gesetzgeber (hier NRW) hat die prozeduralen Pflichten (tatsächliche und rechtliche Entwicklungen müssen beobachtet werden, ggf. ist das Besoldungsgesetz zu ändern, Änderungen müssen begründet werden) nicht beachtet. Beispiel: Grundgehälter werden um 2% ,mindestens aber Fixbetrag (hier 75 EUR) erhöht, Familienzuschläge ausschließlich prozentual um 2%. Der kinderlose Beamte erhält deshalb mehr (nämlich 2,2%) dazu als der mit Familie.
"Kleine" Beamte haben kaum mehr (oder sogar weniger) Geld als "Hartz-IV"-Empfänger. Wenn die Minimalbesoldung angehoben werden muss (absolutes Abstandsgebot), wirkt sich das auch auf die darüber liegenden Besoldungsgruppen aus (relatives Abstandsgebot), damit weiterhin die Wertigkeit der Ämter abgebildet wird.