Autor Thema: [NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kindern  (Read 21057 times)

Krazykrizz

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[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kindern
« am: 18.01.2019 22:57 »
Hallo zusammen und danke an die Helfer, die dieses Forum wieder zum Leben erweckt haben!

Im alten Forum habe ich ausführlich über den Fortgang meines Klageverfahrens berichtet. Darüber, dass das Landesamt für Besoldung NRW pennt und das Gericht auch nicht voran kommt. Dazu habe ich regelmäßig auf aktuelle Rechtsprechung hingewiesen.

In der Zwischenzeit war das Forum leider "tot". In meinem Verfahren ist aber viel passiert. Die Berichterstatterin der Kammer hat gewechselt, Bewegung ins Verfahren gebracht und - einen Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt: 22.02.2019, 9:30 Uhr in Saal 240 des VG Düsseldorf (Az. 26 K 1609/16).

Schade, dass vom alten Forum kein Backup existiert. Ich will und kann hier nicht alles wiederholen. Daher in aller Kürze:
  • es geht um Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern
  • die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 05.05.2015, Beschluss vom 17.11.2015) bezieht sich nur auf Grundgehälter
  • In den früheren Entscheidungen (BVerfGE, 44, 249; 81, 363; 99, 300) hat sich das BVerfG nur auf Familienzuschläge und nur das dritte Kind bezogen, aber zugleich festgestellt, dass Beamtenfamilen mit zwei Kindern nicht mehr überalimentiert waren
  • Die Kürzungen (z. B. bei Weihnachts-/Urlaubsgeld, Beihilfe, Versorgungsrücklage etc.) treffen Beamtenfamilien schwerer als alleinstehende Beamte
  • Das bisherige Modell, wonach die Grundgehälter am Modell einer vierköpfigen Familie (Beamter mit Ehepartner und zwei Kindern) ausgerichtet sind, ist nicht mehr zeitgemäß
Wer kann und will, darf gern zur öffentlichen Verhandlung erscheinen.  :)
« Last Edit: 18.01.2019 23:14 von Krazykrizz »

CK7985

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Antw:[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kindern
« Antwort #1 am: 20.01.2019 23:32 »
Hallo zusammen und danke an die Helfer, die dieses Forum wieder zum Leben erweckt haben!

Im alten Forum habe ich ausführlich über den Fortgang meines Klageverfahrens berichtet. Darüber, dass das Landesamt für Besoldung NRW pennt und das Gericht auch nicht voran kommt. Dazu habe ich regelmäßig auf aktuelle Rechtsprechung hingewiesen.

In der Zwischenzeit war das Forum leider "tot". In meinem Verfahren ist aber viel passiert. Die Berichterstatterin der Kammer hat gewechselt, Bewegung ins Verfahren gebracht und - einen Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt: 22.02.2019, 9:30 Uhr in Saal 240 des VG Düsseldorf (Az. 26 K 1609/16).

Schade, dass vom alten Forum kein Backup existiert. Ich will und kann hier nicht alles wiederholen. Daher in aller Kürze:
  • es geht um Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern
  • die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 05.05.2015, Beschluss vom 17.11.2015) bezieht sich nur auf Grundgehälter
  • In den früheren Entscheidungen (BVerfGE, 44, 249; 81, 363; 99, 300) hat sich das BVerfG nur auf Familienzuschläge und nur das dritte Kind bezogen, aber zugleich festgestellt, dass Beamtenfamilen mit zwei Kindern nicht mehr überalimentiert waren
  • Die Kürzungen (z. B. bei Weihnachts-/Urlaubsgeld, Beihilfe, Versorgungsrücklage etc.) treffen Beamtenfamilien schwerer als alleinstehende Beamte
  • Das bisherige Modell, wonach die Grundgehälter am Modell einer vierköpfigen Familie (Beamter mit Ehepartner und zwei Kindern) ausgerichtet sind, ist nicht mehr zeitgemäß
Wer kann und will, darf gern zur öffentlichen Verhandlung erscheinen.  :)

Und du klagst als kinderloser Single gegen die Überalimentierung der Familien oder gegen die Abschaffung der Sonderzahlungen vor allem zu Lasten eben dieser ?

Das geht aus dem Post nicht hervor bzw. wird nicht klar, welche Intention der Kläger hat.

Krazykrizz

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Antw:[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kindern
« Antwort #2 am: 21.01.2019 20:58 »
  • es geht um Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern

Was ist an meinen Lebensverhältnissen unklar?

_restore

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Antw:[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kindern
« Antwort #3 am: 23.01.2019 22:19 »
Und? Was hat die Verhandlung ergeben?

yamato

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Antw:[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kindern
« Antwort #4 am: 24.01.2019 07:03 »
DAs wird er wohl frühestens in einem Monat wissen !

BStromberg

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Antw:[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kindern
« Antwort #5 am: 24.01.2019 07:56 »
Die Berichterstatterin der Kammer hat gewechselt, Bewegung ins Verfahren gebracht und - einen Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt: 22.02.2019, 9:30 Uhr in Saal 240 des VG Düsseldorf (Az. 26 K 1609/16).

Danke für die Info. Halt uns mal auf dem Laufenden... wenn du magst, kannst du mir den Klagegegenstand mit auszugsweiser Begründung deiner Position gerne auch per PN oder Mail zukommen lassen; hört sich interessant an.

Erwägst du im Falle eines für dich unbefriedigenden Ergebnisses die Bemühung des nächsten Instanzenzuges?

Kollegiale Grüße!
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Krazykrizz

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Antw:[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kindern
« Antwort #6 am: 24.01.2019 21:59 »
Die Argumentation hatte ich im alten Forum ausführlich dargestellt. Leider alles weg.  :(

Also, in aller Kürze:

Beamte mit Ehepartner und zwei Kindern sind nach der Rechtsprechung des BVerfG seit Jahrzehnten nicht mehr überalimentiert.

Kürzungen der Besoldung treffen sie schlimmer als Single-Beamte. Gleiches gilt für Beihilfeeinschnitte und die Arbeitszeiterhöhung.

Der Gesetzgeber (hier NRW) hat die prozeduralen Pflichten (tatsächliche und rechtliche Entwicklungen müssen beobachtet werden, ggf. ist das Besoldungsgesetz zu ändern, Änderungen müssen begründet werden) nicht beachtet. Beispiel: Grundgehälter werden um 2% ,mindestens aber Fixbetrag (hier 75 EUR) erhöht, Familienzuschläge ausschließlich prozentual um 2%. Der kinderlose Beamte erhält deshalb mehr (nämlich 2,2%) dazu als der mit Familie.

"Kleine" Beamte haben kaum mehr (oder sogar weniger) Geld als "Hartz-IV"-Empfänger. Wenn die Minimalbesoldung angehoben werden muss (absolutes Abstandsgebot), wirkt sich das auch auf die darüber liegenden Besoldungsgruppen aus (relatives Abstandsgebot), damit weiterhin die Wertigkeit der Ämter abgebildet wird.

TonyBox

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Antw:[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kindern
« Antwort #7 am: 25.01.2019 08:02 »
OK und was ist dann das geklagte Ziel?

Würde dann das Grundgehalt für alle angehoben oder nur für den Personenkreis "Verheiratet & 2 Kinder +" oder müsste sich das dann jeder in dieser Konstellation selber einklagen?

Gruß

Tony

Krazykrizz

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Antw:[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kindern
« Antwort #8 am: 25.01.2019 23:01 »
OK und was ist dann das geklagte Ziel?

Würde dann das Grundgehalt für alle angehoben oder nur für den Personenkreis "Verheiratet & 2 Kinder +" oder müsste sich das dann jeder in dieser Konstellation selber einklagen?

Das Ziel ist: mehr Geld.

Der Weg dahin ist Aufgabe des Gesetzgebers. Aus meiner Sicht könnten die Grundgehälter abgesenkt und die Familienzuschläge erhöht werden (dann würde ich selbst später weniger Geld bekommen). Denkbar wäre auch eine 100%-Beihilfe für die Familienangehörigen. Oder gesonderte Besoldungsbestandteile, z. B. für die KiTa-Gebühren. Oder eine Kindergrundsicherung für alle Familien. Oder eine Steuerentlastung für Erwerbstätige mit Kindern. Oder, oder, oder...

Es gibt so viele Lösungsmöglichkeiten. :)

LehrerInNRW

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Antw:[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kinder
« Antwort #9 am: 26.01.2019 21:30 »
Schön, dass du auch wieder an Bord bist und danke für die Arbeit

Da wird der Ordner mit den Widersprüchen ja noch dicker  ;D

Ich hoffe, dass es nicht auf eine Kürzung der Grundbesoldung rausläuft. Das würde dich nicht beliebter machen.

Vielleicht irgendwann mal mehr Geld fürs 2. und vielleicht irgendwann mal mehr Geld fürs 3.

Der schnöde Mammon wartet auf mich und meine Tochter bekommt doch noch ihr Einhorn  ;D

Bastel

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Antw:[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kindern
« Antwort #10 am: 27.01.2019 11:09 »
Fürs dritte gibt’s doch schon über 400 Tacken? Wie viel soll es den noch sein?

LehrerInNRW

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Antw:[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kindern
« Antwort #11 am: 27.01.2019 19:27 »
Achtung, das folgende ist Satire!

Nein, es reicht nicht. Ich muss ein Einhorn bezahlen! Die Chinesen sind ja gerade mit CRISPR-Cas dabei Menschen zu tunen. Wen die damit fertig sind, werden Sie sich um Einhörner kümmern. Der Markteinführungspreis wird aber wahrscheinlich eher hoch sein. Da kann es für meine Kinder garnicht genug Familienzuschlag geben.

Ich würde daher gerne wissen, wo ich Einspruch gegen die 368,44€ einlegen kann, die mir gewährt werden. Anscheinend muss es ein Betrag von über 400€ sein. Helft mir bitte!  Es geht um das oben erwähnte Einhorn.

Meine Tochter wünscht es sich so sehr!


Krazykrizz

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Antw:[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kinder
« Antwort #12 am: 27.01.2019 23:06 »
Ich hoffe, dass es nicht auf eine Kürzung der Grundbesoldung rausläuft. Das würde dich nicht beliebter machen.
Ich verklage meinen Dienstherrn, das ist kein Beliebtheitswettbewerb. Und wie ich oben schrieb: Meine Argumentation kann dazu führen, dass auch ich später weniger Geld bekomme als nach dem derzeitigen System.

Fürs dritte gibt’s doch schon über 400 Tacken? Wie viel soll es den noch sein?
Ich rede von zwei Kindern, nicht drei.

Ich würde daher gerne wissen, wo ich Einspruch gegen die 368,44€ einlegen kann, die mir gewährt werden. Anscheinend muss es ein Betrag von über 400€ sein.
Plus Kindergeld.

Kingrakadabra

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Antw:[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kindern
« Antwort #13 am: 31.01.2019 08:58 »
Dann aber auch eine Steuerentlastung für Single-Beamte (ohne Kinder)!

MoinMoin

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Antw:[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kindern
« Antwort #14 am: 31.01.2019 09:12 »
Dann aber auch eine Steuerentlastung für Single-Beamte (ohne Kinder)!
Warum? Die sind doch korrekt alimentiert.