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[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kindern

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Krazykrizz:
Hallo zusammen und danke an die Helfer, die dieses Forum wieder zum Leben erweckt haben!

Im alten Forum habe ich ausführlich über den Fortgang meines Klageverfahrens berichtet. Darüber, dass das Landesamt für Besoldung NRW pennt und das Gericht auch nicht voran kommt. Dazu habe ich regelmäßig auf aktuelle Rechtsprechung hingewiesen.

In der Zwischenzeit war das Forum leider "tot". In meinem Verfahren ist aber viel passiert. Die Berichterstatterin der Kammer hat gewechselt, Bewegung ins Verfahren gebracht und - einen Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt: 22.02.2019, 9:30 Uhr in Saal 240 des VG Düsseldorf (Az. 26 K 1609/16).

Schade, dass vom alten Forum kein Backup existiert. Ich will und kann hier nicht alles wiederholen. Daher in aller Kürze:

* es geht um Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern
* die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 05.05.2015, Beschluss vom 17.11.2015) bezieht sich nur auf Grundgehälter
* In den früheren Entscheidungen (BVerfGE, 44, 249; 81, 363; 99, 300) hat sich das BVerfG nur auf Familienzuschläge und nur das dritte Kind bezogen, aber zugleich festgestellt, dass Beamtenfamilen mit zwei Kindern nicht mehr überalimentiert waren
* Die Kürzungen (z. B. bei Weihnachts-/Urlaubsgeld, Beihilfe, Versorgungsrücklage etc.) treffen Beamtenfamilien schwerer als alleinstehende Beamte
* Das bisherige Modell, wonach die Grundgehälter am Modell einer vierköpfigen Familie (Beamter mit Ehepartner und zwei Kindern) ausgerichtet sind, ist nicht mehr zeitgemäßWer kann und will, darf gern zur öffentlichen Verhandlung erscheinen.  :)

CK7985:

--- Zitat von: Krazykrizz am 18.01.2019 22:57 ---Hallo zusammen und danke an die Helfer, die dieses Forum wieder zum Leben erweckt haben!

Im alten Forum habe ich ausführlich über den Fortgang meines Klageverfahrens berichtet. Darüber, dass das Landesamt für Besoldung NRW pennt und das Gericht auch nicht voran kommt. Dazu habe ich regelmäßig auf aktuelle Rechtsprechung hingewiesen.

In der Zwischenzeit war das Forum leider "tot". In meinem Verfahren ist aber viel passiert. Die Berichterstatterin der Kammer hat gewechselt, Bewegung ins Verfahren gebracht und - einen Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt: 22.02.2019, 9:30 Uhr in Saal 240 des VG Düsseldorf (Az. 26 K 1609/16).

Schade, dass vom alten Forum kein Backup existiert. Ich will und kann hier nicht alles wiederholen. Daher in aller Kürze:

* es geht um Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern
* die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 05.05.2015, Beschluss vom 17.11.2015) bezieht sich nur auf Grundgehälter
* In den früheren Entscheidungen (BVerfGE, 44, 249; 81, 363; 99, 300) hat sich das BVerfG nur auf Familienzuschläge und nur das dritte Kind bezogen, aber zugleich festgestellt, dass Beamtenfamilen mit zwei Kindern nicht mehr überalimentiert waren
* Die Kürzungen (z. B. bei Weihnachts-/Urlaubsgeld, Beihilfe, Versorgungsrücklage etc.) treffen Beamtenfamilien schwerer als alleinstehende Beamte
* Das bisherige Modell, wonach die Grundgehälter am Modell einer vierköpfigen Familie (Beamter mit Ehepartner und zwei Kindern) ausgerichtet sind, ist nicht mehr zeitgemäßWer kann und will, darf gern zur öffentlichen Verhandlung erscheinen.  :)

--- End quote ---

Und du klagst als kinderloser Single gegen die Überalimentierung der Familien oder gegen die Abschaffung der Sonderzahlungen vor allem zu Lasten eben dieser ?

Das geht aus dem Post nicht hervor bzw. wird nicht klar, welche Intention der Kläger hat.

Krazykrizz:

--- Zitat von: Krazykrizz am 18.01.2019 22:57 ---
* es geht um Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern
--- End quote ---

Was ist an meinen Lebensverhältnissen unklar?

_restore:
Und? Was hat die Verhandlung ergeben?

yamato:
DAs wird er wohl frühestens in einem Monat wissen !

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