@LehrerInNRW: Danke!
So, Verhandlung ist gelaufen und ich möchte meine Erfahrungen und Eindrücke mit Euch teilen:
Die Klage wurde abgewiesen. Aber...
Die mündliche Verhandlung hat etwa 50 Minuten gedauert, die Kammer (drei Berufrichter und zwei ehrenamtliche) hat im Anschluss daran über eine halbe Stunde beraten.
Der Vorsitzende hat mich ernst genommen und respektvoll behandelt. Er hat zugestanden, dass meine Argumente was für sich haben und meine Schriftsätze sorgfältig ausgearbeitet waren. Er hat auch gemeint, dass meine beiden Verzögerungsrügen (über zwei Jahre ist dem Verfahren gar nichts passiert) durchaus angebracht waren. Es hat halt am Ende nicht ganz gereicht, die Kammer vollends zu überzeugen.
Neben der professionellen Atmosphäre während der Verhandlung für mich der messbar große Erfolg: Die Berufung wurde zugelassen. Das allein ist eine Hürde, die oft nicht einmal Rechtsanwälte überwinden.
Unterm Strich bin ich nicht enttäuscht. Ich habe beim Landesamt für Besoldung einige gutbezahlte Volljuristen (das Land war heute mit drei Leuten vertreten, auch vom Finanzministerium) herausgefordert und das Gericht hat sich umfassend und gewissenhaft mit meinen Argumenten befasst. Für 438 EUR Gerichtskosten war das eine gute Erfahrung.