Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Wenn der Sachbearbeiter höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommt, wie z.B. als ständiger Vertreter des Vorgesetzten, und darauf hin eine Höhergruppierung erhält, muss dann auch in der Vertragsänderung diese neue Funktion hinterlegt sein oder reicht die alleinige schriftliche Übertragung? - Was würde es tarifrechtlich bedeuten, wenn die Funktion nicht im Arbeitsvertrag hinterlegt ist (z.B. nach Elternzeit u.ä.)?