Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vertragsänderung Höhergruppierung
trail111:
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Wenn der Sachbearbeiter höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommt, wie z.B. als ständiger Vertreter des Vorgesetzten, und darauf hin eine Höhergruppierung erhält, muss dann auch in der Vertragsänderung diese neue Funktion hinterlegt sein oder reicht die alleinige schriftliche Übertragung? - Was würde es tarifrechtlich bedeuten, wenn die Funktion nicht im Arbeitsvertrag hinterlegt ist (z.B. nach Elternzeit u.ä.)?
MoinMoin:
Eine wirksame Übertragung von Tätigkeiten,benötigen keine Vertragsänderung. Wenn die dazu führen, dass die Gesamtheit der auszuübenden Tätigkeiten einer höheren EG entsprechen, folgt die HG automatisch, Tarifautomatik.
trail111:
Danke für die schnelle Antwort. Aber: wenn sich nun dadurch die Funktion ändert, z.b zum Stellvertreter, wo ist das denn dann hinterlegt, wenn nicht im Arbeitsvertrag? Dürfte man sich dann überhaupt Stellvertretung nennen?
Spid:
Der Arbeitsvertrag ist die Summe aller Vereinbarungen zwischen AG und AN. Er kann, muß aber nicht identisch sein mit dem Wisch, den man üblicherweise zur Begründung des Arbeitsverhältnisses beiderseits unterschrieben hat. Mithin kann derlei in unterschiedlichster Form festgehalten werden, auch ein Bierdeckel oder eine Serviette reichen völlig aus.
MoinMoin:
Wenn dein Arbeitgeber eine Ergänzung zum AV geben will, soll er das machen. Er kann aber auch einfach einen Wisch schicken in dem steht: Zum 1.1.2022 werden Ihnen folgende Tätigkeiten übertragen.
Wirksam ist so etwas in der Regel aber erst, wenn es jemand unterschreibt, der dazu vom AG befugt ist (in der Regel jemand aus der Personalabteilung und nicht der direkte Vorgesetzte.)
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