Autor Thema: E8 im Bürgeramt gerechtfertigt?  (Read 11340 times)

carrie

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E8 im Bürgeramt gerechtfertigt?
« am: 20.01.2019 17:57 »
Hallo,

Verwaltungsfachangestellte arbeitet in einem Bürgeramt.

Aufgaben:

- Gewerbean-/-um-/abmeldungen
- Verkauf von: Wanderkarten, Ortsplänen, Fahrkarten Busse und Bahnen, Biobeuteln, Faltcontainer
- Herausgabe + z. T. Beratung von und zu: Müllkalender, Sperrmüllkarten, gelben Säcken, Prospekte, Flyer, Infomaterial über die Kommune, Antragsformulare (Wohngeld, Einkommensteuer, Betreuungskosten ...)
- Fundbüro
- Führerscheinanträge
- Fischereischeine
- Vermietung von Bürgerhäusern
- Telefonzentrale
- Postein- und -ausgang
- Hundean-/-um-/-abmeldungen
- Meldeauskünfte
- Anträge und Herausgabe (vorläufige) Personalausweise
- Anträge und Herausgabe Reisepässe
- Anträge und Herausgabe Kinderpässe
- Anträge und Herausgabe Expresspässe
- An- und Ummeldungen
- Presseangelegenheiten in Bezug auf das amtliche Veröffentlichungsblatt
- Führung der entsprechenden Kasse (bei Barzahlungen)
- erste Anlaufstelle für Beschwerden jeglicher Art
- Benutzung von Dienstsiegeln
- Unterschriften-/Zeichnungsbefugnis vorhanden
- BMG, PAauswG ... beinhalten Kann-Regelungen (Ermessensspielräume) - innerhalb der maximalen Laufzeit, können vorläufige Ausweise, Expresspässe befristet ausgestellt werden
- Antrags-/SB-Bearbeitung bei Auskunftssperren (Wird eine erteilt? Fals ja, wie lange - bis max. zwei Jahre?!)
- Führen von drei verschiedenen Kassen
- Bedienung EC-Kartengerät
- Bedienung Auslesegeräte Personalausweise, Reisepässe
- Bestellung Ausweise, Pässe
...

Rechtfertigen diese Aufgaben eine E8?

Falls ja, wie formuliert man am besten einen entsprechenden Antrag auf Höhergruppierung?

Gibt es vielleicht sogar eine Art Protokollerklärung zur Entgeltordnung TVöD VKA, aus der sowas hervorgeht?

Dankeschön.

GLG

Spid

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Antw:E8 im Bürgeramt gerechtfertigt?
« Antwort #1 am: 20.01.2019 18:09 »
Ich sehe eher eine E6.

Anträge auf Höhergruppierung sind Mumpitz. Es gab sie nur in den Fällen des §29b TVÜ-VKA.

Squix

  • Gast
Antw:E8 im Bürgeramt gerechtfertigt?
« Antwort #2 am: 21.01.2019 07:44 »
Bitte begründe deinen Wunsch nach einer E 8 nicht mit:

"Da die Mitarbeiter im Bürgerbüro das Aushängeschild der Kommunen sind, halte ich E 8 für gerechtfertigt."

oder

"IMHO ist alles unter E8 unterbezahlt für diesen doch sehr oft sehr stressigen, umfangreichen und verantwortungsvollen Job."

Ich sehe auch eher eine E 6.

D-x

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Antw:E8 im Bürgeramt gerechtfertigt?
« Antwort #3 am: 21.01.2019 09:38 »
In der Tat halte auch ich die Arbeit im Bürgeramt für an einigen Stellen sehr verantwortungsvoll und mögliche Fehler können nicht geringe Folgen haben, und auch wenn ich nicht im Bürgeramt arbeite, kenne ich Abläufe und Inhalte zu einem guten Teil.

Vorab zu den geschilderten Aufgaben: Das ist zwar eine schöne Sammlung, müsste aber in Arbeitsvorgänge gefasst und mit Zeitanteilen versehen werden, sodass es bewertet werden kann.
Auf den ersten Blick würde ich aber mal sagen, dass die Bearbeitung und Entscheidung zu ASPs üblicherweise ausschließlich der Leitung oder deren Vertretung und nicht dem normalen Mitarbeitenden zukommen wird. Führerscheine kenne ich zudem als Landkreisaufgabe, insofern dürfte es sich maximal um die Entgegennahme entsprechender Anträge o.Ä. handeln. Und auch Presseangelegenheiten sehe ich nicht beim normalen Mitarbeiter verortet.

Nun zur Praxis, wie es in meinem Umfeld gelebt wird: Wie die TBs tatsächlich eingruppiert sind, vermag ich nicht in allen Fällen zu sagen, sie (und die zugehörigen Arbeitgeber) gehen jedoch von E6 bis E8 aus und werden entsprechend bezahlt. Das führt immer wieder dazu, dass TBs von der einen zur anderen Kommune wechseln, wenn eine E8-Stelle frei wird. Entsprechend ist in einigen Kommunen die Fluktuation höher.
Wie genau nun die (vermeintliche) E8-Eingruppierung bei den entsprechenden Kommunen begründet wurde, und ob es sich tariflich überhaupt um eine solche handelt, oder lediglich um die (für den TB positive obwohl unzutreffende) Rechtsmeinung des Arbeitgebers, kann ich nicht sagen.

Kaiser80

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Antw:E8 im Bürgeramt gerechtfertigt?
« Antwort #4 am: 21.01.2019 10:45 »
Anhand der Aufgaben und insbesondere auch in Ermangelung der Zeitanteile von noch zu bildenden AV mag ich keine sL in relevantem Umfang erkennen. Würde so zur E6 tendieren

mumble

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Antw:E8 im Bürgeramt gerechtfertigt?
« Antwort #5 am: 21.01.2019 11:32 »
Also bei uns wurden diese Stellen mit EG 6 bewertet. Der AG sollte bei euch die Stellen bewerten lassen dann habt ihr Sicherheit.
Bei mir wurde im Forum auch gesagt, dass ich mit meiner Tätigkeit in EG 6 gut aufgehoben bin. Ich beantragte aber eine Stellenbewertung und das Ergebnis war dann EG 9a.

Fugazi

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Antw:E8 im Bürgeramt gerechtfertigt?
« Antwort #6 am: 21.01.2019 15:12 »
Es ist schon interessant wenn sich MA im Bürgeramt von ihrer doch schon hohen E 8 höhergruppieren lassen wollen. Was sagt man den Sachbearbeitern Haushalt, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Asyl etc. die in der E 6 oder sogar in der E 5 festhängen. Oder Kindergärtner(innen) und Pflegern in der S 8a. Nein ich gehöre nicht zu den genannten Gruppen, jedoch lese ich doch ab und zu mal die internen Stellenausschreibungen und Dauerausschreibungen, bei denen es mir regelmäßig die Fußnägel hochstellt. Die Eingruppierung ist m.E. was vollkommen willkürliches und von Amt zu Amt verschieden.

Squix

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Antw:E8 im Bürgeramt gerechtfertigt?
« Antwort #7 am: 21.01.2019 15:25 »
Weil m. E. schon die E 6 in der Praxis viel zu schnell gezahlt wird.

Die "nähere Kenntnis" ist i. d. R. inzwischen mit 2 - 3 Paragraphen aus einer Dienstanweisung schon zuerkannt. Kann man jetzt noch Ziffern unfallfrei abtippen und beschwert sich lang genug - ZACK E 6.
« Last Edit: 21.01.2019 15:38 von Squix »

nichts_tun

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Antw:E8 im Bürgeramt gerechtfertigt?
« Antwort #8 am: 21.01.2019 21:18 »
Dann können sich die Kollegen ja freuen, wenn der Arbeitgeber zwei, drei Paragrafen und eine Beschwerdekanonade der MA als Tätigkeitsmerkmal für die EG 6 feststellt.

Kaffeetassensucher

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Antw:E8 im Bürgeramt gerechtfertigt?
« Antwort #9 am: 22.01.2019 07:42 »
Es ist schon interessant wenn sich MA im Bürgeramt von ihrer doch schon hohen E 8 höhergruppieren lassen wollen.

Du meinst, gemäß Sachverhaltsschilderung, von ihrer nicht ganz so hohen E6 auf E8?
Abgesehen davon, dass wohl nur vor Ort anhand der tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten entschieden werden kann, in welcher EG sie letztlich eingruppiert sind, haben auch MA im Bürgeramt ein Recht dazu, ihre EG korrekt feststellen zu lassen, wenn sie die Korrektheit der gegenwärtigen Ansicht ihres Arbeitgebers anzweifeln.

Squix

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Antw:E8 im Bürgeramt gerechtfertigt?
« Antwort #10 am: 22.01.2019 07:52 »
Es ist schon interessant wenn sich MA im Bürgeramt von ihrer doch schon hohen E 8 höhergruppieren lassen wollen.

Du meinst, gemäß Sachverhaltsschilderung, von ihrer nicht ganz so hohen E6 auf E8?
Abgesehen davon, dass wohl nur vor Ort anhand der tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten entschieden werden kann, in welcher EG sie letztlich eingruppiert sind, haben auch MA im Bürgeramt ein Recht dazu, ihre EG korrekt feststellen zu lassen, wenn sie die Korrektheit der gegenwärtigen Ansicht ihres Arbeitgebers anzweifeln.

Für diese Feststellung ist aber weder ein Forum, noch ein "Antrag auf Höhergruppierung" geeignet. So sicher ist sich der TE sicher auch nicht. Der Post wäre sonst eher hinfällig.

Kaffeetassensucher

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Antw:E8 im Bürgeramt gerechtfertigt?
« Antwort #11 am: 22.01.2019 08:25 »
Für diese Feststellung ist aber weder ein Forum, noch ein "Antrag auf Höhergruppierung" geeignet. So sicher ist sich der TE sicher auch nicht. Der Post wäre sonst eher hinfällig.

Das ist klar, für so etwas ist weder dieses noch ein anderes Forum oder überhaupt Dr. jur. Intar Ned geeignet.
Ich sehe allerdings auch nichts Verwerfliches daran, mal bei den hier versammelten Experten nachzuhorchen, wie diese das sehen oder nachzufragen, welche Vorgehensweise die sinnvollste wäre, gerade wenn man sich nicht sicher ist.

Landsknecht

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Antw:E8 im Bürgeramt gerechtfertigt?
« Antwort #12 am: 23.01.2019 08:57 »
Hallo,

Verwaltungsfachangestellte arbeitet in einem Bürgeramt.

Aufgaben:

- Gewerbean-/-um-/abmeldungen
- Verkauf von: Wanderkarten, Ortsplänen, Fahrkarten Busse und Bahnen, Biobeuteln, Faltcontainer
- Herausgabe + z. T. Beratung von und zu: Müllkalender, Sperrmüllkarten, gelben Säcken, Prospekte, Flyer, Infomaterial über die Kommune, Antragsformulare (Wohngeld, Einkommensteuer, Betreuungskosten ...)
- Fundbüro
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- Vermietung von Bürgerhäusern
- Telefonzentrale
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- Hundean-/-um-/-abmeldungen
- Meldeauskünfte
- Anträge und Herausgabe (vorläufige) Personalausweise
- Anträge und Herausgabe Reisepässe
- Anträge und Herausgabe Kinderpässe
- Anträge und Herausgabe Expresspässe
- An- und Ummeldungen
- Presseangelegenheiten in Bezug auf das amtliche Veröffentlichungsblatt
- Führung der entsprechenden Kasse (bei Barzahlungen)
- erste Anlaufstelle für Beschwerden jeglicher Art
- Benutzung von Dienstsiegeln
- Unterschriften-/Zeichnungsbefugnis vorhanden
- BMG, PAauswG ... beinhalten Kann-Regelungen (Ermessensspielräume) - innerhalb der maximalen Laufzeit, können vorläufige Ausweise, Expresspässe befristet ausgestellt werden
- Antrags-/SB-Bearbeitung bei Auskunftssperren (Wird eine erteilt? Fals ja, wie lange - bis max. zwei Jahre?!)
- Führen von drei verschiedenen Kassen
- Bedienung EC-Kartengerät
- Bedienung Auslesegeräte Personalausweise, Reisepässe
- Bestellung Ausweise, Pässe
...

Rechtfertigen diese Aufgaben eine E8?

Falls ja, wie formuliert man am besten einen entsprechenden Antrag auf Höhergruppierung?

Gibt es vielleicht sogar eine Art Protokollerklärung zur Entgeltordnung TVöD VKA, aus der sowas hervorgeht?

Dankeschön.

GLG

Bei uns in den Bürgerämtern sind solche Stellen nach langem Hickhack in E7 eingruppiert worden. Manche die noch zusätzlich Wohngeldanträge bearbeiten in E8. Wohl auch mit dem Hintergrund, dass die vielen Teilzeitstellen bei Neuausschreibungen immer schwerer zu besetzen waren.