Autor Thema: Arbeitszeitnachweise, Arbeitszeitaufzeichnung, Stempeln ?  (Read 5574 times)

egotrip

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Guten Morgen,

folgendes Problem treibt uns um:

Wir sind eine Gruppe von Haushandwerkern in einer JVA, alles Tarifbeschäftigte.
Unsere Arbeitszeit ist Montag bis Donnerstag von 6:45 bis 15:30 abzüglich 30 Min. Pause.
Freitags 6:45 bis 12:27 ohne Pause.

Unsere Tägliche Arbeitszeit beginnt bei der Entnahme der Anstaltsschlüssel und unseres Funkgerätes um 6:45.
Dann brauchen wir noch 8-10 Minuten Fußmarsch zu unserer Werkstatt.
Zum Feierabend das gleiche.
Um 15:30 legen wir Schlüssel und Funkgerät zurück (ohne dürfte man gar nicht in die Anstalt) und verlassen die Anstalt dann um 15:30.

Unser Arbeitsgeber ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, unterstehend dem Wirtschaftsministerium, nicht die JVA als solches, die dem Justizministerium untersteht.

Nun kommen immer mehr Unzifriedenheites des AG, warum wir denn nicht um 6:45 im Büro erreichbar seien, warum wir denn nicht um 6:45 arbeiten würden, warum denn vor 6:55 nie jemand erreichbar wäre.

Eine digitale Arbeitszeiterfassung wird uns (obwohl vorhanden) nicht ermöglicht, wir haben in o.a. Bereichen feste Arbeitszeiten.

Die einzige Erfassung ist ein Tagebuch, das jeder von uns handschriftlich führt.

Langsam wird der Vorwurf des Arbeitszeitbetruges lauter, da man ja gar nicht nachvollziehen könne, wann wir wirklich kommen und gehen.
Gerne würden wir "stempeln", aber das lässt man uns nicht.

Nun unsere Frage:

Was können wir in dem Fall machen, auch wenn der TV-L da wahrscheinlich keine Regelung anbieten wird.

beste Grüße von den schwedischen Gardinen

Spid

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Warum sollte Eurerseits überhaupt Handlungsbedarf bestehen?

MoinMoin

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Nun unsere Frage:

Was können wir in dem Fall machen, auch wenn der TV-L da wahrscheinlich keine Regelung anbieten wird.
Nun kommt meine Frage: Was antwortet der AG auf diese Einwendung von euch:
Zitat
Unsere Tägliche Arbeitszeit beginnt bei der Entnahme der Anstaltsschlüssel und unseres Funkgerätes um 6:45.
Dann brauchen wir noch 8-10 Minuten Fußmarsch zu unserer Werkstatt.
Zum Feierabend das gleiche.
Um 15:30 legen wir Schlüssel und Funkgerät zurück (ohne dürfte man gar nicht in die Anstalt) und verlassen die Anstalt dann um 15:30.
Und ansonsten, wenn der AG mit Anschuldigungen kommt, muss er sie erstmal nachweisen.

öfföff

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Glaubt euch der AG denn nicht dass ihr für den Weg zum Büro 8-10 Minuten braucht? Denkt er ihr müsstet schneller sein? Oder habt ihr dem AG womöglich gar nicht darauf hingewiesen, dass der Fußweg zw. Funkgerät abholen und Büro 8-10 Minuten ist? Warum gibts kein Diensthandy/DECT für den Fußweg? Dann könnte man schon währenddessen telefonieren...

Suntzu

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Ich denke es geht eher in die Richtung das der AG der Meinung ist, dass Arbeitsbeginn um 6.45 im Büro ist. Der AN aber der Meinung ist, dass Arbeitsbeginn dann ist, wenn er sich für die Arbeit umzieht / ausrüstet.


öfföff

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Also wenn der AN ein dienstliches Funkgerät und Schlüssel der JVA von Punkt A nach Punkt B bringen muss, dann ist dass ohne jedweden Zweifel Arbeitszeit.

marco.berlin

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Als FK bin ich ja skeptisch gegenüber dem PR, aber was sagt der denn zu dem Thema? Dafür ist der ja nun wirklich zuständig.

egotrip

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Guten Morgen,

vielen Dank erst einmal für die Antworten.

Also, es geht darum, das der AG meint, um 6:45 müsse sofort jemand in der Werkstatt erreichbar sein um sofort los zu laufen, wenn etwas dringendes ist.

Es ist aber so, dass wir um 6:45 unser Personennotrufgerät (Funkgerät) und unsere Schlüssel aus einem Schließfach nehmen, und so unser Dienst beginnt.
Ab diesem Moment sind wir fremdbestimmt und "hinter Gittern".

Dann brauchen wir noch einen Augenblick bis wir in der Werkstatt sind, weil das einen Fußmarsch quer durch die Anstalt braucht.
Das selbe zum Feierabend.
'Um etwa 15:20-15:22 in der Werkstatt los, damit wir um 15:30 unser Funkgerät und die Schlüssel in das Schließfach legen können.
Dann endet unsere Arbeitszeit.

Der Vorwurf des AG geht in Richtung Arbeitszeitbetrug, er meint wir würden uns jeden Tag 15-20 Minuten unproduktiv erschleichen.

Daher ist unser Anliegen, ob wir auf ein Stempelsystem o.ä. im Bereich der Schließfachanlage oder so bestehen können, damit wir realistisch unsere Arbeitszeiten nachweisen können.

Der PR meint, es sei unsererseits alles ok, zu mehr lässt er sich aber auch nicht motivieren.

MoinMoin

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Hallo egotrip, und was sagt der AG zu euren Einwendungen, dass der Fussmarsch nicht via Beamen geht?

Spid

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Wenn es in der Macht desjenigen AG-Vertreters, der da einen Zwergenaufstand probt,  läge, etwas an Euren Arbeitszeiten zu ändern, hätte er es mutmaßlich getan - und zudem den behaupteten Arbeitszeitbetrug mindestens mit einer Abmahnung beantwortet. Da derlei nicht geschehen ist, kann man seinen Blutdruckwallungen auch einfach gelassen und schulterzuckend gegenüberstehen.

Andererseits kann man natürlich auch gepflegt eskalieren. Man beginnt damit, für die Behauptung des Arbeitszeitbetruges eine strafbewehrte Unterlassungserklärung anzufordern. Wird sie nicht abgegeben, erstreitet man sie vor Gericht. Gleichzeitig führt man eine Feststellungsklage, die darauf gerichtet ist, daß es sich bei dem Funkgerätetransport um Arbeitszeit handelt. Je nach konkreter Aussage des AG bzw. dessen Vertreter kommt auch die Verwirklichung eines Straftatbestands infrage. Da das so ist, braucht man sich als Laie zunächst gar nicht damit auseinanderzusetzen und erstattet einfach Strafanzeige gegen beide. Man sollte dann auch nicht vergessen, die internen Mechanismen des AG (Dienstaufsichtsbeschwerde) sowie die vierte Gewalt zu nutzen. Neben der Lokalpresse bietet insbesondere die BILD auf ihrer Website ein Denunziationsportal für jedermann, mit dem man es zumindest in die regionale Onlineausgabe schaffen kann. Das dürfte dann insgesamt genug Wirbel sein, damit auf einer höheren Hierarchieebene des AG sich jemand mit dem Sachverhalt befaßt, der sich damit auskennt.

MoinMoin

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 ;D

Buccaneer

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Also wenn der AN ein dienstliches Funkgerät und Schlüssel der JVA von Punkt A nach Punkt B bringen muss, dann ist dass ohne jedweden Zweifel Arbeitszeit.
Sehe ich genauso. Außerdem gibt es ein (ich meine höchstrichterliches) Urteil in puncto "Rüstzeit ist Arbeitszeit". Noch gar nicht soo lange her...