Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Arbeitszeitnachweise, Arbeitszeitaufzeichnung, Stempeln ?
egotrip:
Guten Morgen,
folgendes Problem treibt uns um:
Wir sind eine Gruppe von Haushandwerkern in einer JVA, alles Tarifbeschäftigte.
Unsere Arbeitszeit ist Montag bis Donnerstag von 6:45 bis 15:30 abzüglich 30 Min. Pause.
Freitags 6:45 bis 12:27 ohne Pause.
Unsere Tägliche Arbeitszeit beginnt bei der Entnahme der Anstaltsschlüssel und unseres Funkgerätes um 6:45.
Dann brauchen wir noch 8-10 Minuten Fußmarsch zu unserer Werkstatt.
Zum Feierabend das gleiche.
Um 15:30 legen wir Schlüssel und Funkgerät zurück (ohne dürfte man gar nicht in die Anstalt) und verlassen die Anstalt dann um 15:30.
Unser Arbeitsgeber ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, unterstehend dem Wirtschaftsministerium, nicht die JVA als solches, die dem Justizministerium untersteht.
Nun kommen immer mehr Unzifriedenheites des AG, warum wir denn nicht um 6:45 im Büro erreichbar seien, warum wir denn nicht um 6:45 arbeiten würden, warum denn vor 6:55 nie jemand erreichbar wäre.
Eine digitale Arbeitszeiterfassung wird uns (obwohl vorhanden) nicht ermöglicht, wir haben in o.a. Bereichen feste Arbeitszeiten.
Die einzige Erfassung ist ein Tagebuch, das jeder von uns handschriftlich führt.
Langsam wird der Vorwurf des Arbeitszeitbetruges lauter, da man ja gar nicht nachvollziehen könne, wann wir wirklich kommen und gehen.
Gerne würden wir "stempeln", aber das lässt man uns nicht.
Nun unsere Frage:
Was können wir in dem Fall machen, auch wenn der TV-L da wahrscheinlich keine Regelung anbieten wird.
beste Grüße von den schwedischen Gardinen
Spid:
Warum sollte Eurerseits überhaupt Handlungsbedarf bestehen?
MoinMoin:
--- Zitat von: egotrip am 21.01.2019 05:35 ---Nun unsere Frage:
Was können wir in dem Fall machen, auch wenn der TV-L da wahrscheinlich keine Regelung anbieten wird.
--- End quote ---
Nun kommt meine Frage: Was antwortet der AG auf diese Einwendung von euch:
--- Zitat ---Unsere Tägliche Arbeitszeit beginnt bei der Entnahme der Anstaltsschlüssel und unseres Funkgerätes um 6:45.
Dann brauchen wir noch 8-10 Minuten Fußmarsch zu unserer Werkstatt.
Zum Feierabend das gleiche.
Um 15:30 legen wir Schlüssel und Funkgerät zurück (ohne dürfte man gar nicht in die Anstalt) und verlassen die Anstalt dann um 15:30.
--- End quote ---
Und ansonsten, wenn der AG mit Anschuldigungen kommt, muss er sie erstmal nachweisen.
öfföff:
Glaubt euch der AG denn nicht dass ihr für den Weg zum Büro 8-10 Minuten braucht? Denkt er ihr müsstet schneller sein? Oder habt ihr dem AG womöglich gar nicht darauf hingewiesen, dass der Fußweg zw. Funkgerät abholen und Büro 8-10 Minuten ist? Warum gibts kein Diensthandy/DECT für den Fußweg? Dann könnte man schon währenddessen telefonieren...
Suntzu:
Ich denke es geht eher in die Richtung das der AG der Meinung ist, dass Arbeitsbeginn um 6.45 im Büro ist. Der AN aber der Meinung ist, dass Arbeitsbeginn dann ist, wenn er sich für die Arbeit umzieht / ausrüstet.
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