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Arbeitszeitnachweise, Arbeitszeitaufzeichnung, Stempeln ?

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öfföff:
Also wenn der AN ein dienstliches Funkgerät und Schlüssel der JVA von Punkt A nach Punkt B bringen muss, dann ist dass ohne jedweden Zweifel Arbeitszeit.

marco.berlin:
Als FK bin ich ja skeptisch gegenüber dem PR, aber was sagt der denn zu dem Thema? Dafür ist der ja nun wirklich zuständig.

egotrip:
Guten Morgen,

vielen Dank erst einmal für die Antworten.

Also, es geht darum, das der AG meint, um 6:45 müsse sofort jemand in der Werkstatt erreichbar sein um sofort los zu laufen, wenn etwas dringendes ist.

Es ist aber so, dass wir um 6:45 unser Personennotrufgerät (Funkgerät) und unsere Schlüssel aus einem Schließfach nehmen, und so unser Dienst beginnt.
Ab diesem Moment sind wir fremdbestimmt und "hinter Gittern".

Dann brauchen wir noch einen Augenblick bis wir in der Werkstatt sind, weil das einen Fußmarsch quer durch die Anstalt braucht.
Das selbe zum Feierabend.
'Um etwa 15:20-15:22 in der Werkstatt los, damit wir um 15:30 unser Funkgerät und die Schlüssel in das Schließfach legen können.
Dann endet unsere Arbeitszeit.

Der Vorwurf des AG geht in Richtung Arbeitszeitbetrug, er meint wir würden uns jeden Tag 15-20 Minuten unproduktiv erschleichen.

Daher ist unser Anliegen, ob wir auf ein Stempelsystem o.ä. im Bereich der Schließfachanlage oder so bestehen können, damit wir realistisch unsere Arbeitszeiten nachweisen können.

Der PR meint, es sei unsererseits alles ok, zu mehr lässt er sich aber auch nicht motivieren.

MoinMoin:
Hallo egotrip, und was sagt der AG zu euren Einwendungen, dass der Fussmarsch nicht via Beamen geht?

Spid:
Wenn es in der Macht desjenigen AG-Vertreters, der da einen Zwergenaufstand probt,  läge, etwas an Euren Arbeitszeiten zu ändern, hätte er es mutmaßlich getan - und zudem den behaupteten Arbeitszeitbetrug mindestens mit einer Abmahnung beantwortet. Da derlei nicht geschehen ist, kann man seinen Blutdruckwallungen auch einfach gelassen und schulterzuckend gegenüberstehen.

Andererseits kann man natürlich auch gepflegt eskalieren. Man beginnt damit, für die Behauptung des Arbeitszeitbetruges eine strafbewehrte Unterlassungserklärung anzufordern. Wird sie nicht abgegeben, erstreitet man sie vor Gericht. Gleichzeitig führt man eine Feststellungsklage, die darauf gerichtet ist, daß es sich bei dem Funkgerätetransport um Arbeitszeit handelt. Je nach konkreter Aussage des AG bzw. dessen Vertreter kommt auch die Verwirklichung eines Straftatbestands infrage. Da das so ist, braucht man sich als Laie zunächst gar nicht damit auseinanderzusetzen und erstattet einfach Strafanzeige gegen beide. Man sollte dann auch nicht vergessen, die internen Mechanismen des AG (Dienstaufsichtsbeschwerde) sowie die vierte Gewalt zu nutzen. Neben der Lokalpresse bietet insbesondere die BILD auf ihrer Website ein Denunziationsportal für jedermann, mit dem man es zumindest in die regionale Onlineausgabe schaffen kann. Das dürfte dann insgesamt genug Wirbel sein, damit auf einer höheren Hierarchieebene des AG sich jemand mit dem Sachverhalt befaßt, der sich damit auskennt.

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