Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigungsfrist nach 2 Arbeitgebern im TV-L West, aber unterschiedliche Länder

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Lars73:
Wie von TV-Ler schon treffend zitiert. Es geht darum, dass nur auf Satz 1 und 2 Bezug genommen wird. Für die Kündigungsfrist bleibt Beschäftigungszeit nach Satz 3 außen vor.

OeD089:
Ach so, na dann tut es mir leid wegen der Verwirrung, die ich möglicherweise mit meinem Post gestiftet habe und vielen Dank! Dann hab ich es jetzt auch verstanden.

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