Wie bekomme ich mein LandesTicket Hessen?
Es muss kein Antrag gestellt werden. Jeder Landesbeschäftigte erhält sein persönliches LandesTicket rechtzeitig vor dem 1. Januar 2018.
Gilt es auch für Pensionäre?
Nein, es gilt nur für aktive Beschäftigte des Landes.
Gilt das LandesTicket Hessen auch für Bedienstete der hessischen Kommunen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts?
Nein, das LandesTicket gilt ausschließlich für Bedienstete des Landes Hessen; für Bedienstete anderer Dienstherren gilt es nicht.
Was kostet des LandesTicket Hessen?
Das LandesTicket kann man nicht kaufen. Es wird ausschließlich den Bediensteten des Landes Hessen zur Verfügung gestellt und es entstehen keinerlei Zusatzkosten (siehe Entfernungspauschale).
Wird der geldwerte Vorteil versteuert? Hat die Nutzung der Freifahrtberechtigung Auswirkung auf die Entfernungspauschale?
Der steuerliche Werbungskostenabzug beim einzelnen Bediensteten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Form der Entfernungspauschale wird durch die Nutzung nicht berührt. Das Land Hessen wird in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber den sogenannten geldwerten Vorteil gegenüber der Finanzverwaltung versteuern.
Wo gilt das LandesTicket Hessen?
Der Geltungsbereich des LandesTickets entspricht dem des Hessentickets. Mit dem Ticket kann man in ganz Hessen fahren sowie in mehrere angrenzende Gebiete, wie etwa Mainz, Eberbach oder Warburg. Dadurch ist der Übergang in andere Verkehrsverbünde ermöglicht. Wer mit dem LandesTicket über diesen Bereich hinaus fahren möchte, braucht eine zusätzliche Fahrkarte. Eine Übersichtskarte ist hier abrufbar.
Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden?
Mit dem LandesTicket können alle Regionalzüge S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Busse sowie Anruf-Sammel-Taxen in Hessen genutzt werden.
Ist das LandesTicket übertragbar und gibt es die Möglichkeit, am Wochenende oder abends jemanden mitzunehmen?
Das LandesTicket ist personengebunden und nicht übertragbar. Es beinhaltet jedoch die Möglichkeit von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.
Mehr zum Thema hier:
https://innen.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/das-landesticket-fuer-hessen-unterwegs