Autor Thema: [Allg] Besoldungsrunde 2019 - allgemein  (Read 111180 times)

Mask

  • Gast
Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #15 am: 22.01.2019 11:13 »
Wie bekomme ich mein LandesTicket Hessen?
Es muss kein Antrag gestellt werden. Jeder Landesbeschäftigte erhält sein persönliches LandesTicket rechtzeitig vor dem 1. Januar 2018.

Gilt es auch für Pensionäre?
Nein, es gilt nur für aktive Beschäftigte des Landes.

Gilt das LandesTicket Hessen auch für Bedienstete der hessischen Kommunen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts?
Nein, das LandesTicket gilt ausschließlich für Bedienstete des Landes Hessen; für Bedienstete anderer Dienstherren gilt es nicht.

Was kostet des LandesTicket Hessen?
Das LandesTicket kann man nicht kaufen. Es wird ausschließlich den Bediensteten des Landes Hessen zur Verfügung gestellt und es entstehen keinerlei Zusatzkosten (siehe Entfernungspauschale).

Wird der geldwerte Vorteil versteuert? Hat die Nutzung der Freifahrtberechtigung Auswirkung auf die Entfernungspauschale?
Der steuerliche Werbungskostenabzug beim einzelnen Bediensteten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Form der Entfernungspauschale wird durch die Nutzung nicht berührt. Das Land Hessen wird in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber den sogenannten geldwerten Vorteil gegenüber der Finanzverwaltung versteuern.

Wo gilt das LandesTicket Hessen?
Der Geltungsbereich des LandesTickets entspricht dem des Hessentickets. Mit dem Ticket kann man in ganz Hessen fahren sowie in mehrere angrenzende Gebiete, wie etwa Mainz, Eberbach oder Warburg. Dadurch ist der Übergang in andere Verkehrsverbünde ermöglicht. Wer mit dem LandesTicket über diesen Bereich hinaus fahren möchte, braucht eine zusätzliche Fahrkarte. Eine Übersichtskarte ist hier abrufbar.

Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden?
Mit dem LandesTicket können alle Regionalzüge S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Busse sowie Anruf-Sammel-Taxen in Hessen genutzt werden.

Ist das LandesTicket übertragbar und gibt es die Möglichkeit, am Wochenende oder abends jemanden mitzunehmen?
Das LandesTicket ist personengebunden und nicht übertragbar. Es beinhaltet jedoch die Möglichkeit von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.

Mehr zum Thema hier: https://innen.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/das-landesticket-fuer-hessen-unterwegs

Kingrakadabra

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 194
Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #16 am: 22.01.2019 11:25 »
Ja, klingt gut. Leider nur für Landesbedienstete. Sollte es auch in Kommunen geben.


Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,549
Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #18 am: 22.01.2019 13:25 »
Mich würde mal interessieren was die Kritiker als angemessene Lohnerhöhung empfinden.

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 638
Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #19 am: 22.01.2019 14:15 »
@Mask: Danke, da waren Sie wohl schneller.
@Kingrakadabra: Klingt erstmal alles gut, problematisch wird dass das BMF eine Anrechnung des Jobtickets auf die Pendlerpauschale durchsetzen möchte.

Kingrakadabra

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 194
Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #20 am: 22.01.2019 14:52 »
Bei dem ab dem Jahre 2019 steuerfreien Zuschuss zum Jobticket soll das so gemacht werden.
Zudem müsste ja dann nachgewiesen werden, dass das Jobticket für die Fahrt zur Arbeitsstätte und zurück genutzt wird. Dies ist für Kollegen in ländlichen Gebieten oftmals nicht machbar.

Karsten

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 106
Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #21 am: 22.01.2019 14:55 »
Mich würde mal interessieren was die Kritiker als angemessene Lohnerhöhung empfinden.

Angemessen ist, was der Haushalt eines jeden Landes kurz,- mittel- und langfristig hergibt. Dabei sind die Haushalte der Ländern ohne Kredite auszugleichen (Art. 109 Abs. 3 Satz 1 GG). Diese Vorgabe orientiert sich am mittelfristigen Ziel des strukturell ausgeglichenen Haushalts aus dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt.

Ausnahmen vom Kreditaufnahmeverbot sind bei der Aufstellung der Haushalte der Länder vorgesehen:

-  bei abweichender Konjunkturentwicklung wodurch antizyklisch Kreditaufnahmen im Abschwung ermöglicht werden (antizyklische Finanzpolitik, Art. 109 Abs. 3 Satz 2 GG).

-  in Fällen von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, wozu auch die Finanzkrisen
zählen , mit gleichzeitiger Festlegung entsprechender Tilgungsregelungen (Art. 109 Abs. 3 Satz 3 und 4 GG).
___________________

Fazit: Eine Erhöhung der Besoldung und somit auch der ungedeckten Pensionen muss durch den Haushalt abgedeckt werden. Da für die Länder die Schuldengrenze ab dem 01.01.2020 verbindlich ist https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_143d.html - werden das erstmals schwierige Verhandlungen.  In 10 Jahren werden Erhöhungen nahezu unmöglich, wenn man die Pensionen von der Besoldungserhöhung nicht endlich abkoppelt. Ohne diese Abkopplung müssen die jüngeren Beamten für die hohen Pensionen der Alten "bezahlen" und geringere Anpassung erdulden. Letztlich ähnlich wie die Angestellten, diese müssen immer höhere Sozialabgaben leisten, um die heutigen Rentensteigerungen zu bezahlen. Insofern alles fair bzw. geteiltes Leid ist halbes Leid im ö.D.

Buccaneer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 88
Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #22 am: 22.01.2019 15:11 »


Fazit: Eine Erhöhung der Besoldung und somit auch der ungedeckten Pensionen muss durch den Haushalt abgedeckt werden....
... Letztlich ähnlich wie die Angestellten, diese müssen immer höhere Sozialabgaben leisten, um die heutigen Rentensteigerungen zu bezahlen. Insofern alles fair bzw. geteiltes Leid ist halbes Leid im ö.D.
Wäre die Pensionsrücklage (die es ja mal gab) nicht sang- und klanglos im Haushalt versunken, wären die Pensionszahlungen gedeckt gewesen....
Ungeachtet dessen bezieht sich der GG-Art. ja aber doch auf den Haushalt insgesamt und nicht explizit auf die Personalkosten als nur einem Teil davon...
« Last Edit: 22.01.2019 15:20 von Buccaneer »

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 638
Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #23 am: 22.01.2019 15:23 »
Wäre die Pensionsrücklage (die es ja mal gab) nicht sang- und klanglos im Haushalt versunken, wären die Pensionszahlungen gedeckt gewesen....
Ungeachtet dessen bezieht sich der GG-Art. ja aber doch auf den Haushalt insgesamt und nicht explizit auf die Personalkosten als nur einem Teil davon...

Ein weiterer Punkt der in der öffentlichen Debatte nie Beachtung findet.
Die Schuldenbremse wir gefühlt immer nur bei den Personalkosten angeführt... bei anderen Ausgaben wird diese komischerweise nie erwähnt.

Buccaneer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 88
Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #24 am: 22.01.2019 15:37 »
Wenn die Politik sagt "...wir müssen sparen..." dann meinen Sie damit garantiert nicht eine Absenkung der Diäten... ;)

Karsten

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 106
Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #25 am: 22.01.2019 16:15 »
Wäre die Pensionsrücklage (die es ja mal gab) nicht sang- und klanglos im Haushalt versunken, wären die Pensionszahlungen gedeckt gewesen....
Ungeachtet dessen bezieht sich der GG-Art. ja aber doch auf den Haushalt insgesamt und nicht explizit auf die Personalkosten als nur einem Teil davon...

Ein weiterer Punkt der in der öffentlichen Debatte nie Beachtung findet.
Die Schuldenbremse wir gefühlt immer nur bei den Personalkosten angeführt... bei anderen Ausgaben wird diese komischerweise nie erwähnt.

Auch das wird sich zum 01.01.2020 ändern, garantiert!

Buccaneer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 88
Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #26 am: 22.01.2019 16:18 »
Hoffentlich ist die "Gorch Fock" bis dahin fertig... ;)

Seppel84

  • Gast
Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #27 am: 23.01.2019 08:37 »
Viel bla bla um nichts.

Verdi fordert wieder 6% pro Jahr und am Ende wird es 2x 2% auf 2 Jahre sein.

Gefühlt ist das so schon 20 Jahre.

Seppel84

  • Gast
Antw:Besoldungsrunde 2019
« Antwort #28 am: 23.01.2019 08:43 »

https://www.waz.de/wirtschaft/oeffentlicher-dienst-laender-erwarten-harte-tarifgespraeche-id216245279.html


FREIE INTERPRETATION !

Wie kann es sein, dass Beamte beim Bund oder in Bayern deutlich mehr Geld verdienen als in anderen Bundesländern? In Bayern dürfte A 12 in etwa A 13 in anderen Ländern entsprechen…..Gehaltunterschiede in höheren Regionen betragen zwischen 3.000 – 6.000 € pro Jahr.
Wie kann es sein, dass Angestellte der Länder (z. B. Krankenschwester UNI-Klinik) deutlich weniger verdient als eine Kollegin in einem kommunalen Krankenhaus (TVöD)? Von daher müssten bei den Verhandlungen in jedem Falle mehr als 4 % herausspringen um den absoluten Abstand zum TVöD nicht weiter anwachsen zu lassen (gleiches gilt für Landesbeamte im Verhältnis zum Bund). Und ausgerechnet ein SPD-Mann kommt dann mit solchen Parolen um die Ecke…. Partei der sozialen Gerechtigkeit ? Es gibt in jedem Falle weniger als TVöD …..Das kann alles nicht sein! Und dann noch diesen dummen Rituale: Verhandlungsrunde 1: ganz kurz, keinerlei Annäherung, Verhandlungsrunde 2: immer noch kein Angebot, lange Nächte, alle gekennzeichnet und ratlos; Verhandlungsrunde 3: Angebot: plus 1,5 % haha; Ergebnis: so kompliziert, dass keiner genau durchblickt; die AN sagen: > 3 %, die AG’s: unter 3 %! Mehr Geld gibt’s dann frühestens am 01.07. und alle sind glücklich und zufrieden. Man stellt dann fest, dass auf einmal die Inflation > 2 % ist und die Wirtschaft doch stärker wächst als vermutet. Aber egal….Kann es das sein? Für alles und jeden ist Geld da, alles schreit nach mehr Polizei, besserer Bildung und Pflege u.s.w., aber die Leute anständig bezahlen will man nicht. Ergebnis: immer mehr Vollpfosten im ö. D..   Gute Nacht ! Der TVöD hat 3,19 % und 3,09 %für 2018 und 2019 herausgeholt. Beim TVL waren es für 2018 2,35 %. Ergo: Der TVL müsste in 2019 um rd. 4 % erhöht werden, um mit dem TVöD gleichzuziehen. Alles unter 3,5 % wäre aus meiner Sicht eine riesige Enttäuschung! Bei Beamten schaut‘s noch dramatischer aus. Ein Single-Beamter A 12 (letzte Stufe) aus NRW müsste rd. 9 % mehr bekommen um auf Bundesniveau zu kommen. Mir fällt schon lange nichts mehr ein ….

Naja, ganz so einfach ist es natürlich nicht.
ich bin Beamter in Hamburg und bekomme bei der gleichen Besoldung wie ein Beamter in Schleswig Holstein 2200 € netto mehr im Jahr. Die Kollegen nebenan bekommen aber nochmal Weihnachtsgeld, also hebt sich das wieder fast auf.

So ungefähr ist das komplett auf Deutschland verteilt.

Selbst zu Bayern bekommen ich pro Monat 100 € netto mehr :)

Kingrakadabra

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 194
Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #29 am: 23.01.2019 09:29 »
Aber in Bayern gibt's dafür Weihnachtsgeld, das es in HH nicht gibt. Oder?