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[Allg] Besoldungsrunde 2019 - allgemein

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Kingrakadabra:
Bei dem ab dem Jahre 2019 steuerfreien Zuschuss zum Jobticket soll das so gemacht werden.
Zudem müsste ja dann nachgewiesen werden, dass das Jobticket für die Fahrt zur Arbeitsstätte und zurück genutzt wird. Dies ist für Kollegen in ländlichen Gebieten oftmals nicht machbar.

Karsten:

--- Zitat von: Bastel am 22.01.2019 13:25 ---Mich würde mal interessieren was die Kritiker als angemessene Lohnerhöhung empfinden.

--- End quote ---

Angemessen ist, was der Haushalt eines jeden Landes kurz,- mittel- und langfristig hergibt. Dabei sind die Haushalte der Ländern ohne Kredite auszugleichen (Art. 109 Abs. 3 Satz 1 GG). Diese Vorgabe orientiert sich am mittelfristigen Ziel des strukturell ausgeglichenen Haushalts aus dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt.

Ausnahmen vom Kreditaufnahmeverbot sind bei der Aufstellung der Haushalte der Länder vorgesehen:

-  bei abweichender Konjunkturentwicklung wodurch antizyklisch Kreditaufnahmen im Abschwung ermöglicht werden (antizyklische Finanzpolitik, Art. 109 Abs. 3 Satz 2 GG).

-  in Fällen von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, wozu auch die Finanzkrisen
zählen , mit gleichzeitiger Festlegung entsprechender Tilgungsregelungen (Art. 109 Abs. 3 Satz 3 und 4 GG).
___________________

Fazit: Eine Erhöhung der Besoldung und somit auch der ungedeckten Pensionen muss durch den Haushalt abgedeckt werden. Da für die Länder die Schuldengrenze ab dem 01.01.2020 verbindlich ist https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_143d.html - werden das erstmals schwierige Verhandlungen.  In 10 Jahren werden Erhöhungen nahezu unmöglich, wenn man die Pensionen von der Besoldungserhöhung nicht endlich abkoppelt. Ohne diese Abkopplung müssen die jüngeren Beamten für die hohen Pensionen der Alten "bezahlen" und geringere Anpassung erdulden. Letztlich ähnlich wie die Angestellten, diese müssen immer höhere Sozialabgaben leisten, um die heutigen Rentensteigerungen zu bezahlen. Insofern alles fair bzw. geteiltes Leid ist halbes Leid im ö.D.

Buccaneer:

--- Zitat von: Karsten am 22.01.2019 14:55 ---

Fazit: Eine Erhöhung der Besoldung und somit auch der ungedeckten Pensionen muss durch den Haushalt abgedeckt werden....
... Letztlich ähnlich wie die Angestellten, diese müssen immer höhere Sozialabgaben leisten, um die heutigen Rentensteigerungen zu bezahlen. Insofern alles fair bzw. geteiltes Leid ist halbes Leid im ö.D.

--- End quote ---
Wäre die Pensionsrücklage (die es ja mal gab) nicht sang- und klanglos im Haushalt versunken, wären die Pensionszahlungen gedeckt gewesen....
Ungeachtet dessen bezieht sich der GG-Art. ja aber doch auf den Haushalt insgesamt und nicht explizit auf die Personalkosten als nur einem Teil davon...

Finanzer:

--- Zitat von: Buccaneer am 22.01.2019 15:11 ---Wäre die Pensionsrücklage (die es ja mal gab) nicht sang- und klanglos im Haushalt versunken, wären die Pensionszahlungen gedeckt gewesen....
Ungeachtet dessen bezieht sich der GG-Art. ja aber doch auf den Haushalt insgesamt und nicht explizit auf die Personalkosten als nur einem Teil davon...

--- End quote ---

Ein weiterer Punkt der in der öffentlichen Debatte nie Beachtung findet.
Die Schuldenbremse wir gefühlt immer nur bei den Personalkosten angeführt... bei anderen Ausgaben wird diese komischerweise nie erwähnt.

Buccaneer:
Wenn die Politik sagt "...wir müssen sparen..." dann meinen Sie damit garantiert nicht eine Absenkung der Diäten... ;)

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