Autor Thema: [Allg] Besoldungsrunde 2019 - allgemein  (Read 111159 times)

Casiopeia1981

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #45 am: 24.01.2019 08:25 »
Die Frage der Alimentation finde ich völlig berechtigt. Allerdings sollte man dann eher mit Ortszuschlägen arbeiten, statt pauschal die Besoldungstabelle anzupassen.

Die Grundbesoldung müsste bei allen Beamten eines Statusamtes dieselbe sein, weil die Anforderungen an ein Amt immer gleich ist.

BStromberg

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #46 am: 24.01.2019 08:32 »
Mich würde mal interessieren was die Kritiker als angemessene Lohnerhöhung empfinden.

Angemessen ist, was der Haushalt eines jeden Landes kurz,- mittel- und langfristig hergibt. Dabei sind die Haushalte der Ländern ohne Kredite auszugleichen (Art. 109 Abs. 3 Satz 1 GG). Diese Vorgabe orientiert sich am mittelfristigen Ziel des strukturell ausgeglichenen Haushalts aus dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt.

Bitte nicht falsch verstehen, bloß weil ich nachstehend (ganz bewusst!) ein heißes Eisen als Beispiel anfasse:

Die Aussagen der Gesetzgeber (insb. in Bezug zur sog. Schuldenbremse) halte ich in gewisser Weise für reinstes Blendwerk, das stets dann in Tarifverhandlungen bemüht wird, um die Forderungen der Gegenseite abzuschwächen (ja... das hat was von einem bäuerlichen Kuhhandel; bloß mit Anzug und Krawatte auf feinem Parkett).

Mal zum Nachdenken:
Wie war dass denn z.B. im Zuge der sog. Asylkrise 2015ff, als "urplötzlich" hunderttausende Menschen ins Land gekommen sind und (kurz-, mittel- und langfristig) mit Milliardensummen versorgt werden wollten? Das waren haushälterisch alles - in gewisser Weise - unplanbare Ereignisse, für die der Bund, die Länder und die Kommunen Geld locker gemacht haben (das wächst bekanntlich ja nicht auf Bäumen oder liegt sackweise im Depot des Bauhofs)! M.W.n. hat sich da auch niemand hingestellt und gesagt: "Momentchen mal, wir müssen zuerst gucken, ob Mutti's Dekrete mit der Schuldenbremse kompatibel sind und wie es sonst um die Leistungsfähigkeit der zahlenden Akteure bestellt ist!"

Praktisch wurden Haushaltsposten verschoben/umgebucht, geplante Ausgaben zurückgestellt oder gestrichen, Einnahmen - so weit wie rechtlich zulässig - anderweitig zur Deckung der Kosten verwendet etc. etc. etc.... und das alles unter'm Strich recht geräuschlos.

Soll philosophisch heißen:
Geld ist da!
Es ist letztlich alles eine Frage der Priorisierung
und im Bezug zur eigenen Belegschaft auch eine Frage der Wertschätzung.

Und hier ist für mich das synallagmatische Band zwischen Dienstherrn und Staatsdiener mittlerweile so gut wie zerrissen!

Schaue ich mir z.B. die Anpassungen der Vorjahre (und die damit einhergehenden Einschnitte wie div. Kürzungen an ehemals gewährten Leistungen) en Detail an, kann (allein auf die Besoldung abgestellt) von Wertschätzung wahrlich keine Rede mehr sein! Es wird vorsätzlich an der Unterkante des rechtlich zulässigen alimentiert... in Teilen sogar darunter, wie die vielen abgeschlossenen und offenen Gerichtsverfahren der letzten Jahre indizieren. 



"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Bastel

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #47 am: 24.01.2019 09:54 »
Sehe ich genau so... Für die Abschaffung des Soli ist ja beispielsweise auch kein Geld da... Für den normalen AN/Beamten wird zur Entlastung außer der minimalen Erhöhung des Grundfreibetrages nichts getan...

Buccaneer

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #48 am: 24.01.2019 09:59 »
Es wird vorsätzlich an der Unterkante des rechtlich zulässigen alimentiert... in Teilen sogar darunter, wie die vielen abgeschlossenen und offenen Gerichtsverfahren der letzten Jahre indizieren. 

Deswegen war es auch gut und richtig, dass das BVerfG einmal definiert hat, woran sich die "Amtsangemessenheit" zu orientieren hat, aber offensichtlich sieht manches Land da immer noch Interpretationsspielraum...

Landsknecht

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #49 am: 24.01.2019 11:49 »
Mich würde mal interessieren was die Kritiker als angemessene Lohnerhöhung empfinden.

Angemessen ist, was der Haushalt eines jeden Landes kurz,- mittel- und langfristig hergibt. Dabei sind die Haushalte der Ländern ohne Kredite auszugleichen (Art. 109 Abs. 3 Satz 1 GG). Diese Vorgabe orientiert sich am mittelfristigen Ziel des strukturell ausgeglichenen Haushalts aus dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt.

Bitte nicht falsch verstehen, bloß weil ich nachstehend (ganz bewusst!) ein heißes Eisen als Beispiel anfasse:

Die Aussagen der Gesetzgeber (insb. in Bezug zur sog. Schuldenbremse) halte ich in gewisser Weise für reinstes Blendwerk, das stets dann in Tarifverhandlungen bemüht wird, um die Forderungen der Gegenseite abzuschwächen (ja... das hat was von einem bäuerlichen Kuhhandel; bloß mit Anzug und Krawatte auf feinem Parkett).

Mal zum Nachdenken:
Wie war dass denn z.B. im Zuge der sog. Asylkrise 2015ff, als "urplötzlich" hunderttausende Menschen ins Land gekommen sind und (kurz-, mittel- und langfristig) mit Milliardensummen versorgt werden wollten? Das waren haushälterisch alles - in gewisser Weise - unplanbare Ereignisse, für die der Bund, die Länder und die Kommunen Geld locker gemacht haben (das wächst bekanntlich ja nicht auf Bäumen oder liegt sackweise im Depot des Bauhofs)! M.W.n. hat sich da auch niemand hingestellt und gesagt: "Momentchen mal, wir müssen zuerst gucken, ob Mutti's Dekrete mit der Schuldenbremse kompatibel sind und wie es sonst um die Leistungsfähigkeit der zahlenden Akteure bestellt ist!"

Praktisch wurden Haushaltsposten verschoben/umgebucht, geplante Ausgaben zurückgestellt oder gestrichen, Einnahmen - so weit wie rechtlich zulässig - anderweitig zur Deckung der Kosten verwendet etc. etc. etc.... und das alles unter'm Strich recht geräuschlos.

Soll philosophisch heißen:
Geld ist da!
Es ist letztlich alles eine Frage der Priorisierung
und im Bezug zur eigenen Belegschaft auch eine Frage der Wertschätzung.

Und hier ist für mich das synallagmatische Band zwischen Dienstherrn und Staatsdiener mittlerweile so gut wie zerrissen!

Schaue ich mir z.B. die Anpassungen der Vorjahre (und die damit einhergehenden Einschnitte wie div. Kürzungen an ehemals gewährten Leistungen) en Detail an, kann (allein auf die Besoldung abgestellt) von Wertschätzung wahrlich keine Rede mehr sein! Es wird vorsätzlich an der Unterkante des rechtlich zulässigen alimentiert... in Teilen sogar darunter, wie die vielen abgeschlossenen und offenen Gerichtsverfahren der letzten Jahre indizieren. 


Es geht aber auch anders, siehe Bayern (auch wenn ich kein Freund meiner Amigo-Regierung bin). Aber die Ungleichheit in der Besoldung, die mittlerweile herrscht ist eine absolute Frechheit. Bezahlung nach Kassenlage eben.
Die Bayr. Regierung hat eben stark aufgeholt, nachdem sie uns in den 90ern mit 42 Std.-Woche und keinen, bzw. verzögerten Anpassungen verarscht hatte.
Es gab in den letzten Jahren Verbesserungen in der Beihilfe, inhaltsgleiche Besoldungserhöhungen und einmal sogar eine Einmalzahlung von 500,-- € an alle Landes- und Kommunalbeamten wegen der guten Arbeit in der "Asylkrise", war natürlich Wahlkampftaktik, aber drauf gesch....

Buccaneer

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #50 am: 24.01.2019 11:56 »
Das sich das Portemonnaie meist erst zu den Wahlen öffnet ist ja in keinem Land neu... ;)

Dude23

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #51 am: 24.01.2019 14:32 »
@BStromberg
Volle Zustimmung.

Karsten

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #52 am: 24.01.2019 16:39 »
Mich würde mal interessieren was die Kritiker als angemessene Lohnerhöhung empfinden.

Angemessen ist, was der Haushalt eines jeden Landes kurz,- mittel- und langfristig hergibt. Dabei sind die Haushalte der Ländern ohne Kredite auszugleichen (Art. 109 Abs. 3 Satz 1 GG). Diese Vorgabe orientiert sich am mittelfristigen Ziel des strukturell ausgeglichenen Haushalts aus dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt.

Bitte nicht falsch verstehen, bloß weil ich nachstehend (ganz bewusst!) ein heißes Eisen als Beispiel anfasse:

Die Aussagen der Gesetzgeber (insb. in Bezug zur sog. Schuldenbremse) halte ich in gewisser Weise für reinstes Blendwerk, das stets dann in Tarifverhandlungen bemüht wird, um die Forderungen der Gegenseite abzuschwächen (ja... das hat was von einem bäuerlichen Kuhhandel; bloß mit Anzug und Krawatte auf feinem Parkett).

Mal zum Nachdenken:
Wie war dass denn z.B. im Zuge der sog. Asylkrise 2015ff, als "urplötzlich" hunderttausende Menschen ins Land gekommen sind und (kurz-, mittel- und langfristig) mit Milliardensummen versorgt werden wollten?

Hier gilt leider das alte Zitat von Konrad Adenauer: "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern". Die Schuldenbremse gilt für alle Länder erst verbindlich zum 01.01.2020. Aus diesem Grund sind dieses Jahr die Verhandlungen so schwierig, da sie erstmals verbindlich in die Haushaltsentwürfe 2020 mit einfließen und die Schuldenbremse nicht gerissen werden darf. Die Haushaltsentwürfe 2020  werden in der Regel im Q1/2019 verabschiedet.

Raute1

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #53 am: 30.01.2019 08:53 »
Nach am 25.01.2019 veröffentlichten Berechnungen des Bundesministeriums der Finanzen haben die Länder im Jahr 2018 bis einschließlich Dezember einen Haushaltsüberschuss in Höhe von 15,7 Mrd. Euro erwirtschaftet. Dies sind 1,6 Mrd. Euro mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. Zu berücksichtigen sind beim Finanzierungssaldo für 2018 zudem noch Sondereffekte (insb. HSH Nordbank), ohne diese Effekte läge der Saldo bei 18,7 Mrd. Euro. Bis auf Schleswig-Holstein und Hamburg (Sondereffekt HSH Nordbank) konnten alle Länder einen Überschuss erzielen. Während dieser in Bayern bei 4,2 Mrd. Euro und Baden-Württemberg bei 3 Mrd. Euro lag, waren es in Bremen 65,5 Mio. Euro und im Saarland 145,2 Mio. Euro.

Es ist kein Geld da !

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #54 am: 30.01.2019 09:52 »
In Bayern wird der TV-L Tarifabschluss wohl wieder zeit- und wirkungsgleich auf das das Beamtenrecht übertragen, so wurde dies zumindest im Koalitionsvertrag vereinbart. Hat jemand Informationen darüber, ob und wann die vereinbarte Streichung der ersten Dienstaltersstufe umgesetzt wird?

Zitat
Die Koalitionspartner vereinbaren:

Wir erhalten die Spitzenstellung des Freistaates bei der Besoldung. Bayern
nimmt im Ländervergleich hinsichtlich Bezahlung und Arbeitsbedingungen eine
Vorreiterrolle ein. Im Ländervergleich liegt die Besoldung in Bayern mit an der
Spitze.

Im Januar 2019 beginnen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes der Länder. Wie zwischen 2013 und 2018 streben wir auch diesmal
eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf
die bayerischen Beamten, Anwärter und Versorgungsempfänger an. Arbeitszeit
und Sonderzahlungen bleiben unangetastet.

Wir wollen die Mütterrente II auf die Beamtenversorgung übertragen. Bayern ist
das einzige Land, das bereits die Mütterrente I wirkungsgleich und systemkonform
auf die bayerische Beamtenversorgung übertragen hat. Sobald die Mütterrente II
im Rentenrecht auf Bundesebene umgesetzt ist, ziehen wir erneut nach.

Wir verstärken die Nachwuchsgewinnung für den Öffentlichen Dienst. Wir wollen
die besten Köpfe für den Freistaat gewinnen. Wir wollen alle Berufsanfänger beim
Berufseinstieg besserstellen und erhöhen dazu die Eingangsbesoldung durch
Streichung der jeweils ersten Altersstufe in allen Besoldungsgruppen.


Zudem wollen wir die Nachwuchswerbung weiter intensivieren. Wir schaffen ein
ressortübergreifendes Karriereportal im Netz und führen das laufende, historisch
einzigartige Ausbau- und Modernisierungsprogramm für die Ausbildungsstandorte
des Freistaates fort.

Wir steigern die Familienfreundlichkeit des Öffentlichen Dienstes in Bayern
weiter. Die gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie trägt maßgeblich zur Attraktivität
des Öffentlichen Dienstes in Bayern bei. Diese wollen wir weiter durch die
Erhöhung der Höchstbeurlaubungsdauer für Beamte zur Betreuung minderjähriger
Kinder sowie die Verbesserung der Möglichkeit zur Ansparung von Erholungsurlaub
bei Beamten mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen ausbauen.

Coco4K

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #55 am: 30.01.2019 10:18 »
Nach am 25.01.2019 veröffentlichten Berechnungen des Bundesministeriums der Finanzen haben die Länder im Jahr 2018 bis einschließlich Dezember einen Haushaltsüberschuss in Höhe von 15,7 Mrd. Euro erwirtschaftet. Dies sind 1,6 Mrd. Euro mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. Zu berücksichtigen sind beim Finanzierungssaldo für 2018 zudem noch Sondereffekte (insb. HSH Nordbank), ohne diese Effekte läge der Saldo bei 18,7 Mrd. Euro. Bis auf Schleswig-Holstein und Hamburg (Sondereffekt HSH Nordbank) konnten alle Länder einen Überschuss erzielen. Während dieser in Bayern bei 4,2 Mrd. Euro und Baden-Württemberg bei 3 Mrd. Euro lag, waren es in Bremen 65,5 Mio. Euro und im Saarland 145,2 Mio. Euro.

Es ist kein Geld da !

Wenn man mal einen Blick über den Tellerrand hinaus wirft und sich zur Stützung der Aussage, es sei kein Geld da, den Gesamtabschluss 2017 des Landes Hessen mit seinem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages in dreistelliger Millionenhöhe und den noch im gleichen Jahr erwirtschafteten Jahresfehlbedarf auf der Ergebnisseite ansieht, kann man schon darauf schließen, dass kein Geld da ist! ;)

Bastel

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #56 am: 30.01.2019 12:34 »
Dienstalterstufe? Es geht nur um die Erfahrungszeit oder?

Diplom Verwaltungswirt

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #57 am: 30.01.2019 16:29 »
Dienstalterstufe? Es geht nur um die Erfahrungszeit oder?



Zitat
Die Koalitionspartner vereinbaren:


Wir verstärken die Nachwuchsgewinnung für den Öffentlichen Dienst. Wir wollen
die besten Köpfe für den Freistaat gewinnen. Wir wollen alle Berufsanfänger beim
Berufseinstieg besserstellen und erhöhen dazu die Eingangsbesoldung durch
Streichung der jeweils ersten Altersstufe in allen Besoldungsgruppen.


Gemeint ist die jeweils erste Dienstaltersstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe (vgl. hierzu auch Art 30 BayBesG)

Raute1

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #58 am: 04.02.2019 11:39 »
Warnstreik im öffentlichen Dienst (Archiv).
Quelle: Axel Heimken/dpa
"Für eine unterschiedliche Bezahlung gibt es gute Gründe"
Die Gewerkschaften fordern sechs Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 200 Euro pro Monat. Übertragen werden soll der Abschluss auf rund 2,3 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger. Die Länder lehnten die Forderungen als überzogen ab.
Der Verhandlungsführer der Länder, Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD), deutete an, dass Landesbeschäftigte nach wie vor weniger Geld erhalten sollen als Arbeitskräfte beim Bund und den Kommunen. "Für eine unterschiedliche Bezahlung gibt es gute Gründe", sagte er in der "SZ". "Die Länder haben mehr als doppelt so viele Beschäftigte wie Bund und Kommunen zusammen."

Ja....gut. Logisch ! Herr Kollatz, der alte Fuchs.....Manchmal fällt einem wirklich gar nichts mehr ein !

Raute1

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Antw:[Allg] Besoldungsrunde 2019
« Antwort #59 am: 04.02.2019 11:48 »
ach ja....als Kommunalbeamter ist man ja dann ganz doof dran.

In den kommunen eine Minderheit; für den Personaletat spielen wir nur eine untergeordnete Rolle.....
wir sind wenig, hängen aber an der Lohnentwicklung der Landesbeamten (Lehrer, Finanzbeamte, Justiz, Polizei)

Vielleicht: eigene Organisation ! bzw. Angliederung an TvöD

Wenn Verdi weniger als 6 % (für 2 Jahre) rausholt, ist das in meinen Augen nicht akzeptabel.