Mich würde mal interessieren was die Kritiker als angemessene Lohnerhöhung empfinden.
Angemessen ist, was der Haushalt eines jeden Landes kurz,- mittel- und langfristig hergibt. Dabei sind die Haushalte der Ländern ohne Kredite auszugleichen (Art. 109 Abs. 3 Satz 1 GG). Diese Vorgabe orientiert sich am mittelfristigen Ziel des strukturell ausgeglichenen Haushalts aus dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt.
Bitte nicht falsch verstehen, bloß weil ich nachstehend (ganz bewusst!)
ein heißes Eisen als Beispiel anfasse:
Die Aussagen der Gesetzgeber (insb. in Bezug zur sog. Schuldenbremse) halte ich in gewisser Weise für reinstes Blendwerk, das stets dann in Tarifverhandlungen bemüht wird, um die Forderungen der Gegenseite abzuschwächen (ja... das hat was von einem bäuerlichen Kuhhandel; bloß mit Anzug und Krawatte auf feinem Parkett). Mal zum Nachdenken:Wie war dass denn z.B. im Zuge der sog.
Asylkrise 2015ff, als "urplötzlich" hunderttausende Menschen ins Land gekommen sind und (kurz-, mittel- und langfristig) mit Milliardensummen versorgt werden wollten? Das waren haushälterisch alles - in gewisser Weise - unplanbare Ereignisse, für die der Bund, die Länder und die Kommunen Geld locker gemacht haben (das wächst bekanntlich ja nicht auf Bäumen oder liegt sackweise im Depot des Bauhofs)! M.W.n. hat sich da auch niemand hingestellt und gesagt:
"Momentchen mal, wir müssen zuerst gucken, ob Mutti's Dekrete mit der Schuldenbremse kompatibel sind und wie es sonst um die Leistungsfähigkeit der zahlenden Akteure bestellt ist!"
Praktisch wurden Haushaltsposten verschoben/umgebucht, geplante Ausgaben zurückgestellt oder gestrichen, Einnahmen - so weit wie rechtlich zulässig - anderweitig zur Deckung der Kosten verwendet etc. etc. etc.... und das alles unter'm Strich recht geräuschlos.
Soll philosophisch heißen:Geld ist da!
Es ist letztlich alles eine Frage der Priorisierung
und
im Bezug zur eigenen Belegschaft auch eine Frage der Wertschätzung.
Und hier ist für mich das synallagmatische Band zwischen Dienstherrn und Staatsdiener mittlerweile so gut wie zerrissen!
Schaue ich mir z.B. die Anpassungen der Vorjahre (und die damit einhergehenden Einschnitte wie div. Kürzungen an ehemals gewährten Leistungen) en Detail an, kann (allein auf die Besoldung abgestellt) von
Wertschätzung wahrlich keine Rede mehr sein!
Es wird vorsätzlich an der Unterkante des rechtlich zulässigen alimentiert... in Teilen sogar darunter, wie die vielen abgeschlossenen und offenen Gerichtsverfahren der letzten Jahre indizieren.