Autor Thema: Höhe der Zulage §14 TVöD  (Read 12048 times)

enjoylife85

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Höhe der Zulage §14 TVöD
« am: 21.01.2019 15:38 »
Hallo, folgende Frage beschäftigt mich:

Mitarbeiter (2. QE) in 9a  bekommt vollumfänglich, zeitlich begrenzt (Vertr. Elternzeit) Aufgaben einer Stelle (3.QE) in 9c übertragen.
Höhe der pers. Zulage nach meiner Einschätzung Differenz zwischen 9a und 9c (14 Abs.3).
Aussage der Personalabteilung, Zulage nicht möglich, da Mitarbeiter bereits in Endstufe der 2. QE und Zulage wird nur bis 9a gezahlt (MA in E8 würde in dem Fall die Differenz zu 9a und nicht zu 9c erhalten).
Stimmt die Aussage? Ich kann nichts entsprechendes finden, was diese Aussage untermauert.

Dankeschön für eure Antworten.


Mask

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Antw:Höhe der Zulage §14 TVöD
« Antwort #1 am: 21.01.2019 16:01 »
Das mit dem 2.QE ist schon mal Quatsch, das sind Beamtenlaufbahnen (auch wenns jetzt nicht mehr Laufbahn heisst) die haben mit dir als TB nichts zu tun. 

Eine Abwertung wie du sie beschreibst kann aber dennoch eintreten, wenn du der Ausbildungs- und Prüfungspflicht unterliegst und diese nicht erfüllst.

Bei der vorübergehenden Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten müssen  alle eingruppierungsrechtlichen Voraussetzungen der höheren EG beim Beschäftigten vorliegen. Auch subjektive Voraussetzungen, wie etwa ein Universitätsabschluss, müssen vorliegen. Der Beschäftigte hat nur dann Anspruch auf die Zulage, wenn er alle Voraussetzungen der Tätigkeitsmerkmale der höheren EG erfüllt ( BAG 25.2.1987 AP BAT § 24 Nr. AP BAT § 14).


Darf ich davon ausgehen, dass du in Bayern bei einer Kommune bist ?
« Last Edit: 21.01.2019 16:02 von Mask »

Spid

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Antw:Höhe der Zulage §14 TVöD
« Antwort #2 am: 21.01.2019 16:02 »
Bei TB gibt es keine QE, dieser Beamtenquark ist schlicht in jedweder Hinsicht unbeachtlich. Relevant für die Höhe der Zulage ist die Differenz zwischen dem aktuellen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt, das sich im Falle einer Höhergruppierung bei dauerhafter Übertragung ergeben hätte. Mögliches Hindernis könnte die Ausbildungs- und Prüfungspflicht sein.

MoinMoin

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Antw:Höhe der Zulage §14 TVöD
« Antwort #3 am: 21.01.2019 16:09 »
Aussage der Personalabteilung, Zulage nicht möglich, da Mitarbeiter bereits in Endstufe der 2. QE und Zulage wird nur bis 9a gezahlt (MA in E8 würde in dem Fall die Differenz zu 9a und nicht zu 9c erhalten).
Stimmt die Aussage? Ich kann nichts entsprechendes finden, was diese Aussage untermauert.
Die Aussage stimmt nicht, weil du ja nichts entsprechendes gefunden hast und derjenige, der diese Aussage tätigt, ja derjenige ist, der seine Aussage nachweisen muß.
Und warum stimmt die Aussage nicht: Weil ein TB eben keine 2. QE hat, das gibt es mEn im TV nicht, also kann man auch dazu nichts finden.
Und wo steht, dass 9c eine 3. QE sein soll? Gibt es auch nicht, oder?
Vielleicht sind die Tätigkeiten ja auch Tätigkeiten der EG11? Wer weiß, ein TBler wird entsprechend seiner auszuübenen Tätigkeiten und nicht entsprechende irgendwelcher QE entlohnt.

enjoylife85

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Antw:Höhe der Zulage §14 TVöD
« Antwort #4 am: 21.01.2019 20:57 »
Danke erstmal für die Antworten.
Dass 2.QE und 3.QE beamtenrechtliche Laufbahnen sind, geschenkt. Dies sollte nur die Wertigkeit besser ausdrücken (vielleicht etwas verwirrend geschrieben).
Der MA hat einen BL l, keinen BL ll und noch keine 20 jährige Berufserfahrung im Bereich TVöD.

Meine Frage ist, wo steht, dass die persönliche Zulage auf seine "Laufbahn"/Qualifikation BL l also max. bis 9a gedeckelt ist?


@Mask: Ja, Beschäftigung bei bayerischer Kommune.

Spid

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Antw:Höhe der Zulage §14 TVöD
« Antwort #5 am: 21.01.2019 21:09 »
Entgeltgruppen finden keine Entsprechung in Beamtenlaufbahnen oder in Besoldungsgruppen und umgekehrt - mithin lassen sich damit auch keine Wertigkeiten des jeweils anderen Systems ausdrücken, weil schlicht kein Zusammenhang besteht.

Die inkriminierte Behauptung steht nirgendwo, weil sie keinen tariflichen Tatbestand wiedergibt. Vielmehr ist es so, wie ich oben schrieb.

nichts_tun

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Antw:Höhe der Zulage §14 TVöD
« Antwort #6 am: 21.01.2019 21:15 »
@Spid: in dem Fall ist ja eine befristete Übertragung höherwertiger Tätigkeiten vorgesehen. Greift dann eigentlich auch die Prüfungspflicht nach Nr. 7 der Vorbemerkungen?

Spid

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Antw:Höhe der Zulage §14 TVöD
« Antwort #7 am: 21.01.2019 21:20 »
Durchaus. Die Zulage wird ja zu dem Tabellenentgelt gezahlt, das sich bei dauerhafter Übertragung ergäbe - und diese hinge von der Erfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht ab.

nichts_tun

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Antw:Höhe der Zulage §14 TVöD
« Antwort #8 am: 21.01.2019 21:31 »
Ok. Dann sollte der AG womöglich vorher prüfen, wem er eine befristete Tätigkeiten übertragen will und welche Implikationen damit verbunden sein können.

enjoylife85

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Antw:Höhe der Zulage §14 TVöD
« Antwort #9 am: 21.01.2019 21:32 »
Danke für die Antwort Spid, welche ich im rechtlichen Sinne schätze, auch wenn ich manchmal nur den Kopf über die oberlehrerhafte, kleinkarierte Art und Weise einiger deiner Sätze schütteln kann.

nichts_tun

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Antw:Höhe der Zulage §14 TVöD
« Antwort #10 am: 21.01.2019 21:38 »
Du solltest eher den Kopf darüber schütteln, dass du eine Frage stellen musstest, weil man dir sagte, ein Beschäftigter, der nicht die entsprechende Qualifiaktion hat, dürfe nur eine Zulage nach § 14 TVöD bis EG 9a erhalten.

Ich hoffe, du nutzt dein hier erworbenes Wissen weise.

enjoylife85

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Antw:Höhe der Zulage §14 TVöD
« Antwort #11 am: 21.01.2019 21:46 »
Aber genau so ist es doch anscheinend. Wenn ein MA nur die Qualifikation bis 9a hat, kann dieser keine Zulage erhalten, wenn ihm Aufgaben einer Stelle mit 9c übertragen wurden.

Mal angenommen es gibt in der Behörde keine MA in 9b, so würde niemand die Möglichkeit einer Zulage für Aufgaben einer 9c Stelle haben. Find ich irgendwie eine komische Regelung...
« Last Edit: 21.01.2019 21:53 von enjoylife85 »

Spid

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Antw:Höhe der Zulage §14 TVöD
« Antwort #12 am: 21.01.2019 21:58 »
Inwiefern ließe sich derlei aus dem Umstand folgern, daß eine Behörde keine TB in E9b häte.

enjoylife85

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Antw:Höhe der Zulage §14 TVöD
« Antwort #13 am: 22.01.2019 06:31 »
ach spid... dann stell es dir anders vor.
Wenn Personen die noch der Prüfungpflicht unterliegen keine höhere Zulage außer bis 9a bekommen, wenn sie Aufgaben von Stellen ab 9b vertreten, dann vertritt diese Stellen ja niemand. Personen ohne Prüfungspflicht sind ja meist in den Stellen 9b oder höher.

Lars73

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Antw:Höhe der Zulage §14 TVöD
« Antwort #14 am: 22.01.2019 06:58 »
Sagt der Arbeitgeber denn ob er im 4. Monat eine Zulage zahlen will?

Daneben könnte sich die Frage stellen ob es vom Direktionsrecht des Arbeitgeber gedeckt ist unter dem Umständen Höherwertige Tätigkeiten zu übertragen. Diese Frage stellt sich aber nur wenn der Arbeitnehmer nicht seine Bereitschaft erklärt.