Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhe der Zulage §14 TVöD
enjoylife85:
Hallo, folgende Frage beschäftigt mich:
Mitarbeiter (2. QE) in 9a bekommt vollumfänglich, zeitlich begrenzt (Vertr. Elternzeit) Aufgaben einer Stelle (3.QE) in 9c übertragen.
Höhe der pers. Zulage nach meiner Einschätzung Differenz zwischen 9a und 9c (14 Abs.3).
Aussage der Personalabteilung, Zulage nicht möglich, da Mitarbeiter bereits in Endstufe der 2. QE und Zulage wird nur bis 9a gezahlt (MA in E8 würde in dem Fall die Differenz zu 9a und nicht zu 9c erhalten).
Stimmt die Aussage? Ich kann nichts entsprechendes finden, was diese Aussage untermauert.
Dankeschön für eure Antworten.
Mask:
Das mit dem 2.QE ist schon mal Quatsch, das sind Beamtenlaufbahnen (auch wenns jetzt nicht mehr Laufbahn heisst) die haben mit dir als TB nichts zu tun.
Eine Abwertung wie du sie beschreibst kann aber dennoch eintreten, wenn du der Ausbildungs- und Prüfungspflicht unterliegst und diese nicht erfüllst.
Bei der vorübergehenden Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten müssen alle eingruppierungsrechtlichen Voraussetzungen der höheren EG beim Beschäftigten vorliegen. Auch subjektive Voraussetzungen, wie etwa ein Universitätsabschluss, müssen vorliegen. Der Beschäftigte hat nur dann Anspruch auf die Zulage, wenn er alle Voraussetzungen der Tätigkeitsmerkmale der höheren EG erfüllt ( BAG 25.2.1987 AP BAT § 24 Nr. AP BAT § 14).
Darf ich davon ausgehen, dass du in Bayern bei einer Kommune bist ?
Spid:
Bei TB gibt es keine QE, dieser Beamtenquark ist schlicht in jedweder Hinsicht unbeachtlich. Relevant für die Höhe der Zulage ist die Differenz zwischen dem aktuellen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt, das sich im Falle einer Höhergruppierung bei dauerhafter Übertragung ergeben hätte. Mögliches Hindernis könnte die Ausbildungs- und Prüfungspflicht sein.
MoinMoin:
--- Zitat von: enjoylife85 am 21.01.2019 15:38 ---Aussage der Personalabteilung, Zulage nicht möglich, da Mitarbeiter bereits in Endstufe der 2. QE und Zulage wird nur bis 9a gezahlt (MA in E8 würde in dem Fall die Differenz zu 9a und nicht zu 9c erhalten).
Stimmt die Aussage? Ich kann nichts entsprechendes finden, was diese Aussage untermauert.
--- End quote ---
Die Aussage stimmt nicht, weil du ja nichts entsprechendes gefunden hast und derjenige, der diese Aussage tätigt, ja derjenige ist, der seine Aussage nachweisen muß.
Und warum stimmt die Aussage nicht: Weil ein TB eben keine 2. QE hat, das gibt es mEn im TV nicht, also kann man auch dazu nichts finden.
Und wo steht, dass 9c eine 3. QE sein soll? Gibt es auch nicht, oder?
Vielleicht sind die Tätigkeiten ja auch Tätigkeiten der EG11? Wer weiß, ein TBler wird entsprechend seiner auszuübenen Tätigkeiten und nicht entsprechende irgendwelcher QE entlohnt.
enjoylife85:
Danke erstmal für die Antworten.
Dass 2.QE und 3.QE beamtenrechtliche Laufbahnen sind, geschenkt. Dies sollte nur die Wertigkeit besser ausdrücken (vielleicht etwas verwirrend geschrieben).
Der MA hat einen BL l, keinen BL ll und noch keine 20 jährige Berufserfahrung im Bereich TVöD.
Meine Frage ist, wo steht, dass die persönliche Zulage auf seine "Laufbahn"/Qualifikation BL l also max. bis 9a gedeckelt ist?
@Mask: Ja, Beschäftigung bei bayerischer Kommune.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version