Autor Thema: Höhe der Zulage §14 TVöD  (Read 12012 times)

Lars73

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Antw:Höhe der Zulage §14 TVöD
« Antwort #30 am: 22.01.2019 14:57 »
Bereitschaft des Arbeitgebers das Instrument zu nutzen. Aktuell mindestens Stufe 3. Erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung. Bei Anwendung im Einzelfall wird der Personalrat ggf. hinterfragen (müssen) weshalb nur die eine Person und nicht auch andere. Das Argument der fehlenden Zulage dürfte formal nicht reichen. Das Argument der Erfüllung höherwertiger Tätigkeiten kann eines sein. Aber ggf. greift dies dann auch für weitere Personen.