Autor Thema: Höhergruppierung gemäß §29b Abs. 1 TVÜ-VKA  (Read 7761 times)

Versorger112

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Hallo,
ich bin als geprüfter Wassermeister in einer Stadt mit ca. 40000 Einwohner angestellt. Ich bekomme Entgeltgruppe 8 Stufe 6.
Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Höhergruppierung gemäß §29b Abs. 1 TVÜ-VKA gestellt, da dies meine Stelle
aus meiner Sicht hergibt. ( Anweisung der MA, Schadensmanagment, Kontrolle der Wasseraufbereitungsanlagen, usw. )
Nun habe ich seit über 15 Monaten nichts mehr von diesem Antrag gehört, auf mein Nachfragen teilte man mir mit, dass der HSGB meinen und auch Anträge anderer Mitarbeiter bearbeiten würden. Leider konnte mir keiner etwas über den zeitlichen Rahmen mitteilen, da der HSGB überlastet wäre.
Ich bin mir jedoch gar nicht so sicher, ob die Anträge jemals den HSGB erreicht haben. Komischer weiße werden Anträge von Büromitarbeitern bei der Kreisverwaltung überprüft.
Wie würdet ihr vorgehen, bzw. macht es Sinn etwas den Druck zu erhöhen, z.B. durch Schreiben der Gewerkschaft.
Innerhalb von 15 Monaten sollte es doch möglich sein , eine Antwort zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus.

P.S. Ich find es klasse, dass das Forum wieder Online ist.

Spid

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Antw:Höhergruppierung gemäß §29b Abs. 1 TVÜ-VKA
« Antwort #1 am: 22.01.2019 15:10 »
Der Antrag nach §29b TVÜ-VKA wirkt unmittelbar, d.h. seit Antragstellung bist Du in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert. Dem AG kommt keine Entscheidung zu. Zudem verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht geltend gemacht wurden, binnen 6 Monaten - was bedeutet, daß Ansprüche auf das Entgelt der höheren Entgeltgruppe für Anspruchszeiträume, die weiter als ein halbes Jahr in der Vergangenheit liegen, bereits verfallen sind, weil der Antrag nach §29b TVÜ-VKA lediglich die Ansprüche begründet, diese aber regelmäßig nicht geltend macht. Ich hielte es für geboten, die Ansprüche schleunigst geltend zu machen - oder dem AG den schriftlichen Verzicht auf die Einrede des Verfalls aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist abzuringen. Die Sache an sich beschleunigt sich sicherlich durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage.

Versorger112

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Antw:Höhergruppierung gemäß §29b Abs. 1 TVÜ-VKA
« Antwort #2 am: 23.01.2019 06:36 »
Hallo Spid,
danke für die schnelle Antwort.
Jetzt bin ich bisschen baff, von seiten des Personalamtes wurde mir versichert, dass bei erfolgreicher Annahme des Antrages der "Fehlbetrag" rückwirkend bis März 2017 ausbezahlt werden würde. Ich habe diese Aussage natürlich nicht in schriftlicher Form.
Ich werde heute noch mal das Personalamt mit den Aussagen von Spid kontaktieren und konfrontieren,
mal sehen was bei herauskommt.

Spid

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Antw:Höhergruppierung gemäß §29b Abs. 1 TVÜ-VKA
« Antwort #3 am: 23.01.2019 06:39 »
Die Aussage des Personalamtes ist auch dahingehend merkwürdig, als daß ein Antrag nach §29b TVÜ-VKA auf den 01.01.17 zurückwirkte - und nicht auf März 2017.

Versorger112

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Antw:Höhergruppierung gemäß §29b Abs. 1 TVÜ-VKA
« Antwort #4 am: 24.01.2019 15:30 »
Hallo,
ich habe mich entschlossen, meiner Verwaltung die Pistole auf die Brust zu setzen.
Ich werde eine rechtsverbindliche Erklärung fordern, wo mir  alle  zustehenden Differenzbeträge rechtsverbindlich  zugesichert werden.
Ich habe nur noch das Problem mit der Stufenlaufzeit.
Momentan bin ich in der E 8 Stufe 6 und begehre die E 9a, eventuell die 9b.
Sorry, auch wenn das hier schon tausendmal gefragt wurde, in welche Stufe würde ich in E 9a bzw. 9b eingruppiert werden?

Vielen Dank schon mal.

Spid

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Antw:Höhergruppierung gemäß §29b Abs. 1 TVÜ-VKA
« Antwort #5 am: 24.01.2019 15:49 »
In welcher Stufe warst Du am 01.01.17?

Versorger112

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Antw:Höhergruppierung gemäß §29b Abs. 1 TVÜ-VKA
« Antwort #6 am: 24.01.2019 16:51 »
Hallo Spid,
ich war zum 01.01.2017 in E 8 Stufe 5 eingruppiert.

Spid

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Antw:Höhergruppierung gemäß §29b Abs. 1 TVÜ-VKA
« Antwort #7 am: 24.01.2019 17:03 »
Dann in Stufe 4

Versorger112

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Antw:Höhergruppierung gemäß §29b Abs. 1 TVÜ-VKA
« Antwort #8 am: 24.01.2019 17:52 »
Hallo Spid,
Vielen Dank für die schnelle Antwort. 😁
Jetzt muss ich aber noch mal zur besseren Verständnis,
die Stufenlaufzeit beginnt dann wieder vorn?
Danke nochmal

Spid

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Antw:Höhergruppierung gemäß §29b Abs. 1 TVÜ-VKA
« Antwort #9 am: 24.01.2019 18:43 »
Ja.

Versorger112

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Antw:Höhergruppierung gemäß §29b Abs. 1 TVÜ-VKA
« Antwort #10 am: 13.02.2019 15:24 »
Hallo,
ich möchte euch kurz einmal eine Rückmeldung geben.
Ich habe meinen Arbeitgeber am 24.01. schriftlich gebeten, mir eine rechtsverbindliche Erklärung ( siehe oben ) zu übersenden.
Bis heute, ca. drei Wochen später, habe ich noch nicht einmal eine Antwort bekommen ob das Schreiben ( welches ich auch als Mail übermittelt habe ) bei der Gemeinde angekommen ist.
Ich persönlich empfinde das echt als eine Frechheit und Respektlosigkeit.
Werde mir am Wochenende überlegen, wie ich weiter vorgehen werde. Ich persönlich denke im Moment, dass ich wohl einmal die Hilfe eines Anwalts bzw. der Gewerkschaft in Anspruch nehmen werde.
Was denkt ihr?
Bin gespannt auf eure Antworten

Gruß vom Versorger