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Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TV-L)

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mentho:
Moin aus dem Land Niedersachsen,

vielleicht könnt ihr mir ja helfen:
Gibt es eine Landesdienststelle, die den § 17 Abs. 2 TV-L anwendet?
Wenn ja, welche Voraussetzungen muss man erfüllen und wo ist das geregelt?

Vielen Dank!

MoinMoin:
MWn nur wenn auch ein Beurteilungsverfahren für die TB gibt.

mentho:
Bin im geh. Dienst und beurteilungspflichtig. Wurde auch beurteilt (B), daher würde ich gerne die Möglichkeit nutzen ;) Habe auch schon nachgefragt, aber man erteilte mir eine Negativauskunft. Ich wurde aber auch gefragt, ob ich Landesdienststellen kenne, die es machen...

Letztendlich wäre es eigentlich eine Genugtuung. Ich bin seit 25 Jahren beim Land Nds., habe fast alle Entgeltgruppen durchlaufen und bin ein "Opfer" der Zurückstufung bei Höhergruppierungen.  Daher möchte ich die Möglichkeit prüfen, so zumindest irgendwann auch mal eine Endstufe zu erreichen.

Spid:
Wenn Du im geh. Dienst bist, bist Du hier im falschen Unterforum. Das ist eine Beamtenlaufbahn, bei Tarifbeschäftigten gibt es so etwas nicht.

mentho:
Bin Tarifbeschäftigter- daher hier schon richtig. Wollte nur die Beurteilungspflicht ab EG 9 (groß) darstellen...die gibts es in den unteren Entgeltgruppen nicht.

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