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Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TV-L)

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MoinMoin:

--- Zitat von: mentho am 25.01.2019 11:44 ---Danke für die Antwort. Also Einzelfall und wenn es nicht passt, dann findet man schon immer einen Grund, etwas nicht zu machen.
Mir passt es nicht, dass bei Beamten dabei zu 99% eine Beförderung herausspringt und das Tarifpersonal bei gleicher Beurteilung in die Röhre guckt. Dann soll man den Sch... beim Tarif einfach sein lassen...

--- End quote ---
Ist natürlich nicht vergleichbar. Als TB wirst du mit "Übernahme" deiner Tätigkeiten befördert (Höhergruppierung genannt), als Beamter kannst du zwischen 1- 15 Jahre warten.

Aber ansonsten, ja, verquirrlte Beamtenentscheider scheissen sich oftmals was bzgl. Personalförderung im TB Bereich.
Leichter wird es einem bzgl. Zulage nach §16 gemacht.
Das System ist ein guter Ansatz, der leider aber nicht von der gesamten Verwaltung gelebt wird.
und nur weil es (noch) eine grosse Menge an Idioten in den Personalverwaltungen u.ä. sachfremder Mitentscheidungsinstanzen gibt ist es ja nicht ein überflüssiger Scheiss den man rauslassen soll.
Weil dann können sie sie sagen: Ich würde ja, kann aber nciht.
So müssen sie sagen: Nein lieber MA du bist uns Egal, wir wollen dich nicht fördern.

Ich persönlich habe dann in solchen Situationen meinen Hut genommen und Adios gesagt (bzw. dem MA dem es nicht zugestanden wurde beim Wechsel unterstützt) . Wohlgemerkt habe ich solche Fehlentscheidungen schon erlebt, obwohl von der Abteilungsleitungen bis hin zur Hausspitze das Anliegen unterstützt haben.
Schon lächerlich wie da einige Posten mit "Macht" ausgestattet sind.
Wohlgemerkt, bei 

Lothar57:
Die §16,5 und 17,2 sind von den Tarifparteien als Instrumente der Personalentwicklung aufgenommen worden. Ein gut informierter Funktionär meiner Gewerkschaft teilte mir aber mit, dass beide Paragraphen in  NRW keine Anwendung finden. An Personalentwicklung oder Förderung besonderer Leistung besteht demnach kein Interesse von Seiten der öffentlichen AG zwischen Rhein, Ruhr und Weser. Ich bin selber auch so ein "Opfer" der stufenungleichen Höhergruppierung.
Wir können nur darauf hoffen, dass beim jetzt kommenden Tarifabschluss verbindliche Regeln zur Handhabung der Personalentwicklungsinstrumente getroffen werden, z.B. die stufengleiche Höhergruppierung.

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