Liebe Kollegen und Experten,
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage helfen:
Wie muss die Anhörung der SBV durch den Arbeitgeber bei einer Maßnahme, die einen schwerbehinderten TB betrifft (hier: Rückgruppierung), dokumentiert werden? Muss ein entsprechendes Formular o.Ä., wie es für die Mitbestimmung durch den PR gilt, Aufnahme in die Personalakte finden?
Hintergrund: SBV teilt schriftlich mit, nicht angehört worden zu sein, widerruft diese Aussage aber einen Tag später. Im Personalakt findet sich nur ein Formular mit der Anhörung des PR.