Autor Thema: Antrag gemäß §29b Abs. 1 TVÜ-VKA wird ignoriert, was tun?  (Read 2842 times)

IT-Guy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Hallo zusammen,

ich habe 2017 meinen Antrag nach §29b Abs. 1 TVÜ-VKA gestellt und diesen auch innerhalb von 6 Monate  schriftlich und fristgerecht geltend gemacht.

Es geht um die EGO IT.

Mittlerweile wurde ich in die korrekte Entgeltgruppe eingruppiert (ohne Änderung meiner Tätigkeit) jedoch wäre diese m.M. nach schon vor 2 Jahren angebracht gewesen.
Die Höhergruppierung hatte auch nichts mit meinem Antrag zu tun gehabt, da bei uns der TVöD zwar gilt, jedoch größtenteils ignoriert wird und der Personalrat dies duldet. ("Die Aussage des PRs war sinngemäß: Wir möchten keinen Stress mit der Geschäftsleitung und irgendwann ändert sich sicher was")
Bei uns werden die Eingruppierungen mit dem Arbeitgeber ausgehandelt. (Meine Kollegen sind bspw. mit exakt der selben Tätigkeit 1x0, 2x2, 1x3 und 1x4 Entgeltgruppen über mir)

Da mein Antrag nun seit knapp 1,5 Jahren nicht bearbeitet wurde habe ich bei unserer Personalstelle nachgefragt, wie es denn nun aussieht.
Die Gruppe ist ja nun Korrekt jedoch stehen nun ja noch die Rückwirkenden Zahlungen zum 01.01.2017 aus.

Unser Personalchef hat mir dann mitgeteilt, dass der Antrag 2020 ohnehin verjährt (gesetzliche Verjährungsfrist) und ich eine Klage gerne in Erwägung ziehen kann, ich dann jedoch in diesem Unternehmen nicht mehr glücklich werde.(Es geht lediglich um ca. 1000€ Brutto und 1 Jahr Stufenlaufzeit)

Gibt es denn noch eine andere Möglichkeit außer mir das zustehende Geld einzuklagen?

Es ist ja super toll das wir so einen tollen TVöD eine eine tolle Entgeltordnung haben, wenn es keiner kontrolliert ob diese auch eingehalten oder umgesetzt wird bzw. es für das Unternehmen keine wirklichen Konsequenzen hat, wenn es den TVöD einfach ignoriert und die Eingruppierungen nicht durch eine neutrale Stelle erfolgen.
« Last Edit: 22.01.2019 19:45 von IT-Guy »

Lars73

  • Gast
Es kann jeder Beschäftigte selber kontrollieren und ggf. seine Rechte vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Daneben kann man sich einen Personalrat wählen bzw. selber  sich dafür aufstellen lassen damit dieser seinem Job macht.

Daneben sollte man schauen einen Arbeitgeber zu finden der anders agiert. Ist im Bereich IT ja meist nicht so schwer etwas anderes zu finden.

Spid

  • Gast
Eingruppierungen führt niemand durch, TB sind aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert. AG und AN haben lediglich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung. Welche Eingruppierung tatsächlich zutreffend ist, läßt sich gerichtlich klären - im Wege der Eingruppierungsfeststellungsklage. Es gibt mithin eine neutrale Instanz und eine eigens dafür vorgesehene Klageart.