Autor Thema: Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung  (Read 23651 times)

Tobi2684

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Guten Morgen,
bei Verdi auf den Webseiten finde ich nirgends etwas über die Stufengleiche Höhergruppierung. Bei Haufe steht es dabei.

Welche Informationen stimmen denn? Wird es mitverhandelt oder nicht? Weiß hier jemand was?

Grüße
Tobias Harth

TV-Ler

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 23.01.2019 07:33 »
Guten Morgen,
bei Verdi auf den Webseiten finde ich nirgends etwas über die Stufengleiche Höhergruppierung. Bei Haufe steht es dabei.

Welche Informationen stimmen denn? Wird es mitverhandelt oder nicht? Weiß hier jemand was?

Grüße
Tobias Harth
Die stufengleiche Höhergruppierung ist Teil der gewerkschaftlichen Forderungen in den seit dem Tarifabschluss von 2017 laufenden Verhandlungen mit der TdL über eine neue Entgeltordnung zum TV-L.

Vorgesehen war bislang, die neue Entgeltordnung im Zuge der 2019er Tarifverhandlungen endgültig zu beschließen und in Kraft zu setzten.

Ob das so kommt und ob dann die auch stufengleiche Höhergruppierung in der neuen EGO enthalten ist, wird sich zeigen. Die TdL-Vertreter haben das, wie auch die "Entzerrung" der EG9 in der ersten Verhandlungsrunde abgelehnt ...

Tobi2684

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 23.01.2019 07:58 »
Guten Morgen,
danke! Dann warte ich mal und hoffe :)

Grüße

marco.berlin

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 23.01.2019 20:07 »
Das wird sich ver.di von den 6% abziehen lassen müssen. Umsonst gibt es das nicht, weil leider die AG auch den nötigen Weitblick vermissen lassen.

Wundert mich aber nicht. Verhandlungspartner für die AG ist Berlin. Heute in den Regionalnachrichten vernommen, dass mittlerweile 15 Bundesländer Lehrkräfte wieder verbeamten. Nun mal raten in welchem Bundesland nun weiter erst einmal geprüft werden muss, ob es Sinn macht und was es kostet? Rund 500 Lehrer sollen das Bundesland deswegen jährlich verlassen... And the winner is... BERlIN. Ick liebe meen Bundesland  ;D

Amiga

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 23.01.2019 20:37 »
And the winner is... BERlIN. Ick liebe meen Bundesland  ;D

Ich liebe Berlin nicht. Es ist dreckig, laut und die Vetternwirtschaft (auch und gerade im öD) nimmt groteske Züge an. Wie zu den "guten alten Zeiten". Diese Bonzen hier können absolut nichts und sind eine Blamage und Fehlbesetzung ohne Gleichen.
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

TV-Ler

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 24.01.2019 08:28 »
Verhandlungspartner für die AG ist Berlin.
Verhandlungspartner für die Arbeitgeberseite ist die TdL, nicht Berlin.
Das der derzeitige Vorsitzende des Vorstandes der TdL (und damit Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite) der Finanzsenator des Landes Berlin ist, macht "Berlin" nicht zum Verhandlungspartner. Das Land Berlin hat, wie jedes andere Mitglied, der TdL eine Stimme.

Lothar57

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 27.01.2019 16:14 »
Die stufengleiche Höhergruppierung  fehlt leider oft in den Auflistungen der Gewerkschaftsforderungen in den Medien. Sie ist aber tatsächlich auf der Tagesordnung. Ich fürchte, das ist symptomatisch für den Rang dieser Forderung.
Eigentlich müssten die AG sogar mehr  Interesse an der Umsetzung dieser Forderung haben. Sie würden damit die Leistungsbereitschaft und Bestenauswahl deutlich befördern. Das täte der Qualität und dem Image des Öffentlichen Dienstes gut. Die Hauptforderungen der Gewerkschaften zielen natürlich mehr auf die Interessen der breiten Masse der der AN. Das heißt: möglichst hoher allgemeiner Abschluss als Förderung einer Minderheit. Nun denn, warten wir es ab.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 29.01.2019 13:20 »
Die Gültigkeitsbeginn des neuen Tarifvertrages wird ja voraussichtlich auf den 01.01.19 gelegt.
Sollte die stufengleiche Höhergruppierung vereinbart werden, stellt sich mir folgende Frage:
Hat jemand, der auf Basis des derzeit gültigen Tarifvertrages bspw. zum 15.01.19 von EG14/4 nach EG15/3 höhergruppiert wurde, einen Anspruch auf Korrektur der Eingruppierung in EG15/4?

Lars73

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 29.01.2019 13:38 »
Es ist nicht zwingend, dass alle Regelungen des Tarifvertrages zum gleichen Tag wirksam werden. Soweit die Regelung rückwirkend in Kraft tritt werden alle entsprechenden Höhergruppierungen mit Rückstufungen im entsprechenden Zeitraum zu korrigieren sein,

öfföff

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 29.01.2019 14:24 »

Die stufengleiche Höhergruppierung ist Teil der gewerkschaftlichen Forderungen in den seit dem Tarifabschluss von 2017 laufenden Verhandlungen mit der TdL über eine neue Entgeltordnung zum TV-L.

Vorgesehen war bislang, die neue Entgeltordnung im Zuge der 2019er Tarifverhandlungen endgültig zu beschließen und in Kraft zu setzten.

Ob das so kommt und ob dann die auch stufengleiche Höhergruppierung in der neuen EGO enthalten ist, wird sich zeigen. Die TdL-Vertreter haben das, wie auch die "Entzerrung" der EG9 in der ersten Verhandlungsrunde abgelehnt ...

Was sind denn die Forderungen von verdi für eine neue EGO? Gibts irgendeine Quelle in der alle Forderungen aufgelistet sind? "Neue EGO" kann ja alles und ncihts bedeuten.
« Last Edit: 29.01.2019 14:32 von öfföff »

öfföff

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 29.01.2019 14:30 »
Das wird sich ver.di von den 6% abziehen lassen müssen. Umsonst gibt es das nicht, ...

Naja es kostet ja nunmal auch viel Geld. Ich kann mich ehrlich gesagt mit der stufengleichen HG nicht so recht anfreunden. Der einzig nachvollziehbare Grund ist für mich der, dass es auch im TVöD so geregelt wurde. Aber warum überhaupt? Woher kommt der Anspruch bei einer Beförderung, quasi gleich einen zweiten Lohnhub mitzunehmen indem man gleich noch ein paar Stufen hochrutscht? Ich meine der "Bestandsschutz, der garantiert, dass man in die Stufe kommt, so dass man nach der HG auf jeden Fall mehr in der Tasche hat, statt bei Stufe 1 anzufangen, sollte reichen. Ich finde man sollte sich dieses Geld sparen und lieber in eine saftige Erhöhung der oberen Entgeltgruppen stecken. Evtl. auch mal eine weitere Erhöhung der Stufen 6 in den EG 9-15.
« Last Edit: 29.01.2019 14:33 von öfföff »

TV-Ler

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 29.01.2019 14:37 »
Was sind denn die Forderungen von verdi für eine neue EGO? Gibts irgendeine Quelle in der alle Forderungen aufgelistet sind? "Neue EGO" kann ja alles und ncihts bedeuten.
Ich hatte dazu mal etwas gepostet:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,110891.30.html

MoinMoin

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 29.01.2019 16:45 »
Woher kommt der Anspruch bei einer Beförderung, quasi gleich einen zweiten Lohnhub mitzunehmen indem man gleich noch ein paar Stufen hochrutscht?
Zum einen weil einige sich"zurückgestuft"  fühlen und zum anderen weil sie eben doch weniger Geld erhalten können (bei ungünstigen Konstellationen)
Erstes ist ein Psychoproblem
letzteres wird bei stufengleicher HG abgemildert.
Eine Lösung die da lautet, dass man Mindestens das Entgelt erhält (plus Zuschlag) wie man ohne HG erhalten hätte (also nicht nur am HG Stichtag, sondern auch in der Folgezeit), hätte/würde die Personaler (bzw. deren Software) überfordert/n.

Lothar57

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 29.01.2019 19:56 »
Das wird sich ver.di von den 6% abziehen lassen müssen. Umsonst gibt es das nicht, ...

Naja es kostet ja nunmal auch viel Geld. Ich kann mich ehrlich gesagt mit der stufengleichen HG nicht so recht anfreunden. Der einzig nachvollziehbare Grund ist für mich der, dass es auch im TVöD so geregelt wurde. Aber warum überhaupt?

Die stufenungleiche Höhergruppierung kann im Einzelfall dazu führen, dass ein höhergruppierter  TB eine Zeitlang weniger verdient, als der Kollege, der einfach nur die nächste Stufe abgewartet hat. Das ist also nicht nur ein Problem der Befindlichkeit. Eine Höhergruppierung ist in der Regel auch mit der Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben und einer höheren Verantwortung verbunden. Die stufenungleiche Höhergruppierung bringt dem TB aber in den ersten Jahren nur einen minimalen Gehaltszwachs, der in keinem realistischen Verhältnis zur Mehrarbeit steht. Vor allem ältere und damit erfahrene TBs müssen sich also sehr genau überlegen, ob sich Ehrgeiz für sie noch lohnt.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

marco.berlin

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #14 am: 29.01.2019 21:40 »
Verhandlungspartner für die AG ist Berlin.
Verhandlungspartner für die Arbeitgeberseite ist die TdL, nicht Berlin.
Das der derzeitige Vorsitzende des Vorstandes der TdL (und damit Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite) der Finanzsenator des Landes Berlin ist, macht "Berlin" nicht zum Verhandlungspartner. Das Land Berlin hat, wie jedes andere Mitglied, der TdL eine Stimme.

Danke für Ihren Post. Bin mir sicher, niemand, wirklich niemand, hat verstanden, was ich gemeint habe.  ;)