Autor Thema: Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung  (Read 23665 times)

marco.berlin

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 29.01.2019 21:42 »
Stufengleiche Höhergruppierung wurde im ersten Termin abgelehnt, ebenso wie die Entgeltordnung.

TV-Ler

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 30.01.2019 07:04 »
Verhandlungspartner für die AG ist Berlin.
Verhandlungspartner für die Arbeitgeberseite ist die TdL, nicht Berlin.
Das der derzeitige Vorsitzende des Vorstandes der TdL (und damit Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite) der Finanzsenator des Landes Berlin ist, macht "Berlin" nicht zum Verhandlungspartner. Das Land Berlin hat, wie jedes andere Mitglied, der TdL eine Stimme.

Danke für Ihren Post. Bin mir sicher, niemand, wirklich niemand, hat verstanden, was ich gemeint habe.  ;)
Du hast dich missverständlich ausgedrückt (und das war jetzt geschmeichelt, denn im Grunde hast du Unsinn geschrieben) und dementsprechend wird es auch genügend Leser geben, die dich missverstanden haben.
Davon abgesehen: Unklarheit im Ausdruck verrät Unklarheit im Denken  8)
« Last Edit: 30.01.2019 07:06 von TV-Ler »

MoinMoin

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 30.01.2019 11:18 »
Davon abgesehen: Unklarheit im Ausdruck verrät Unklarheit im Denken  8)
;D

TV-Ler

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 31.01.2019 16:17 »
Zum einen weil einige sich"zurückgestuft"  fühlen und zum anderen weil sie eben doch weniger Geld erhalten können (bei ungünstigen Konstellationen)
Erstes ist ein Psychoproblem
letzteres wird bei stufengleicher HG abgemildert.
Im TV-BA (BA=Bundesagentur für Arbeit) hat man einen anderen Weg gewählt und statt der stufengleichen Höhergruppierung den Garantiebetrag auf 200 Euro angehoben.
Dieser Weg wäre auch für den TV-L vorstellbar ...

Lothar57

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #19 am: 31.01.2019 18:45 »
Zum einen weil einige sich"zurückgestuft"  fühlen und zum anderen weil sie eben doch weniger Geld erhalten können (bei ungünstigen Konstellationen)
Erstes ist ein Psychoproblem
letzteres wird bei stufengleicher HG abgemildert.
Im TV-BA (BA=Bundesagentur für Arbeit) hat man einen anderen Weg gewählt und statt der stufengleichen Höhergruppierung den Garantiebetrag auf 200 Euro angehoben.
Dieser Weg wäre auch für den TV-L vorstellbar ...

Die stufenungleiche Höhergruppierung ist eine absolute Ehrgeizbremse. Ein Beispiel: Eine Erzieherin (EG8,4 ) bekommt im letzten Jahr ihrer Stufenlaufzeit das Angebot, die Kindergartenleitung zu übernehmen. Zuerst freut sie  sich. Dann aber schaut sie in die Tabelle. Nach Übernahme der Leitung bekäme sie EG9,3. Das entspricht  einer Entgeltsteigerung von 95 Euro. Würde sie die Leiterinnenstelle nicht annehmen, käme sie im kommenden Jahr in die EG8,5. Das entspräche einer Entgeltsteigerung von 125 Euro. Drei Jahre lang, bis zum nächsten Stufenaufstieg, würde sie also als Leiterin weniger verdienen, als eine dienstaltersgleiche, einfache Erzieherin. Erst danach bekäme sie mehr, wobei die nicht höhergruppierte Kollegin ja auch in der Stufe aufsteigt. Besonders präkär würde es, wenn die Kindergartenleiterin noch vor dem Ende ihrer neu einsetzenden Stufenlaufzeit z.B. zur Fachberaterin weiter aufsteigen würde.
Im letzten Drittel des Berufslebens muss sich Leistung also nicht unbedingt lohnen.
« Last Edit: 31.01.2019 18:51 von Lothar57 »
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

MoinMoin

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #20 am: 01.02.2019 07:58 »
Die stufenungleiche Höhergruppierung ist eine absolute Ehrgeizbremse.
Nein, stufenungleiche Höhergruppierung zu einem ungünstigen zeitpunkt ist es.
Auch stufengleiche HG kann dazu führen, dass man in der Summer weniger erhält, bzw. lange Zeit nicht wirklich mehr.

Beispiel E11s2 zu E12s2 kurz vor erreichen der Stufe 3
Ein zwei Monate bekommt es ~130€ mehr dann aber fast zwei Jahre lang 120€ weniger......
Ein Garantiebetrag über die Laufzeit des AV wäre da zielführender.

Meine Beobachtung: Selbst diejenigen die bei einer stufenungleichen HG monetär nicht benachteiligt sind, jammern jedoch auch über die Herabstufung!
Reines Kopfkino.

Lothar57

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #21 am: 01.02.2019 19:53 »
Die stufenungleiche Höhergruppierung ist eine absolute Ehrgeizbremse.
Reines Kopfkino.

Das solltest du dann unbedingt auch mal den Vertretern der TDL erklären. Die glauben nämlich, dass sie die Einführung der Stufengleichen Höhergruppierung sehr viel Geld kostet und lehnen daher diese Forderung zum wiederholten Male kategorisch ab. Wenn das alles nur Kopfkino ist...

Ein Blick in die Tabelle zeigt eine andere Wahrheit. Hier nur ein paar Beispiele:
EG15,5 zu EG15,4 = 485 € Differenz
EG13,5 zu EG13,4 = 585 € Differenz
EG9,4 zu EG9,3 = 388 € Differenz
Faustregel: Je höher die Gehaltsgruppe desto größer ist die Entgeltdifferenz zwischen den Stufen.

Und die TDL hat gute Chancen auch in dieser Runde ungeschoren davon zu kommen. Die Gewerkschaften vertreten nämlich nicht nur die Interessen der rund 1,1 Mio TBs, sondern auch die Anliegen der 1,3 Mio Beamten. Für letztere Gruppe sind strukturelle Verbesserungen für die TBs von geringerem Interesse. Sie sind vor allem an einem hohen allgemeinen Abschluss interessiert, in der Hoffnung, dass dieser auf sie übertragen wird.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Spid

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #22 am: 01.02.2019 20:00 »
Die Gewerkschaften vertreten nämlich nicht nur die Interessen der rund 1,1 Mio TBs, sondern auch die Anliegen der 1,3 Mio Beamten.

Nein, weder das eine noch das andere ist zutreffend.

Amiga

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #23 am: 01.02.2019 20:13 »
Die Gewerkschaften vertreten nämlich nicht nur die Interessen der rund 1,1 Mio TBs, sondern auch die Anliegen der 1,3 Mio Beamten.

Sag mal, was gibt man euch Lehrern eigentlich zu rauchen? Das Zeug muss echt gut sein. Du bist Staatsdiener, also diene deinem Staat. Tarifbeschäftigte sind genau das - Beschäftigte. Was juckt uns euer Verhältnis zum Arbeitgeber? Das ist euer Bier, wenn ihr eure Arbeitskraft verpfändet auf Lebenszeit und tragt eure Probleme nicht auf dem Rücken der TB aus.
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

Lothar57

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #24 am: 01.02.2019 20:45 »
Die Gewerkschaften vertreten nämlich nicht nur die Interessen der rund 1,1 Mio TBs, sondern auch die Anliegen der 1,3 Mio Beamten.

Sag mal, was gibt man euch Lehrern eigentlich zu rauchen? Das Zeug muss echt gut sein. Du bist Staatsdiener, also diene deinem Staat. Tarifbeschäftigte sind genau das - Beschäftigte. Was juckt uns euer Verhältnis zum Arbeitgeber? Das ist euer Bier, wenn ihr eure Arbeitskraft verpfändet auf Lebenszeit und tragt eure Probleme nicht auf dem Rücken der TB aus.

Knapp vorbei ist auch daneben. Ich bin TB.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Highwaystar

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #25 am: 02.02.2019 10:59 »
Ich teile die Gedanken von Lothar in vollem Umfang!

Ein Beispiel aus meiner Lebensrealität:
Ich befinde mich als angesteller Lehrer aktuell in 13/5, in wenigen Jahren wird die Stelle des Schulleiters neu zu besetzen sein und bei einer Beförderung wäre momentan meine neue Tarifeinstufung 15/4. Dies entspricht einem Nettomehrverdienst in Höhe von 157,- Euro monatlich, die geringere Jahressonderzahlung eingerechnet.

Dass diese Erhöhung unverhältnismäßig gering ist, werden auch Personen nachvollziehen können, die mit diesem Aufgabengebiet nicht vertraut sind. Da helfen mir auch keine 3,x% Tarifsteigerung...

Spid

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #26 am: 02.02.2019 11:15 »
Auch diese Lebensrealität entfaltet nur Mitleidspotential - bei solchen, die derlei überhaupt empfinden - unter der Prämisse, man ginge zwei Wochen nach der Höhergruppierung in Rente - und daß die persönlichen Lebensumstände, die sich in LStAM und Krankenversicherungsbeiträgen widerspiegeln, bei einer solchen Betrachtung eine Rolle spielten. Tun sie nicht, die steuer- und sozialversicherungsmäßigen Abzugstatbestände sind keine, die im Binnenverhältnis AN-AG eine Rolle spielen. Und auch die Aussage, die Gewerkschaften würden die Interessen der 1,1 Mio. TB und die Anliegen der 1,3 Mio. Beamten vertreten, wird durch die vorgebrachte Lebensrealität nicht wahrer. Im Prinzip bleibt aus dem Beitrag übrig: @Highwaystar möchte aufgrund einer Momentaufnahme und der sich in dieser Momentaufnahme ergebenden geringen finanziellen Besserstellung unter Ausblendung eines deutlich höheren Zieleinkommens nicht Schulleiter werden. Möglicherweise ist das ja Bestandteil der Bestenauslese.

Highwaystar

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #27 am: 02.02.2019 11:41 »
Ich bin (fast) schon überrascht und erstaunt über soviel Dummheit, gepaart mit Ignoranz.  >:(
Hier ziehen gewiss nicht alle an einem Strang.

Ich melde mich hiermit ab..!

Spid

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #28 am: 02.02.2019 11:53 »
Genau, mach den Habeck.

marco.berlin

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Antw:Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #29 am: 02.02.2019 12:21 »
@Highwaystar... Sie sind  aus Sicht von ver.di und des AG wohl leider ein bedauerlicher Einzelfall. Und für den gilt leider, dass auf Einzelschicksale keine Rücksicht genommen werden kann. Irgendwer findet sich immer, der auch für den von Ihnen als „gering“ empfundenen Aufschlag die Aufgabe noch übernehmen würde. Es braucht seine Zeit diesen „Mangel“ zu akzeptieren und lässt nur zwei Optionen zu. Aufgabe nicht übernehmen und weiter die bisherige Tätigkeit ausüben oder sich was anderes suchen. Klingt komisch, ist aber leider so.