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Anrechnung Urlaub Teilmonate 2018?
Johanna:
Hallo, zusammen!
Ich bin für 6 Monate als Krankheitsvertretung eingestellt worden.
Beginn: 5. September 2018.
Meiner Meinung nach sollte ich für 6 volle Monate Beschäftigungszeit 6/12 = 15 Tage Urlaub (von 30) für diese Zeit erhalten.
Nun werden mir lediglich die Monate Oktober 2018 bis Februar 2019 als Urlaub gewährt. Der 6. Monat, der sich aus September und März zusammen setzt, soll unter den Tisch fallen, da angeblich laut TVÖD nur volle Kalendermonate zur Berechnung heran gezogen werden.
Leider finde ich im TVÖD keine für mich eindeutige Aussage.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße Johanna
Spid:
Maßgeblich sind tatsächlich die Beschäftigungsmonate nach §26 Abs. 2 lit. b TVÖD und nicht etwa Kalendermonate. Normalerweise wäre auf die Beschäftigungsmonate im Kalenderjahr abzustellen und die Berechnung zutreffend. Da aber gem. Kommentierung Haufe gestützt auf BAG, Urteil v. 13.10.2009, 9 AZR 763/08; BAG, Urteil v. 1.2.2004, 9 AZR 116/03 bei einem Arbeitsverhältnis, das die Wartezeit nach §4 BUrlG nicht erfüllt, auf das Gesamtarbeitsverhältnis kalenderjahrübergreifend abzustellen ist, ist Deine Meinung zutreffend.
Johanna:
herzlichen Dank für die Info :)
Johanna:
Guten Morgen,
leider habe ich gestern von der Personalabteilung die Nachricht bekommen, dass laut einer Info vom Arbeitgeberverband tatsächlich der Urlaub nur anhand die Kalendermonate, nicht der Beschäftigungsmonate, berechnet wird. Muss ich das nun so hinnehmen? Oder bleibt mir nur noch der Weg vors Arbeitsgericht?
Johanna
Sjuda:
Du könntest um einen Termin beim Behördenleiter bitten und/oder die Personalvertretung einbeziehen.
Ansonsten bleibt dir die Klärung durch das Gericht.
Du solltest aber auch berücksichtigen, dass du dir durch deine Entscheidung u.U. jegliche Chancen bei diesem AG verbaust.
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