Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Freiwillige Feuerwehr in Stellenausschreibungen
Schmitti:
Hallo zusammen,
ich stöber öfter mal auf Interamt und anderen Stellenbörsen, was im Umkreis gerade so gesucht wird. Immer häufiger, zumindest kommts mir so vor, fällt mir da in Stellenausschreibungen verschiedener Kommunen und zu verschiedenen Stellen auf, dass dort die Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr (also als Ehrenamt, Hobby) ausdrücklich erwähnt, wenn nicht sogar gefordert wird. Manchmal mehr formuliert wie ein netter Hinweis, z.B. "Bewerbungen von Angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr werden gerne entgegengenommen." (Stelle Kinderpfleger, Angebots-ID 490731)
Oder noch direkter: "Die Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr ist erwünscht." (Angebots-ID 490342)
Die Grundintention dahinter ist mir klar, die wollen sich Berufsfeuerwehrleute sparen, aber sowas muss doch in der heutigen Zeit rechtssicher gemacht werden. Als Mann ohne Migrationshintergrund und GdB, will man sich ja auch noch von so einer Ausschreibung angesprochen fühlen - Spaß... :D
Aber gibt es eine Rechtsgrundlage, nach der eine solche Bevorzugung möglich ist? Bzw. hätte hier ein nicht berücksichtigter Nicht-Feuerwehrmann eine Chance, eine Stellenbesetzung anzufechten?
dieblondeausdempersonal:
Hallo Schmitti,
aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass der Sinn dahinter sich daraus ergibt, dass Tagsüber eine Vielzahl der Feuerwehrleute außerhalb des Dorfes/ der Stadt arbeiten und somit nicht zur Verfügung stehen. Als Gemeinde etc. möchte man natürlich dazu beitragen, dass die Ehrenämter, wie Feuerwehr, zur Verfügung stehen wenn sie benötigt werden. Das hast nichts mit "Berufsfeuerwehrleute sparen" zu tun, sondern soll auch vorbeugen eine Pflichtfeuerwehr gründen zu müssen.
Eine Rechtsgrundlage ist mir bisher nicht bekannt, ich bin jedoch der Meinung dass es keine Bevorzugung gibt, wenn der Bewerber nicht geeignet ist ;-)
Buccaneer:
Nach meinem Dafürhalten kann das allenfalls das i-Tüpfelchen zwischen zwei grundsätzlich gleich geeigneten Bewerbern sein, deswegen steht da ja auch nichts von "bevorzugt".
Abgesehen davon finde ich es grundsätzlich erstmal gut, das Ehrenamt auf diese Weise zu stärken.
was_guckst_du:
..es gibt konstitutive Voraussetzungen für eine Stelle und deklatorische...erstere sind ein Muss und zweite ein "nice to have"...
Schmitti:
Wäre es denn zulässig, die Ausübung eines Ehrenamtes als konstitutive Voraussetzung in so einer Ausschreibung zu nennen?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version