Autor Thema: Freiwillige Feuerwehr in Stellenausschreibungen  (Read 5443 times)

Schmitti

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Hallo zusammen,

ich stöber öfter mal auf Interamt und anderen Stellenbörsen, was im Umkreis gerade so gesucht wird. Immer häufiger, zumindest kommts mir so vor, fällt mir da in Stellenausschreibungen verschiedener Kommunen und zu verschiedenen Stellen auf, dass dort die Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr (also als Ehrenamt, Hobby) ausdrücklich erwähnt, wenn nicht sogar gefordert wird.  Manchmal mehr formuliert wie ein netter Hinweis, z.B. "Bewerbungen von Angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr werden gerne entgegengenommen." (Stelle Kinderpfleger, Angebots-ID 490731)
Oder noch direkter: "Die Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr ist erwünscht." (Angebots-ID 490342)
Die Grundintention dahinter ist mir klar, die wollen sich Berufsfeuerwehrleute sparen, aber sowas muss doch in der heutigen Zeit rechtssicher gemacht werden. Als Mann ohne Migrationshintergrund und GdB, will man sich ja auch noch von so einer Ausschreibung angesprochen fühlen - Spaß... :D
Aber gibt es eine Rechtsgrundlage, nach der eine solche Bevorzugung möglich ist? Bzw. hätte hier ein nicht berücksichtigter Nicht-Feuerwehrmann eine Chance, eine Stellenbesetzung anzufechten?

dieblondeausdempersonal

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Antw:Freiwillige Feuerwehr in Stellenausschreibungen
« Antwort #1 am: 23.01.2019 16:00 »
Hallo Schmitti,

aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass der Sinn dahinter sich daraus ergibt, dass Tagsüber eine Vielzahl der Feuerwehrleute außerhalb des Dorfes/ der Stadt arbeiten und somit nicht zur Verfügung stehen. Als Gemeinde etc. möchte man natürlich dazu beitragen, dass die Ehrenämter, wie Feuerwehr, zur Verfügung stehen wenn sie benötigt werden. Das hast nichts mit "Berufsfeuerwehrleute sparen" zu tun, sondern soll auch vorbeugen eine Pflichtfeuerwehr gründen zu müssen.

Eine Rechtsgrundlage ist mir bisher nicht bekannt, ich bin jedoch der Meinung dass es keine Bevorzugung gibt, wenn der Bewerber nicht geeignet ist ;-)

Buccaneer

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Antw:Freiwillige Feuerwehr in Stellenausschreibungen
« Antwort #2 am: 24.01.2019 11:50 »
Nach meinem Dafürhalten kann das allenfalls das i-Tüpfelchen zwischen zwei grundsätzlich gleich geeigneten Bewerbern sein, deswegen steht da ja auch nichts von "bevorzugt".
Abgesehen davon finde ich es grundsätzlich erstmal gut, das Ehrenamt auf diese Weise zu stärken.

was_guckst_du

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Antw:Freiwillige Feuerwehr in Stellenausschreibungen
« Antwort #3 am: 24.01.2019 12:48 »
..es gibt konstitutive Voraussetzungen für eine Stelle und deklatorische...erstere sind ein Muss und zweite ein "nice to have"...

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Schmitti

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Antw:Freiwillige Feuerwehr in Stellenausschreibungen
« Antwort #4 am: 25.01.2019 07:58 »
Wäre es denn zulässig, die Ausübung eines Ehrenamtes als konstitutive Voraussetzung in so einer Ausschreibung zu nennen?

Spid

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Antw:Freiwillige Feuerwehr in Stellenausschreibungen
« Antwort #5 am: 25.01.2019 08:03 »
Im öD nur dann, wenn die Ausübung des Ehrenamtes die Eignung und/oder Befähigung für den jeweiligen Dienstposten steigerte oder dies zumindest regelmäßig anzunehmen wäre.

Keeper83

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Antw:Freiwillige Feuerwehr in Stellenausschreibungen
« Antwort #6 am: 28.01.2019 17:04 »
Hallo Schmitti,

aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass der Sinn dahinter sich daraus ergibt, dass Tagsüber eine Vielzahl der Feuerwehrleute außerhalb des Dorfes/ der Stadt arbeiten und somit nicht zur Verfügung stehen. Als Gemeinde etc. möchte man natürlich dazu beitragen, dass die Ehrenämter, wie Feuerwehr, zur Verfügung stehen wenn sie benötigt werden. Das hast nichts mit "Berufsfeuerwehrleute sparen" zu tun, sondern soll auch vorbeugen eine Pflichtfeuerwehr gründen zu müssen.

Eine Rechtsgrundlage ist mir bisher nicht bekannt, ich bin jedoch der Meinung dass es keine Bevorzugung gibt, wenn der Bewerber nicht geeignet ist ;-)


Zu einer Rechtsgrundlage kann ich leider auch nichts sagen, möchte aber nochmal unterstreichen, dass die Alternative zu einer Freiwilligen Feuerwehr mitnichten die Berufsfeuerwehr ist, sondern wie in dem von mir zitierten Beitrag beschrieben, die Pflichtfeuerwehr.
Auch aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass es gar nicht mal an dem allgemeinen Engagement und dem Nachwuchs fehlt. Das Problem ist die, mittlerweile übliche, örtliche Trennung von Arbeitsstätte und Wohnort (Mitgliedschaft in der FFW) und damit der schnellen Verfügbarkeit der Einsatzkräfte Tagsüber in der Woche.
Das wird für die Kommunen noch zu einem großen Problem werden fürchte ich.

MrRossi

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Antw:Freiwillige Feuerwehr in Stellenausschreibungen
« Antwort #7 am: 29.01.2019 09:06 »
Was wäre wenn die Feuerwehr mit dem Mitglied nicht klarkommt/ausschließt? Oder garnicht erst aufnimmt?
Sind Behinderte Menschen, die genausogut geeignet wären den Job auszuführen, aber nicht den Feuerwehrdienst, dadurch nicht benachteiligt?

was_guckst_du

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Antw:Freiwillige Feuerwehr in Stellenausschreibungen
« Antwort #8 am: 29.01.2019 09:11 »
...deswegen ja auch nur "wünschenswert"...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Grünbär

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Antw:Freiwillige Feuerwehr in Stellenausschreibungen
« Antwort #9 am: 29.01.2019 20:48 »
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(Brandschutzgesetz - BrSchG)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. Juni 2001
§ 9
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
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(5) Bei Einstellungen der Gemeinde können Mitglieder im Einsatzdienst der Feuerwehr dieser Gemeinde bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, wenn nicht andere rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die in der Person eines anderen Bewerbers liegen.

was_guckst_du

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Antw:Freiwillige Feuerwehr in Stellenausschreibungen
« Antwort #10 am: 30.01.2019 07:13 »
...eben "können", aber nicht "sind" oder "müssen"...fakultative Voraussetzungen kommen immer erst ins Spiel, wenn im Wesentlichen Gleichheit besteht...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MrRossi

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Antw:Freiwillige Feuerwehr in Stellenausschreibungen
« Antwort #11 am: 30.01.2019 09:17 »

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(5) Bei Einstellungen der Gemeinde können Mitglieder im Einsatzdienst der Feuerwehr dieser Gemeinde bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, wenn nicht andere rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die in der Person eines anderen Bewerbers liegen.

der Wortlaut liegt aber doch bei "Mitglieder der Feuerwehr dieser Gemeinde"
Die Bevorzugung von "noch nicht Mitgliedern eben dieser Wehren" damit nicht abgetan.