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Höhergruppierung

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stefan30836:
Hallo liebe Gemeinde, ich brauche mal eure Hilfe und Rat zum Thema Höhergruppierung.
Da ich neu hier bin, seid mir bitte nicht böse, wenn die Frage hier schon mal gestellt wurde.

Ich bin seit 2016 angestellt bei einer Stadt im TVöD-V, laut Arbeitsvertrag als Fachkraft für Veranstaltungstechnik und offiziell laufe ich unter Kultur Hausmeister in der Entgeltgruppe 5.

2017 haben dann meine Abteilungsleiter, Hausmeister Liegenschaftsamt und Veranstaltungstechniker Kulturamt einen Antrag für mich, mit mir für die Höhergruppierung gestellt, der ja bis zum 31.12.17 eingereicht werden musste. Der ist dann genehmigt worden und bin seit Mai 2018 in der E6

Da ich der einzige Veranstaltungstechniker bei der Stadt bin soll ich jetzt Ausbilden.
Also bin ich auf den ADA Schein geschickt worden im September 2018
Im September 2019 bilde ich aus als Ausbildungsleiter. Bewerbungsverfahren ist schon abgeschlossen (Bewerbung sichten, Vorstellungsgespräche usw.)
Nebenbei bin ich inoffiziell Technischer Leiter im Kulturzentrum nur eben noch nicht offiziell bestellt.

Meine Fragen:

-Kann ich überhaupt noch Höhergruppiert werden nach 31.12.17, da werde ich nicht richtig schlau draus

- Wenn ja, muss ich einen formlosen Antrag schreiben?

- Muss ich meine Wunsch Entgeldgruppe im Antrag angeben oder soll ich schreiben, ich sehe mich min. in der E7 oder was meint ihr?

- Sollte ich den Antrag jetzt schon stellen, da ich ja schon als Ausbilder tätig bin zumindest in den ganzen Vorbereitungen oder erst ab den 1.9.2019 wenn ich wirklich ausbilde.


Vielen Dank für eure Zeit und Hilfe.
Herzliche Grüße
Stefan

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

stefan30836:
Was bedeutet denn TB?
Tätigkeitsbereich?

Also sehen Sie keine Chance auf eine Höhergruppierung?
Bin ich denn da falsch belesen, erbringe ich keine selbständige Leistungen im Bereich der Ausbildungsleitung so wie hier im Text beschrieben. Das würde ja auch auf mich zutreffen wenn man nur die Berufsbezeichnung austauscht.

Grüße
Stefan

Stellenbewerbung bezieht sich auf bürokaufmann
,, Die Stelle erfordert eine 3 jährige Berufsausbildung in einem kaufmännischen Beruf. Sie ist
damit zumindest der Entgeltstufe 5 zuzuordnen.
Die Stelle erfüllt insgesamt das Tarifmerkmal gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und ist damit mindestens der EG 6 zuzuordnen. Insgesamt bezieht sich das von der Stelleninhaberin anzuwendende Wissen auf mehrere unterschiedliche Bereiche und ist damit vielseitig. Die Person muss beispielsweise detailliertes Wissen auf den Gebieten des Berufsausbildungs- rechts einschließlich des Jugendarbeitsschutzrechts sowie des Kindergeldrechts sowie kauf- männisches Wissen vorhalten. Auch die Personalbetreuung basiert auf einem vertieften Fach- wissen.
Die selbständigen Leistungen werden im Bereich der Ausbildungsleitung erbracht. Diese Tä- tigkeit deckt 40 % der Arbeitszeit ab. Die Stellenanforderungen entsprechen damit der Vergü- tungsgruppe E 8, die zu einem Drittel selbstständige Leistungen fordert. Da auf die gesamte Stelle betrachtet nicht überwiegend selbständige Tätigkeiten mit Entscheidungsspielräumen verlangt werden, ist eine höhere Einstufung hier nicht möglich.“
Quellenhinweise
Bertling, Michael: Stellenbewertung https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/stellenbewertung.htm

Spid:
TB=Tarifbeschäftigte

„Beamtenrecht“ ist für TB unbeachtlich. Zu den Chancen einer Eingruppierung habe ich mich nicht eingelassen - wie denn auch, da es an hinreichenden Angaben zur auszuübenden Tätigkeit fehlt.

stefan30836:
Vielen Dank erstmal für Ihre Zeit und Hilfe.

Ich habe mich noch nicht lange mit dem Thema beschäftigt, da ich es bis jetzt auch nicht nötig hatte. Dennoch bin ich auch nur ein junger Familienvater der versucht mit seiner zunehmenden Verantwortung mehr Gehalt zu bekommen.

Also eingestellt bin ich ja als Hausmeister, wir im Kulturamt sind 3 Hausmeister. Die anderen beiden Kollegen sind ungelernt.

Ich bin zuständig für

- Bearbeitung von Bühnenanweisung und technical Ridern von Veranstaltungen.
- Durchführung von Veranstaltungen und Bedienung der licht, Ton und Videotechnik.
- Bedienung, Instandhaltung und Wartung von Lüftungs und Brandmeldeanlagen.
- Elektrofachkraft von 4 Gebäuden, durchführen der jährlichen VDE und GUV Vorschriften der elektronischen Betriebsmittel.
- Kennen und Einhalten der Paragraphen der VStättV bayern
 
Ich könnte weiter machen, aber ich bin mit den Aufgabenbereich und mit der E6 vollkommen zufrieden, obwohl ich noch die jährliche Prüfung der Betriebsmittel als Elektrofachkraft erst vor kurzem noch dazukommen habe und vielleicht sogar die E7 angebracht wäre.

Mir geht es um die Ausbildungsleitung und Verantwortung die ich jetzt dazubekomme bzw. dazubekommen habe, neben meinen normalen Tagesgeschäft.

Da ich ja der einzige Veranstaltungstechniker bin und ich jetzt als erstes ausbilden soll, habe ich keinen der mir direkt helfen kann oder unterstützt.

Ich muss einen betrieblichen Ausbildungsplan erarbeiten laut Ausbildungsordnung, ich stehe als eingetragener Ausbilder im Ausbildungsvertrag des Auszubildenden. Ich bin für die Beurteilung des Azubis verantwortlich. Für die Einhaltung des Jugendschutzgesetz da er zur Einstellung noch 17 ist.
Für die Planung von Praktikas und Workshops.

Das ist jetzt was mir spontan so einfällt aber allein die Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplan hat es in sich und das alles neben meiner täglichen Arbeit als Hausmeister und Veranstaltungen.

Ich hoffe das reicht um mir vielleicht eine Einschätzung zu geben, ob ich eine Chance auf eine Höhergruppierung habe.

P.s. Es wird wahrscheinlich nicht bei den einen Azubi bleiben, da ein neues Veranstaltungsgebäude geplant ist und meine Kollegen ein alter haben, wo man über Nachwuchs nachdenken kann.

 

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