Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 12835 times)

was_guckst_du

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 24.01.2019 12:52 »
Vermutlich wird das so sein...

Sofern die auszuübende Tätigkeit jenseits der Hausmeistertätigkeit nicht mindestens 50% ausmacht, sehe ich nur eine E5.

...dann heisst es ruhig verhalten...den er hat ja schon EG 6  8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

mumble

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 24.01.2019 13:25 »
Nur mal zur Info.
Bei uns wurde die Stelle der Fachkraft für Veranstaltungstechnik vom BKPV bewertet. Der Stelleninhaber ist Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Elektroniker für Gebäudetechnik und staatl. gepr. Techniker. Die Stelle wurde mit EG 6 bewertet.
EG 8 rd. 7% Technikertätigkeiten
EG 6 rd. 45% Tätigkeit als Elektroniker
EG 6 rd. 20% Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik

stefan30836

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 24.01.2019 13:52 »
Also nur mal so... ich hab nie was behauptet, das ich was besseres bin.
Ich bin ja auch zufrieden mit der E6 aber man darf doch wohl fragen dürfen und träumen ist das ja nicht.
Dafür das E7 die  selben Anforderungen hat wie die E6 nur das 20% selbstständige Leistungen erbracht werden müssen. Dafür das ich Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Anlagenmechaniker für Sanitär Heizung und Klima bin + Elektrofachkraft nach IGVW SQQ1 und Ausbilder und als einizige Fachkraft ausbilden muss wäre das doch ok.

E6 ist somit normal aber ich habe ja zusätzliche Tätigkeiten.
Beim einen Theater bei uns bekommen die Fachkräfte direkt die E7 aber ist auch egal so Mal nebenbei.


Für deinen Kollegen als Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Elektriker und Techniker tut es mir leid das er nur in die E6 ist. Ich denke es kommt auf die Kommune an und auf die Stelle auf der man ist.

mumble

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 24.01.2019 14:11 »
Bei der Bewertung waren die Tätigkeitsmerkmale für handwerkliche Tätigkeiten ausschlaggebend. Da gibt es keine selbstständigen Leistungen.
Den Techniker hat er nebenberuflich gemacht, er wurde nicht gefordert.
Sicher kommt es darauf an, wie schwierig der Arbeitsbereich ist. Wir haben einen Saal mit 900 und einen mit 400 Plätzen. Zahlreiche Tagungsräume und im Durchschnitt 20 Veranstaltungen in der Woche. Bei den betreuenden Veranstaltungen hat der Bewerter die Verantwortung und eine hochwertige Arbeit i. S. der EG 6 gesehen. Ansonsten wäre es nur EG 5.

Spid

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #19 am: 24.01.2019 15:07 »
Also nur mal so... ich hab nie was behauptet, das ich was besseres bin.
Ich bin ja auch zufrieden mit der E6 aber man darf doch wohl fragen dürfen und träumen ist das ja nicht.
Dafür das E7 die  selben Anforderungen hat wie die E6 nur das 20% selbstständige Leistungen erbracht werden müssen. Dafür das ich Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Anlagenmechaniker für Sanitär Heizung und Klima bin + Elektrofachkraft nach IGVW SQQ1 und Ausbilder und als einizige Fachkraft ausbilden muss wäre das doch ok.

E6 ist somit normal aber ich habe ja zusätzliche Tätigkeiten.
Beim einen Theater bei uns bekommen die Fachkräfte direkt die E7 aber ist auch egal so Mal nebenbei.


Für deinen Kollegen als Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Elektriker und Techniker tut es mir leid das er nur in die E6 ist. Ich denke es kommt auf die Kommune an und auf die Stelle auf der man ist.

Es ist schlicht, wie ich bereits ausgeführt habe: die auszuübende Tätigkeit als Hausmeister bzw. Hausmeister an Bühnen und Theatern mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung ist E5. Sofern die übrigen Tätigkeiten nicht mindestens 50% ausmachen, kann nicht mehr als E5 herauskommen.